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Abschiebehaft in Sachsen Ausstellung und Broschüre

Bedingungen in der Abschiebehaft

Im Vergleich: Abschiebehaftbedingungen offiziell und in der Realität

Abschiebehaftbedingungen gemäß sächsischem Innenministerium

Abschiebehaftbedingungen im Leipziger Gefängnis

Der Vollzug ... der Abschiebungshaft erfolgt in den für den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmten Justizvollzugsanstalten. Diese Regelung wurde im wesentlichen aus organisatorischen Gründen, insbesondere im Hinblick auf die ähnliche Unterbringung von Abschiebungshäftlingen und Untersuchungsgefangenen getroffen. Für Abschiebungshäftlinge gelten jedoch auch in den Untersuchungshaftanstalten die Regelungen für Strafgefangene hinsichtlich des Besuchs, des Post- sowie des Telefonverkehrs entsprechend. In der Untersuchungshaftanstalt Leipzig unterliegen Abschiebegefangene den strengeren Untersuchungshaftbedingungen, z.B. bei der Besuchsregelung 2x 45 Min. pro Monat (im Vergleich zu oft 8 Stunden monatlich in der Strafhaft) und beim Postverkehr werden Briefe von den Vollzugsbeamten gelesen und nicht nur abgetastet. In der JVA Leipzig darf ein Abschiebehäftling für 15 Minuten telefonieren, wenn er die Kosten des Telefonats tragen kann, im letzten Vierteljahr keinen Besuch bekommen hat und bei einem Gespräch in fremder Sprache auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuzieht. Uns ist kein Fall bekannt, wo ein Abschiebehäftling diese Möglichkeit in Anspruch genommen hat.
Im übrigen können Abschiebungsgefangene an allen in den Justizvollzugsanstalten angebotenen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung teilnehmen. Es handelt sich hierbei zum einen um Angebote im sportlichen Bereich, zum anderen werden Musikgruppen, Bastelgruppen, Computerkurse, Sprachkurse, Selbsthilfegruppen u.a. mehr angeboten. Für Angebote im sportlichen Bereich gelten in der JVA Leipzig Wartezeiten von ca. 3 Monaten. Für einen Musik- und Bastelkurs gelten Wartezeiten von mehr als 3 Monaten. Für einen Deutschkurs beläuft sich die Wartezeit auf ca. 1 Monat. Computerkurse werden nicht angeboten. Selbsthilfegruppen oder andere Aktivitäten sind u.E. in der JVA für Abschiebegefangene nicht vorgesehen.
In den sächsischen Justizvollzugsanstalten stehen ausreichend Ärzte und Bedienstete des Krankenpflegedienstes für die medizinische Betreuung auch der Abschiebungshäftlinge zur Verfügung. Für die psychologische und soziale Betreuung stehen Sozialarbeiter und Psychologen zur Verfügung. In der JVA Leipzig stehen für ca. 400 Gefangene drei Sozialarbeiter und 1 Psychologe zur Verfügung. Die Sozialarbeiter und der Psychologe verfügen praktisch nicht über Fremdsprachenkenntnisse und eine spezielle Ausbildung im Umgang mit Abschiebegefangenen. Von einer sozialen oder psychologischen Betreuung kann nicht gesprochen werden, eher von einer Mängelverwaltung. Laut JVA hat auch der Wachdienst soziale Aufgaben zu übernehmen.
Darüber hinaus findet eine externe Betreuung in unterschiedlichem Umfang statt. Wir sind die einzige Gruppe, die Abschiebegefangene in der JVA Leipzig besucht, jeden Dienstag für 4 Stunden in 2 Räumen.
Eine Verpflichtung für die Zentrale Ausländerbehörde, Sprechstunden in den Justizvollzugsanstalten für Abschiebungshäftlinge durchzuführen, besteht nicht. In der JVA Leipzig haben bis heute keine Gespräche von Mitarbeitern der Zentralen Ausländerbehörde mit Abschiebungsgefangenen stattgefunden. Es ist nach unseren Beobachtungen auch nicht gewährleistet, daß Abschiebehäftlinge Antworten auf ihre Schreiben an die zentrale Ausländerbehörde bekommen. Die Abschiebehaft wird durch fehlende Information über den Stand der Abschiebung verschärft.
Abschiebungshäftlingen wird bei Bedürftigkeit ein Taschengeld gewährt. Dies beträgt in der Regel 80 DM (im Monat). Einem Ausländer werden bei der Abschiebung bis zu 300 DM belassen. Abschiebungshäftlinge sind von der Gewährung von Vollzugslockerungen sowie Urlaub ausgeschlossen.

In der JVA Leipzig haben ca. 2 Jahre lang Abschiebegefangene überhaupt kein Taschengeld bekommen. Durch die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist das Taschengeld auf 56 DM pro Monat inzwischen gekürzt worden. Es wird nur ausgezahlt, wenn der Abschiebehäftling weniger als 100 DM Guthaben auf seinem Konto hat. Ein solch niedriger Betrag kann bei einer Abschiebung für einen Abschiebehäftling ein Problem sein, wenn er zu seiner eigenen Sicherheit Flughafenbeamten in seinem Heimatland nicht korrumpieren kann oder das Geld für die Fahrt vom Flughafen zu seinem Heimatort nicht reicht.
Die Kosten der Unterbringung in der Abschiebehaft hat der Ausländer zu tragen. ... Wenn der Abschiebungshäftling nicht in der Lage ist, die Kosten zu zahlen, können die Kosten bei einem Antrag auf Neueinreise geltend gemacht werden. Die Unterbringungskosten in der Abschiebehaft in Leipzig liegen bei über 160 DM pro Tag.
Auf Anfrage erhalten Abschiebungshäftlinge Gelegenheit zur Einsicht in das in der Anstalt vorhandene Rechtsanwaltsverzeichnis, um ihnen die Auswahl eines Anwalts zu ermöglichen. Die Kontaktaufnahme erfolgt .. direkt ... oder schriftlich..., auch telefonisch... Bei bedürftigen Abschiebehäftlingen werden die Porto- oder Telefonkosten von der jeweiligen Justizvollzugsanstalt getragen. Abschiebehäftlinge werden nach unserer Erfahrung kaum von einem Rechtsanwalt vertreten. Anspruch auf Prozeßkostenhilfe haben Abschiebehäftlinge nur, wenn hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Diese wird nach unserer Erfahrung vom gleichen Richter zeitgleich mit der Entscheidung über die Beschwerde abgelehnt. Die Bereitschaft von hiesigen Anwälten, Abschiebehäftlinge zu vertreten, ist gering.
Soweit Abschiebegefangene die deutsche Sprache nicht beherrschen, nehmen sie bei Behörden- und Gerichtspost zumeist die Hilfe von sprachkundigen Mithäftlingen in Anspruch. Wenden sie sich mit dem Schreiben an Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, wird entweder von diesen versucht, dem Gefangenen den Inhalt des Schreibens verständlich zu machen, oder es wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Zum Teil leisten auch die Ausländerbehörden Hilfe. Behörden- und Gerichtspost wird immer in Deutsch an die Abschiebegefangenen versandt. Dazu zählt z.B. auch der Bescheid über einen Asylantrag, der in einem komplizierten Juristendeutsch geschrieben ist. Behörden und Gerichte erkennen Schreiben von Abschiebegefangenen in der Regel nur in deutscher Sprache an (Ausnahme Asylantrag).
Spezielle Bestimmungen für den Vollzug der Abschiebungshaft an Kindern, Jugendlichen, schwangeren Frauen, Familien mit Kindern und kranken Ausländerinnen und Ausländern gibt es nicht. Es sind die einschlägigen Regelungen des Strafvollzugsgesetzes anwendbar... Minderjährige (unter 14 Jahren) werden nicht in Abschiebehaft genommen. Auch gegen 14-16-jährige wird Abschiebehaft verhängt.

Anmerkung:

Uns sind keine Anhaltspunkte dafür bekannt, daß die Bedingungen in der JVA Leipzig im Vergleich zu anderen Untersuchungshaftanstalten wesentlich günstiger oder ungünstiger sind.
Quelle: Schreiben des sächsischen Innenministeriums vom 07.10.96 als Antwort auf eine Große Anfrage zur Abschiebehaft in Sachsen an den Präsidenten des Landtages.

JVA Leipzig
Noch kurz vor ihrer Abschiebung werden die Flüchtlinge mit den Details deutscher Mülltrennung vertraut gemacht
Tafel 6 Seite 12,13
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