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Doku / Pressemitteilung der BAW - 14.6.95


  • Subject: Doku / Pressemitteilung der BAW - 14.6.95
  • From: ID-SCHLESWIGHOLSTEIN@BIONIC.zer.de (ID-Schleswig-Holstein)
  • Date: 15 Jun 1995 22:25:00 +0000

  • 
    
    
    Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 14. 06. 1995
    
    
    Im Rahmen der am 13. Juni 1995 vollzogenen bundesweiten  
    Durchsuchungen wurden vier Personen festgenommen, gegen die   
    der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes Haftbefehle  
    erlassen hatte.
    
    Die Beschuldigten
    
    - der 33 Jahre alte Werner K. aus Berlin
    - der 36 Jahre alte Rainer P. aus Münster
    - der 30 Jahre alte Andreas E. aus Lübeck und
    - der 30 Jahre alte Ralf M. aus Rendsburg
    
    sind nach den Haftbefehlen dringend verdächtig, sich als  
    Mitglieder an einer kriminellen Vereinigung zu beteiligen,  
    die auf die Begehung von Straftaten wie das Werben für eine  
    terroristische Vereinigung, das Anleiten zu bzw. die  
    Billigung von Straftaten ausgerichtet ist und tateinheitlich  
    solche und andere Straftaten begangen zu haben.
    
    Die Beschuldigten wurden am 13. Juni 1995 dem  
    Ermittlungsrichter vorgeführt. Sie befinden sich in  
    Untersuchungshaft.
    
    Ihnen wird zur Last gelegt, sich seit unterschiedlichen  
    Zeitpunkten an einer Vereinigung zu beteiligen, die für die  
    Herausgabe und Verbreitung der linksextremistischen/ 
    linksterroristischen Untergrunddruckschrift "radikal"  
    verantwortlich ist.
    "radikal" erscheint bundesweit unregelmäßig mehrmals  
    jährlich. Sie hat durchweg strafbaren Inhalt . Seit  
    September 1984 wird die Schrift verdeckt hergestellt und  
    konspirativ verbreitet. Sie versteht sich als Sprachrohr und  
    Kommunikationsorgan des militanten linksextremistischen und  
    linksterroristischen Spektrums und dient nach der  
    selbstgesetzten Zielstellung dazu, "offensiv zu militanten  
    Aktionen aufzurufen und anschlagsrelevante Ziele  
    veröffentlichen zu können". Charakteristisch für "radikal"  
    ist die Veröffentlichung von Tatbekennungen  
    linksterroristischer Vereinigungen und von Verlautbarungen  
    gewaltbereiter linksextremistischer Gruppierungen, die  
    Billigung der von diesen begangenen Straftaten sowie die  
    Anleitung und Aufforderung zur Begehung von Straftaten.  
    Beispielhaft sei hier der Abdruck von Taterklärungen der  
    "Revolutionären Zellen (RZ)", der "Antiimperialistischen  
    Zelle (AIZ)" und der "Roten Armee Fraktion (RAF)" zum Mord  
    an Detlev Karsten Rohwedder am 1. April 1991 sowie die  
    Veröffentlichung von Interviews mit der "RAF" mit einer  
    "Revolutionären Zelle" oder mit einer "militanten Gruppe"  
    genannt.
    Regelmäßig werden Anleitungen zur Begehung von Anschlägen  
    und anderen Straftaten veröffentlicht, so u.a. eine  
    Montageanleitung mit exakten Schaltplänen zum Bau einer  
    elektronischen Zündverzögerungseinrichtung für Brandsätze,  
    die nach einer Erklärung der Redaktion "selber getestet"  
    worden seien.
    
    Die für die Herstellung und Verbreitung Verantwortlichen  
    verstehen sich nach veröffentlichten eigenen Angaben als  
    "verdeckte Struktur", die zum Schutz vor Strafverfolgung  
    hochkonspirativ arbeitet und über festgefügte  
    Organisationsformen verfügt. Sie gebrauchen Decknamen, sind  
    jeweils in örtlichen linksextremistischen Spektren oder  
    Gruppierungen verankert und treffen sich regelmäßig an  
    verschiedenen geheimgehaltenen, abgelegenen Orten, um die  
    Herausgabe und Verbreitung der nächsten Ausgabe  
    vorzubereiten.
    
    Nach vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übermittelten  
    präventiv-polizeilich erlangten Erkenntnissen trafen sich  
    die Beschuldigten am 18. und 19. September 1993 in einer  
    abgelegenen Hütte in der Eifel, um die im Dezember 1993  
    erschienene Ausgabe Nr. 148 vorzubereiten.
    In den Ausgaben Nr. 148 (Dezember 1993) bis Nr. 152 (April  
    1995) wird für terroristische Vereinigungen wie die "RAF",  
    die "Rote Zora", die "Antiimperialistische Zelle (AIZ)" und  
    die Vereinigung "Das K.O.M.I.T.E.E." geworben, die  
    Bestrebungen dieser Gruppierung nach gewaltsamen  
    Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse werden  
    unterstützt. Ferner werden Straftaten gebilligt und  
    potentielle Leser zu "militanten Aktionen" aufgefordert.
    
    Die Ermittlungen, mit denen die Landeskriminalämter Berlin,  
    Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und  
    Schleswig-Holstein sowie das Bundeskriminalamt beauftragt  
    sind, dauern an.
    --
    
    
    

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