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Sat Oct 7 02:43:58 1995
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Doku / Pressemitteilung der BAW - 14.6.95
Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 14. 06. 1995
Im Rahmen der am 13. Juni 1995 vollzogenen bundesweiten
Durchsuchungen wurden vier Personen festgenommen, gegen die
der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes Haftbefehle
erlassen hatte.
Die Beschuldigten
- der 33 Jahre alte Werner K. aus Berlin
- der 36 Jahre alte Rainer P. aus Münster
- der 30 Jahre alte Andreas E. aus Lübeck und
- der 30 Jahre alte Ralf M. aus Rendsburg
sind nach den Haftbefehlen dringend verdächtig, sich als
Mitglieder an einer kriminellen Vereinigung zu beteiligen,
die auf die Begehung von Straftaten wie das Werben für eine
terroristische Vereinigung, das Anleiten zu bzw. die
Billigung von Straftaten ausgerichtet ist und tateinheitlich
solche und andere Straftaten begangen zu haben.
Die Beschuldigten wurden am 13. Juni 1995 dem
Ermittlungsrichter vorgeführt. Sie befinden sich in
Untersuchungshaft.
Ihnen wird zur Last gelegt, sich seit unterschiedlichen
Zeitpunkten an einer Vereinigung zu beteiligen, die für die
Herausgabe und Verbreitung der linksextremistischen/
linksterroristischen Untergrunddruckschrift "radikal"
verantwortlich ist.
"radikal" erscheint bundesweit unregelmäßig mehrmals
jährlich. Sie hat durchweg strafbaren Inhalt . Seit
September 1984 wird die Schrift verdeckt hergestellt und
konspirativ verbreitet. Sie versteht sich als Sprachrohr und
Kommunikationsorgan des militanten linksextremistischen und
linksterroristischen Spektrums und dient nach der
selbstgesetzten Zielstellung dazu, "offensiv zu militanten
Aktionen aufzurufen und anschlagsrelevante Ziele
veröffentlichen zu können". Charakteristisch für "radikal"
ist die Veröffentlichung von Tatbekennungen
linksterroristischer Vereinigungen und von Verlautbarungen
gewaltbereiter linksextremistischer Gruppierungen, die
Billigung der von diesen begangenen Straftaten sowie die
Anleitung und Aufforderung zur Begehung von Straftaten.
Beispielhaft sei hier der Abdruck von Taterklärungen der
"Revolutionären Zellen (RZ)", der "Antiimperialistischen
Zelle (AIZ)" und der "Roten Armee Fraktion (RAF)" zum Mord
an Detlev Karsten Rohwedder am 1. April 1991 sowie die
Veröffentlichung von Interviews mit der "RAF" mit einer
"Revolutionären Zelle" oder mit einer "militanten Gruppe"
genannt.
Regelmäßig werden Anleitungen zur Begehung von Anschlägen
und anderen Straftaten veröffentlicht, so u.a. eine
Montageanleitung mit exakten Schaltplänen zum Bau einer
elektronischen Zündverzögerungseinrichtung für Brandsätze,
die nach einer Erklärung der Redaktion "selber getestet"
worden seien.
Die für die Herstellung und Verbreitung Verantwortlichen
verstehen sich nach veröffentlichten eigenen Angaben als
"verdeckte Struktur", die zum Schutz vor Strafverfolgung
hochkonspirativ arbeitet und über festgefügte
Organisationsformen verfügt. Sie gebrauchen Decknamen, sind
jeweils in örtlichen linksextremistischen Spektren oder
Gruppierungen verankert und treffen sich regelmäßig an
verschiedenen geheimgehaltenen, abgelegenen Orten, um die
Herausgabe und Verbreitung der nächsten Ausgabe
vorzubereiten.
Nach vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übermittelten
präventiv-polizeilich erlangten Erkenntnissen trafen sich
die Beschuldigten am 18. und 19. September 1993 in einer
abgelegenen Hütte in der Eifel, um die im Dezember 1993
erschienene Ausgabe Nr. 148 vorzubereiten.
In den Ausgaben Nr. 148 (Dezember 1993) bis Nr. 152 (April
1995) wird für terroristische Vereinigungen wie die "RAF",
die "Rote Zora", die "Antiimperialistische Zelle (AIZ)" und
die Vereinigung "Das K.O.M.I.T.E.E." geworben, die
Bestrebungen dieser Gruppierung nach gewaltsamen
Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse werden
unterstützt. Ferner werden Straftaten gebilligt und
potentielle Leser zu "militanten Aktionen" aufgefordert.
Die Ermittlungen, mit denen die Landeskriminalämter Berlin,
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein sowie das Bundeskriminalamt beauftragt
sind, dauern an.
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