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          Sat Oct  7 02:43:58 1995
         
       
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Doku / Pressemitteilung der BAW - 14.6.95
Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 14. 06. 1995
Im Rahmen der am 13. Juni 1995 vollzogenen bundesweiten  
Durchsuchungen wurden vier Personen festgenommen, gegen die   
der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes Haftbefehle  
erlassen hatte.
Die Beschuldigten
- der 33 Jahre alte Werner K. aus Berlin
- der 36 Jahre alte Rainer P. aus Münster
- der 30 Jahre alte Andreas E. aus Lübeck und
- der 30 Jahre alte Ralf M. aus Rendsburg
sind nach den Haftbefehlen dringend verdächtig, sich als  
Mitglieder an einer kriminellen Vereinigung zu beteiligen,  
die auf die Begehung von Straftaten wie das Werben für eine  
terroristische Vereinigung, das Anleiten zu bzw. die  
Billigung von Straftaten ausgerichtet ist und tateinheitlich  
solche und andere Straftaten begangen zu haben.
Die Beschuldigten wurden am 13. Juni 1995 dem  
Ermittlungsrichter vorgeführt. Sie befinden sich in  
Untersuchungshaft.
Ihnen wird zur Last gelegt, sich seit unterschiedlichen  
Zeitpunkten an einer Vereinigung zu beteiligen, die für die  
Herausgabe und Verbreitung der linksextremistischen/ 
linksterroristischen Untergrunddruckschrift "radikal"  
verantwortlich ist.
"radikal" erscheint bundesweit unregelmäßig mehrmals  
jährlich. Sie hat durchweg strafbaren Inhalt . Seit  
September 1984 wird die Schrift verdeckt hergestellt und  
konspirativ verbreitet. Sie versteht sich als Sprachrohr und  
Kommunikationsorgan des militanten linksextremistischen und  
linksterroristischen Spektrums und dient nach der  
selbstgesetzten Zielstellung dazu, "offensiv zu militanten  
Aktionen aufzurufen und anschlagsrelevante Ziele  
veröffentlichen zu können". Charakteristisch für "radikal"  
ist die Veröffentlichung von Tatbekennungen  
linksterroristischer Vereinigungen und von Verlautbarungen  
gewaltbereiter linksextremistischer Gruppierungen, die  
Billigung der von diesen begangenen Straftaten sowie die  
Anleitung und Aufforderung zur Begehung von Straftaten.  
Beispielhaft sei hier der Abdruck von Taterklärungen der  
"Revolutionären Zellen (RZ)", der "Antiimperialistischen  
Zelle (AIZ)" und der "Roten Armee Fraktion (RAF)" zum Mord  
an Detlev Karsten Rohwedder am 1. April 1991 sowie die  
Veröffentlichung von Interviews mit der "RAF" mit einer  
"Revolutionären Zelle" oder mit einer "militanten Gruppe"  
genannt.
Regelmäßig werden Anleitungen zur Begehung von Anschlägen  
und anderen Straftaten veröffentlicht, so u.a. eine  
Montageanleitung mit exakten Schaltplänen zum Bau einer  
elektronischen Zündverzögerungseinrichtung für Brandsätze,  
die nach einer Erklärung der Redaktion "selber getestet"  
worden seien.
Die für die Herstellung und Verbreitung Verantwortlichen  
verstehen sich nach veröffentlichten eigenen Angaben als  
"verdeckte Struktur", die zum Schutz vor Strafverfolgung  
hochkonspirativ arbeitet und über festgefügte  
Organisationsformen verfügt. Sie gebrauchen Decknamen, sind  
jeweils in örtlichen linksextremistischen Spektren oder  
Gruppierungen verankert und treffen sich regelmäßig an  
verschiedenen geheimgehaltenen, abgelegenen Orten, um die  
Herausgabe und Verbreitung der nächsten Ausgabe  
vorzubereiten.
Nach vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übermittelten  
präventiv-polizeilich erlangten Erkenntnissen trafen sich  
die Beschuldigten am 18. und 19. September 1993 in einer  
abgelegenen Hütte in der Eifel, um die im Dezember 1993  
erschienene Ausgabe Nr. 148 vorzubereiten.
In den Ausgaben Nr. 148 (Dezember 1993) bis Nr. 152 (April  
1995) wird für terroristische Vereinigungen wie die "RAF",  
die "Rote Zora", die "Antiimperialistische Zelle (AIZ)" und  
die Vereinigung "Das K.O.M.I.T.E.E." geworben, die  
Bestrebungen dieser Gruppierung nach gewaltsamen  
Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse werden  
unterstützt. Ferner werden Straftaten gebilligt und  
potentielle Leser zu "militanten Aktionen" aufgefordert.
Die Ermittlungen, mit denen die Landeskriminalämter Berlin,  
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und  
Schleswig-Holstein sowie das Bundeskriminalamt beauftragt  
sind, dauern an.
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