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Sat Oct 7 02:43:58 1995
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Doku / Presseerklaerung der BAW - 13.6.95
Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 13.6.95
Aufgrund von Durchsuchungsbeschlüssen des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes wurden heute
bundesweit mehr als 50 Objekte in den Ländern Berlin,
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, und Schleswig-Holstein
durchsucht. Die Durchsuchungen richteten sich gegen
Beschuldigte und Tatverdächtige ( 102 StPO) sowie andere
Personen ( 103 StPO).
Den umfassenden exekutiven Maßnahmen liegen
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den terroristischen
Vereinigungen "Antiimperialistische Zelle (AIZ)", "Das
K.O.M.I.T.E.E." und "Rote Armee Fraktion (RAF)" sowie gegen
Mitglieder und Unterstützer einer kriminellen Vereinigung,
die für die Herausgabe und Verbreitung der
linksextremistischen/linksterroristischen
Untergrunddruckschrift "radikal" verantwortlich ist,
zugrunde. Zweck der Maßnahmen war die Sicherstellung von
Beweismitteln und der Vollzug von Haftbefehlen des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes.
Bisher unbekannte Mitglieder der terroristischen Vereinigung
"Antiimperialistische Zelle (AIZ)" haben seit Ende 1992
unter anderem fünf Brand- und Sprengstoffanschläge begangen.
Es handelt sich dabei um den Brandanschlag auf die
Juristische Fakultät der Universität Hamburg am 21.11.1992,
Sprengstoffanschäge auf die CDU-Kreisgeschäftsstelle in
Düsseldorf am 5.6.1994, auf das Gebäude des Landesverbandes
Bremen der FDP am 26.9.1994 und die Wohnhäuser des
ehemaligen Staatssekretär Dr. Volkmar Köhler in Wolfsburg am
22.1.1995 und des Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Blank in
Erkrath am 23. 4. 1995.
Mitglieder der terroristischen Vereinigung "Das
K.O.M.I.T.E.E." haben am 27. 10. 1994 einen
Sprengstoff-/Brandanschlag auf eine Bundeswehrkaserne in Bad
Freienwalde/Brandenburg begangen und am 11.4.1995 einen
Sprengstoffanschlag auf die im Umbau zu einer
Abschiebehaftanstalt begriffene Justizvollzuganstalt Grünau
bei Berlin vorbereitet.
Darüberhinaus wurde bei einer Person aus dem legalen "RAF"-
Bereich durchsucht.
Ferner führt der Generalbundesanwalt ein
Ermittlungsverfahren gegen 25 namentlich bekannte und
weitere unbekannte Personen wegen des Verdachts der
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bzw. deren
Unterstützung und anderer Straftaten. Den Beschuldigten wird
vorgeworfen, einer durchstrukturierten, hochkonspirativ
agierenden Organisation anzugehören, die für die Herausgabe
und Verbreitung der linksextremistischen/
linksterroristischen Untergrunddruckschrift "radikal"
verantwortlich bzw. diese zu unterstützen. In dieser
unregelmäßig und verdeckt erscheinenden Schrift wird für
bestehende terroristische Vereinigungen geworben, ihre
gewaltsamen Bestrebungen zur Veränderung der
gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland werden
propagandistisch unterstützt. Begangene Straftaten werden
öffentlich gebilligt; zur Begehung weiterer Straftaten wird
öffentlich aufgefordert und hierzu angeleitet.
An den Durchsuchungen haben Beamte der Bundesanwaltschaft,
der Polizeibehörden der Länder des Bundeskriminalamts
mitgewirkt.
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