|  
        
        
          Online seit:
        
       
     | 
     
        
        
          Sat Oct  7 02:43:58 1995
         
       
     | 
  
  
  
   
    |   | 
  
 
[Prev][Next][Index]
Doku / Presseerklaerung der BAW - 13.6.95
Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 13.6.95
Aufgrund von Durchsuchungsbeschlüssen des  
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes wurden heute  
bundesweit mehr als 50 Objekte in den Ländern Berlin,  
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,  
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, und Schleswig-Holstein  
durchsucht. Die Durchsuchungen richteten sich gegen  
Beschuldigte und Tatverdächtige ( 102 StPO) sowie andere  
Personen (  103 StPO).
Den umfassenden exekutiven Maßnahmen liegen  
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den terroristischen  
Vereinigungen "Antiimperialistische Zelle (AIZ)", "Das  
K.O.M.I.T.E.E." und "Rote Armee Fraktion (RAF)" sowie gegen  
Mitglieder und Unterstützer einer kriminellen Vereinigung,  
die für die Herausgabe und Verbreitung der  
linksextremistischen/linksterroristischen  
Untergrunddruckschrift "radikal" verantwortlich ist,  
zugrunde. Zweck der Maßnahmen war die Sicherstellung von  
Beweismitteln und der Vollzug von Haftbefehlen des  
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes.
Bisher unbekannte Mitglieder der terroristischen Vereinigung  
"Antiimperialistische Zelle (AIZ)" haben seit Ende 1992  
unter anderem fünf Brand- und Sprengstoffanschläge begangen.  
Es handelt sich dabei um den Brandanschlag auf die  
Juristische Fakultät der Universität Hamburg am 21.11.1992,  
Sprengstoffanschäge auf die CDU-Kreisgeschäftsstelle in  
Düsseldorf am 5.6.1994, auf das Gebäude des Landesverbandes  
Bremen  der FDP am 26.9.1994 und die Wohnhäuser des  
ehemaligen Staatssekretär Dr. Volkmar Köhler in Wolfsburg am  
22.1.1995 und des Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Blank in  
Erkrath am 23. 4. 1995.
Mitglieder der terroristischen Vereinigung "Das  
K.O.M.I.T.E.E." haben am 27. 10. 1994 einen  
Sprengstoff-/Brandanschlag auf eine Bundeswehrkaserne in Bad  
Freienwalde/Brandenburg begangen und am 11.4.1995 einen  
Sprengstoffanschlag auf die im Umbau zu einer  
Abschiebehaftanstalt begriffene Justizvollzuganstalt Grünau  
bei Berlin vorbereitet.
Darüberhinaus wurde bei einer Person aus dem legalen "RAF"- 
Bereich durchsucht.
Ferner führt der Generalbundesanwalt ein  
Ermittlungsverfahren gegen 25 namentlich bekannte und  
weitere unbekannte Personen wegen des Verdachts der  
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bzw. deren  
Unterstützung und anderer Straftaten. Den Beschuldigten wird  
vorgeworfen, einer durchstrukturierten, hochkonspirativ  
agierenden Organisation anzugehören, die für die Herausgabe  
und Verbreitung der linksextremistischen/ 
linksterroristischen Untergrunddruckschrift "radikal"  
verantwortlich bzw. diese zu unterstützen. In dieser  
unregelmäßig und verdeckt erscheinenden Schrift wird für  
bestehende terroristische Vereinigungen geworben, ihre  
gewaltsamen Bestrebungen zur Veränderung der  
gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland werden  
propagandistisch unterstützt. Begangene Straftaten werden  
öffentlich gebilligt; zur Begehung weiterer Straftaten wird  
öffentlich aufgefordert und hierzu angeleitet.
An den Durchsuchungen haben Beamte der Bundesanwaltschaft,  
der Polizeibehörden der Länder des Bundeskriminalamts  
mitgewirkt.
--