Online seit:
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Sun Sep 8 22:23:17 1996
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Dokumentation --- Zensur von www.xs4all.nl
Text date: 05.09.1996
Author: TCP/IP GmbH
Quelle/Source: news:de.comm.internet
Betrifft: Bundesanwaltschaft prueft Strafbarkeit von "Radikal"-Routing
In einem dem ECO am 30.08.1996 zugegangenen Fax wird dieser vom Generalbundesanwalt beim BGH ueber
ein laufendes Verfahren informiert.
Dabei handelt es sich um eine Ermittlung gegen Inhalte von an das Internet angeschlossenen WWW-Servern,
die in zwei Faellen die Druckschrift "Radikal" und in einem Fall einen Hyperlink zu diesen Seiten beinhalten.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt in diesem Zusammenhang wegen begruendetem Anfangsverdacht des
Verstosses gegen 129a Abs. 3 StGB (strafbares oeffentliches Werben für eine terroristische Vereinigung), 140
Nr. 2 StGB (strafbare oeffentliche Billigung von Straftaten), sowie 130a Abs. 1 StGB (Anleitung zu Straftaten).
Explizit weist der GBA daraufhin, daß sich die an den ECO angeschlossenen Provider moeglicherweise der
Beihilfe zu diesen Straftaten strafbar machen, soweit diese Server weiterhin abrufbar seien.
Hierzu folgende Erklaerung der TCP/IP GmbH, Betreiberin des Contrib.Net, Mitglied des ECO:
Eine Sperrung des Zugriffs auf die entsprechenden Server wird von uns durchgefuehrt, da eine im Bereich des
Moeglichen liegende Ermittlung gegen unser Unternehmen mit allen Folgemassnahmen der Justiz
existenzgefaehrdende Dimensionen annehmen kann (Beschlagnahme der Router und Server).
Diese Sperrung wird von unserem Unternehmen aus kommunikationspolitischen Gruenden
keinesfalls positiv bewertet.
Der deutschen Justiz muß bewusst werden, daß Internet Service Provider ebenso wie klassische
Telefonieunternehmen aus folgenden Gruenden nicht für die ueber das von ihnen unterhaltene Netz
abgewickelten Datenstroeme verantwortlich gemacht werden können:
- : Prinzipiell ist das Internet ein reines Datenverkehrsnetz. Daten, die die Kunden der ISP's über das Internet
versenden, koennen in den unterschiedlichsten Formen vorliegen - z.B auch verschluesselt. Es ist fuer ISP's unter
technischen wie finanziellen Aspekten unmoeglich, diesen Verkehr zu ueberwachen bzw. darueber hinausgehend
inhaltsbezogen zu filtern.
- : Da eine ausschliessliche Sperrung der fraglichen WWW-Seiten nicht moeglich ist, sondern auch ueber diesen
Server abgewickelte andere Protokolle wie Email und Ftp gesperrt wuerden, solche Daten aber einer
Kommunikationsbeziehung entstammen, waere der Zugriff durch einen ISP nach 85 Abs. 3 des TKG in
diesem Fall rechtswidrig.
Darueber hinaus waeren durch die technische Unmoeglichkeit einer streng selektierten Sperrung der fraglichen
Inhalte auch andere, unkritische Bereiche unzugaenglich, was eine eklatante Verletzung der Vertraege zwischen
ISP und Kunde darstellt.
- : Die reine Bereitstellung eines Hyperlinks, insbesondere unter den in diesem Fall diesbezueglichen
inhaltlichen Erlaeuterungen stellt unserer Meinung nach eine - wie auch immer zu bewertende -
Meinungsaeusserung dar. Eine strafrechtliche Relevanz sehen wir nicht und halten sie
für fragwuerdig. Wuerde
allerdings eine strafrechtliche Relevanz vorliegen und eine Sperrung des Hosts zwingend, so ist in Kenntnis der
Verhaltensweise der Benutzer des Internet abzusehen, wann weite Teile des Netzes
für deutsche Benutzer nicht
mehr zugaenglich waeren, da mit Sicherheit in großem Maße solidarisch Hyperlinks im Ausland eingerichtet
wuerden und alle betreffenden Netzadressen gesperrt werden muessten. Chinesische Verhaeltnisse bezueglich der
Zugaenglichkeit des Internet und schwerwiegende Nachteile für die deutsche Wirtschaft - nicht nur für ISP`s -
waeren die Folge.
In weiten Teilen decken sich diese Ausfuehrungen mit denen des Rechtsanwalts des ECO, Herrn Michael
Schneider, oder wurden von diesem uebernommen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte
hier.
Gez.: Sascha Zumbusch Christian Helwig
Geschaeftsfuehrer Oeffentlichkeitsarbeit
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TCP/IP GmbH, Berlin (Germany) - Contrib.Net http://www.contrib.com
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