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Internationale Unabhängige Kommission

Mitglieder der Internationalen Unabhängigen Kommission:
Mario Angelelli, Rom • Geoffrey Bindman, London • Christian Bruschi, Marseille • Angiolo Gracci, Florenz • Beate Klarsfeld, Paris • Hans Langenberg, Utrecht • Felicia Langer, z.Zt. Tübingen • Gaetano Pecorella, Mailand • Arturo Salerni, Rom.
Sitz: Schoolplein - Advokatenkollektief, Schoolplein 5A, 3581 PX Utrecht

Korrespondenz in der BRD:
Anwaltsbüro Heinecke und Partner, Budapester Straße 49, 20359 Hamburg
Telefon: +49-(0)40-439 60 02; Telefax: +49-(0)40-439 31 83

Kto.Nr. 1251 453 500, Hamburger Sparkasse, BLZ 200 505 50,
Kontoinhaberin: Gisela Wiese, Stichwort: IUK Lübeck


An die Presse
Nachrichtenredaktion

Betrifft:
Aufhebung des Haftbefehls gegen Safwan Eid durch das Landgericht Lübeck

Hamburg, den 04.07.96

Die Internationale Unabhängige Kommission fordert:
Jetzt müssen die Ermittlungen gegen die Verdächtigen aus Grevesmühlen sofort wieder aufgenommen werden.

Die IUK nimmt zur Kenntnis, daß das Landgericht Lübeck den Haftbefehl gegen Safwan Eid aufgehoben hat. Das Landgericht hat mit dieser Entscheidung die bisher von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Ermittlungen als das gewürdigt, was sie tatsächlich sind: eine Ansammlung von Widersprüchen und Spekulationen, aus denen sich kein dringender Tatverdacht konstruieren läßt.

Die IUK begrüßt, daß das Landgericht Lübeck mit dieser Entscheidung einen überfälligen Schritt hin zur Schaffung eines Klimas getan hat, in dem objektive Wahrheitsfindung überhaupt erst möglich wird.

Angesichts der Tragödie, bei der 10 Menschen getötet und 38 zum Teil schwer verletzt wurden, Menschen die schutzsuchend in dieses Land gekommen waren, angesichts der Tatsache, daß Fakten vorsätzliche Brandstiftung und Mord nahelegen, ist es selbstverständlich undenkbar, einfach wieder zur Tagesordnung überzugehen. Vielmehr muß die Entscheidung des Landgerichts Lübeck als dringende Aufforderung verstanden werden, alles zu tun die Tragödie unvoreingenommen aufzuklären und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Jede andere Haltung wäre uns und der Öffentlichkeit unserer Länder unbegreiflich.

Die IUK wiederholt in diesem Zusammenhang ihre Empfehlungen, die sie bereits am 23.6.96 abgegeben hat:


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zuletzt geändert am: 03-09-98