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Eins dürfte klar sein: wir zählen nicht gerade zu den Fans der Staatsanwälte Böckenhauer und Bieler. Dr. Böckenhauer zeichnet (mit Klaus-Dieter Schultz, der sich ja rechtzeitig vor dem Prozeß aus dem Verfahren geschlichen hat) für die rassistischen Ermittlungen gegen Safwan und die anderen HausbewohnerInnen verantwortlich. Und er bleibt bei dieser Linie.
Nun, würden wir trotzdem der Staatsanwaltschaft einen gutgemeinten Rat erteilen wollen, müßte der lauten: Zieht die Anklage zurück, entschuldigt euch (öffentlich!) bei Safwan und den Flüchtlingen, gebt offen zu, daß das Ansehen Deutschlands wichtiger für euch war als die Wahrheit, tretet aus dem Verfahren aus und empfehlt euren NachfolgerInnen, die Grevesmühlener auf die Anklagebank zu setzen.
Denn: es gibt ein neues Indiz dafür, daß die Nazis vor der Polizei am Tatort waren und ein zentraler Punkt der Anklage ist endgültig widerlegt: der Ort des Brandausbruches war nicht der 1. Stock.
Neue Indizien gegen die Nazis!

Neue Indizien gegen die Nazis

34. Prozeßtag, Mittwoch, der 29. Januar

Dieser Prozeßtag begann mit einer Erklärung, welche von RAin Klawitter verlesen Wurde. Diese prangerte die fahrlässigern Ermittlungen der Kriminaltechnik an. Konkret wurde angesprochen, daß es keine Bemessungen zu Spuren wie Brandlöcher und Scherben gegeben habe. Auch habe es keine Temperaturabmessungen am Vorbau gegeben, die man unmittelbar nach Brandlöschung hätte vornehmen können.

Ebenso wurden verschwundene bzw. gelöschte Videoaufnahmen kritisiert, für die niemand mehr verantwortich sein will.Die Verteidigung wertete auch diese Tatsachen, ging von einem kalkulierten Vorgehen der Kripo aus.

Die Staatsanwaltschaft stimmte dieser Erklärung im wesentlichen zu, sah jedoch keinen Grund zur Annahme, daß die Pannen" Kalkül gewesen seien. Der darauffolgende Antrag der Verteidigung forderte den Beizug von Fotos und Zeugenaussagen, die von der Kripo vor der Räumung des Vorbaus gemacht worden sind und sich aller Wahrscheinlichkeit nach in den Schreibtischschubladen des K6 (Kriminaltechnik) befinden. Die Staatsanwaltschaft unterstützt den Antrag.

Sodann lud man William Munier in den Zeugenstand. Dieser sagte aus, es habe keine nennenswerten Probleme unter den BewohnerInnen gegeben. er habe regen Kontakt zu Sylvio gehabt (dessen mysteriöser Tod im Vorbau noch immer ungeklärt ist), kenne ihn aber erst seit dem Einzug ins Brandhaus.

Zur Bradnacht sagte er aus, er habe die Haustür verschlossen, nachdem er gegen 23 Uhr nach Hause kam. Er sei daraufhin schlafen gegangen und erst während des Brandes wieder aufgewacht. Er habe wegen des dichten Rauches im Flur des 1. OG nichts sehen können und verließ das Haus durch das Fenster seines Zimmers. Ein Feuer im Flur des 1.OG sah er nicht (damit ist ein Kernstück der Anklage vollends zusammengebrochen: keine/r der BewohnerInnen, die über den Flur geflüctet sind, bzw. den Flur gesehen haben, entdeckte dort Flammen).

Als William dann draußen war, hätte der Vorbau bereits in Flammen gestanden, das Feuer habe sich weiter nach oben gefressen.

Als zweiter Zeuge kam Ahmad El R., ein Bekannter der Familie Eid, an die Reihe. Die Verteidigung hatte ihn vorladen lassen, da in den Aussagen von Mitgliedern der Familie El Omari behauptet wurde, Safwan habe von ihm Kleidung bezogen, bei den El-R. geduscht und sich damit verdächtig gemacht. Ahmad habe zudem es als Fehler angesehen, daß er Safwan Kleidung gegeben hatte.

Safwan habe ihn in der Brandnacht zu Hause angerufen, führte der Zeuge aus, und ihn über das Feuer informiert. Der Zeuge sei dann sofort mit frischer Kleidung zum Brandort gefahren, bei seinem Eintreffen habe Safwan jedoch schom im Bus gesessen (nur mit einem Nachthemd bekleidet. Ahmad folgte dann dem Bus Richtung Priwall-Krankenhaus, dort angekommen habe er Safwan zusammen mit seinen Geschwistern und Marie A. getroffen. Safwan habe dann im Krankenhaus geduscht und die Kleidung gewechselt, danach seien sie zu El R. nach Hause gefahren.

Die anschließende Befragung des Zeugen brachte wieder Mißvertsändnisse zu Tage, die daherführten, daß entweder falsch gedolmetscht wurde oder Polizeivernehmungen ganz ohne Dolmetscher geführt wurden.

Ahmad dementierte noch einmal ganz klar, daß er es als Fehler bezeichnete, Safwan Kleidung gegeben zu haben.

Kommentar von RAin Heinecke zur Begutachtung von Safwans Nachthemd in der Verhandlung: Dieses Hemd sieht sehr schlicht aus, wie eine Massenproduktion. Könnte es nicht sein, daß es sich hier um das falsche Hemd handelt?"


Dokumentation

Erklärung der Verteidigung vom 03.02.97 (Auszug) (Siehe auch "Dokumente der Verteidigung")


35. Prozeßtag, Montag, der 2. Februar

Zu Beginn des 35. Prozeßtages verlas RAin Heinecke eine Stellungnahme der Verteidigung zu den Vernehmungen der Zeugen William Munir und Ahmed El Rifahi vom 29. 1. 97 (siehe Kasten ). Dabei stellte die Verteidigung klar, daß es absurd" ist, Verdacht gegen Safwan zu hegen, daß er sich nicht im Krankenhaus, sondern bei El-Rifahis geduscht und umgezogen habe. Zum einen, weil Safwan tatsächlich im Krankenhaus geduscht hat, Ahmads Kleidung angenommen hat, weil die ihm im Krankenhaus angebotene ihm zu klein war, zum anderen, weil kein Verdacht besteht, selbst wenn diese Spekulation der Wahrheit entsprochen hätte.

Richterliche Rüge für staatsanwaltliche Zeugenbeeinflussung

Weiterhin stellte die Verteidigung einen Antrag (erneut"), nämlich seien um November/Dezember 96, Januar 97 die Zeugen Schick und Danelzig, ehemalige Betreuer der BewohnerInnen der Hafenstraße, im Auftrage der Staatsanwaltschaft polizeilich vorweg vernommen worden. In den polizeilichen Protokollen sei eine Notiz zu lesen, daß ein Vorgespräch von etwa einer Stunde Dauer stattgefunden habe - über den Inhalt des Vorgespräches sei nichts vermerkt worden. Die Verteidigung habe den Verdacht, daß bisherige Verfahrensergebnisse mitgeteilt worden und bestimmte Aussagen der Zeugen im Vorhinein "festzuklopfen" versucht worden seien. Nach dem Prinzip der Waffengleichheit müsse sich auch, sollte dies gebräuchlich werden, die Verteidigung solcher Methoden bedienen, daher sei das Gericht gebeten, einzugreifen.

Dem Antrag der Verteidigung folgte am 36. Verhandlungstag die Kammer: sie rügte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft scharf.

Diakoniemitarbeiter als Zeugen

Der Zeuge Roman Schick, Betreuer im Auftrag des Diakonischen Werkes, wurde vernommen und machte u.a. folgende Aussagen:

Zwischen den Bewohnern habe es keine schwerwiegenden Differenzen gegeben, keine tätlichen Auseinandersetzungen, wie er sie woanders schon erlebt habe. Gelegentliche Schwierigkeiten hätten sich ergeben, weil die verschiedenen Familien unterschiedlicher Kulturen ihren jeweiligen Lebensstil gepflegt hätten.

Die Auszugswünsche der Familie Eid, die die Staatsanwaltschaft als mögliches Motiv für eine Brandstiftung ausbauen wollte, bestätigte der Zeuge, fügte allerdings hinzu, daß in der Zeit ab November 95, seit er seine Arbeit dort angetreten habe, so gut wie alle Familien im Hause versucht hätten, auszuziehen. In jedem Fall sei dies vom Sozialamt abgeblockt und abschlägig beschieden worden.

Im besonderen ging es noch um ein kleines Fenster im Erdgeschoß, Richter und Staatsanwälte wollten wissen, ob es möglich gewesen sei, es zu öffnen bzw., ob jemand dadurch hätte ins Haus gelangen können, was der Zeuge verneinte.

Die Staatsanwaltschaft hielt sich in ihren Befragungen u.a. länger bei dem Thema der Beschädigung der Bereitschaftspläne auf. Der Zeuge Schick erklärte, er habe Ray Sossou im Verdacht gehabt, mit dem er öfter "aneinandergeriet", relativierte Rays Verhalten aber: er habe es als Provokationen eines Pubertierenden angesehen.

In einer sich hinziehenden Befragung über zwei Schlüsselkästen im Büro der Betreuer stellte Dr. Böckenhauer die geniale Frage, ob der Schlüssel zum Büro im Büro aufbewahrt worden sei? (?) Insgesamt erweckten die beiden Herren mit der weißen Fliege am blütenweißen Hemd den Eindruck, mit unsinnigen Fragen Zeit schinden zu wollen (wer seine genaue Zielrichtung verloren hat, eiert nur noch im Kreis).

Die Staatsanwaltschaft interessierte sich sehr für die Lebensverhältnisse der Kate Davidson; in welchem Verhältnis der Emmanuel Uwaila beispielsweise zu ihr gestanden habe? Der Zeuge antwortete, er habe das Verhältnis zwischen den Besagten als ein vertrautes und freundschaftliches wahrgenommen. Dies habe er auch in den Befragungen durch die Polizei angegeben, der aufnehmende Beamte habe einen "Lebensgefährten" der Frau Davidson daraus gemacht.

Mal wieder fehlen Akten

Bevor die Verteidigung zu ihren Fragen an den Zeugen kam, erkundigte sich Gaby Heinecke bei Herrn Böckenhauer nach einer ganz bestimmten Skizze, die im Laufe seiner Befragung neben Fotomaterial in den heutigen Prozeßtag mit eingeflossen war. Das besondere an dieser Skizze war ein großes "A", welches auf denen der Verteidigung zur Verfügung stehenden Papiere vermißt wurde.

"Wo ist denn diese Skizze?" fragte sie und - mit einem Verweis auf eine gewisse Bodenplatte - ob er sie "nach Gebrauch entsorgt" habe? Weiterhin habe sie keine Kenntnis von der Fotomappe vom 16.10.96. Einige andere stünden zu ihrer Verfügung, aber keine diesen Datums und mit dieser Bezifferung, ob sie sie denn erhalten werde?

Die Staatsanwälte zogen sich vom Mikro zurück, so daß man nicht hören konnte, was sie murmelten - etwas zu sagen hatten sie nicht. Sie mußten es sich gefallen lassen, daß die tadelnde Frage fiel: "Womit arbeitet Ihre Polizei denn, Herr Dr. Böckenhauer?"

Polizei sucht durch Suggestivfragen ein Motiv

In der folgenden Befragung sagte der Zeuge, daß er in den ersten Vernehmungen des öfteren die Beamten hätte berichtigen müssen, die mit den Namen Gustave Sossou und Emmanuel Uwaila immer den Begriff "Familienvater" verbanden. Aus den Fragen habe er sich zusammengereimt, daß sich die Polizei auf den ersten Stock konzentrierte, man habe ihn nach einer Täterschaft Safwans befragt, er habe geantwortet, eine Brandstiftung durch Safwan Eid könne er sich nicht vorstellen -er habe ihn immer als einen besonnenen, intelligenten jungen Mann wahrgenommen- , man habe einen Familienvater im ersten Stock von ihm erfragen wollen, wo es keinen solchen gab. Man habe in den Vernehmungen auf dem Wort "Streiterei" beharrt, welches er nicht benutzt habe. Die Protokolle seiner Aussagen habe er nicht zu Gesicht bekommen.

RAin Klawitter befragte Schick noch einmal wegen des kleinen Fensters im EG. Sie behauptete, sie habe beobachtet, wie jemand durch dieses Fenster ins Haus gelangt sei, ob er seine entsprechende Aussage zurückziehen wolle? Der Zeuge antwortete, er meine, das sei nicht machbar - versucht habe er es aber auch nicht.

Dr. Böckenhauer mußte erstmal ein wenig Dreck werfen und zitierte eine Aussage, die Ahmed Eid einmal gemacht haben sollte, als er erfuhr, daß eines von den Makodila-Kindern an Scharlach erkrankt sei: "Haben die Afrikaner wieder einen Virus? In dieser Enge holen wir uns alle noch eine Krankheit."

Roman Schick entgegnete darauf, als er den Eids erklärt habe, um welche Krankheit es sich gehandelt habe, sei die Sache geklärt gewesen.

Anschließend wurde Jürgen Danelzig, Betreuer der Asylunterkunft von 1989 bis November 1995, in den Zeugenstand gerufen. Er sagte über das Klima zwischen den BewohnerInnen so etwa das Gleiche aus, wie sein Vorgänger.

Zum Schluß kündigte die Staatsanwaltschaft noch an, daß der dritte ehemalige Betreuer der Hafenstr. 52, Gerhard Jahn, noch vorgeladen werden solle. Er habe seit Oktober 1994 im Hause gearbeitet und werde die Aussage des Zeugen Danelzig bestätigen, daß das kleine Fenster im EG nicht passierbar gewesen sei, da es im Herbst 95 mit Brettern zugenagelt worden sei. Dem haben aber bisher bis auf die El Omaris alle im Haus lebenden Kinder widersprochen.

Möglicherweise wird Herr Danelzig bei anderer Gelegenheit noch einmal vorgeladen.


36. Prozeßtag, Mittwoch, der 5. Februar

Am 36. Verhandlungstag war die 23-jährige aus Liberia stammende Kate Davidson als Zeugin geladen. Sie lebte mit ihren zwei kleinen Kindern im 1. OG des Flüchtlingswohnheimes in der Hafenstraße. Auch sie berichtet, daß es unter den BewohnerInnen keine Streitigkeiten gegeben hat. In der Brandnacht sei sie durch lautes Geschrei wachgeworden; als sie daraufhin aufgestanden sei und die Tür zum Flur geöffnet habe, schlug ihr dunkler Rauch entgegen, woraufhin sie die Tür sofort wieder geschlossen habe. Auch Kate Davidson hat also, wie die anderen Flüchtlinge, die im 1. OG gewohnt hatten, kein Feuer im Flur gesehen. Eben dort, vor der Tür der Zeugin jedoch, soll laut Staatsanwaltschaft der Angeklagte das Feuer gelegt haben - aus Eifersucht, so das Phantasiekonstrukt.

Eingeschränkte Beobachtungsfähigkeit

Kate Davidson konnte sich schließlich mit ihren Kindern ebenso durch ein Fenster ihres Zimmers retten, wie auch ihr Besuch Emanuel U. und Gustave Sossou, der ebenfalls im 1. Stock gewohnt hatte und sich durch den dunklen Rauch im Flur in ihr Zimmer verirrte. Beim Sprung vom Vorbau brach sich die Zeugin ein Bein - noch heute kann sie nicht ohne Krücken laufen. Zum Zeitpnkt des Sprunges habe sie keine Hitze am Vorbau gespürt und auch keine Flammen gesehen. Sie sei jedoch außer sich" gewesen, denn nachdem sie den Rauch im Flur gesehen hatte, war sie in Panik geraten. Nach dem Sprung hatte sie starke Schmerzen, ihr wurde kalt. In diesem Schockzustand sei ihre Beobachtungsfähigkeit sehr eingeschränkt gewesen, berichtet die Zeugin. Zu Schäden an der Eingangstür und an einem Fenster im Vorbau konnte sie keine Angaben machen.

Aggressver Staatsanwalt - erniedrigende Fragen

Da es der Staatsanwaltschaft nicht gelungen war, zu punkten, versuchte sie die Zeugin als unglaubwürdig darzustellen. So mußte sie Fragen wie kennen Sie den begrifflichen Unterschied zwischen Rauch und Feuer?"oder haben Sie häufig Besuch bekommen?" über sich ergehen lassen. Letztere Frage, in Verbindung mit häufigen Männerbesuchen" wurde ihr auch bei den polizeilichen Vernehmungen gestellt.

Kate protestierte gegen die klar beabsichtigte Intention der Beamten, suggerieren zu wollen, sie sei eine Prostituierte.

Böckenhauer wurde jedoch immer aggressiver: so unterstellte er Kate, daß sie den Aufenthaltsort von Emanuel U. kenne (der nach der Abschiebung des -noch an seinen Verletzungen leidenden- Hausbewohners Victor Atoe im Mai 96 nach Nigeria, untertauchte, um sich der Abschiebewillkür zu entziehen), und regelmäßigen Kontakt zu ihm halte. Die wiederholten Dementis von Kate ignorierte der Staatsanwalt, der offensichtlich -quasi als Nebenjob- versucht, auch noch Flüchtlinge an die Abschiebebehörden auszuliefern. Denn auch Kates Herkunft aus Liberia zweifelte er an. Entsprechende Fragen brauchte Kate nicht zu beantworten, da sie sich theoretisch selbst hätte belasten können.

Die Befragung durch Staatsanwalt Böckenhauer endete mit der Frage, Wieso sagen Sie denn heute nicht die Wahrheit?" Auf Kates Replik, daß sie das ja doch getan habe, predigte Böckenhauer Sie allein müssen mit ihrem Gewissen leben..."

Es stünde dem Staatsanwalt besser zu Gesicht, wenn er einmal sein eigenes Gewissen überprüfen würde. Er ist es schließlich, der immer noch einen erwiesenermaßen Unschuldigen der Brandstiftung anklagt, die HausbewohnerInnen mit Dreck bewirft und die Ermittlungen gegen die dringend Tatverdächtigen Neofaschisten bereits im Mai eingestellt hat. Der desöfteren von ihm postulierte Anspruch, relativ weit links zu stehen, bzw. sich für eine demokratische Justiz einzusetzen, wird von seinen Taten Lügen gestraft!

Wie auch bei vielen anderen Flüchtlingen ergab sich ein eindeutiges Bild der Polizeiverhöre: ohne DolmetscherIn, unter Schmerzen und noch am Tropf im Krankenhaus liegend, ohne Nachfrage, ob sie denn überhaupt vernehmungsfähig war, ohne rechtliche Belehrung mußte sie die Fragen der Polizeibeamten beantworten.

Bürgerliche Medien suchen Streit

Eine angebliche Bedrohung der Familie El Omari durch den Vater des Angeklagten -Marwan Eid- in der ersten Pause nahm die Staatsanwaltschaft am Ende des Verhandlungstages (!) zum Anlaß, einen Ausgleich für die heute erlittenen Backpfeifen" zu suchen. Bürgerliche Medien wie die Lübecker Nachrichten benutzten diese kurze Episode am Rande als reißerische Headline, um von Streit unter den Flüchtlingen schreiben zu können.


Abschiebungen drohen!

Das Innenministerium Schleswig-Holsteins plant, 28 in Lübeck lebende Flüchtlinge aus Zaire ab Ende Februar abzuschieben.

Grundlage der Entscheidung ist ein Lagebericht des Auswärtigen Amtes über die Situation im von Bürgerkrieg und Mobutus grausamer Diktatur geschüttelten zentralafrikanischem Land.

Lübecker Initiativen und Kirchenkreise bereiten den Widerstand gegen diese unmenschliche Maßnahme vor. Von unserer Seite können wir nur wiederholen: Abschiebungen können nur gegen massiven Widerstand durchgeführt werden.

Bisher haben während der Kampagne für das Bleiberecht der Hafenstraßenüberlebenden mehr als tausend Menschen erklärt, daß sie sich bei Aktionen gegen Abschiebungen beteiligen werden.


Prozeßinfo Nr. 15, 10.2. 1997

Lübecker Bündnis gegen Rassismus
Willy-Brandt-Allee 9
23554 Lübeck
Tel. 0451 - 70 20 748