Diese Veranstaltungsreihe
entstand in Kooperation von Der
Lübecker Brandanschlag
Safwan Eid wird vorgeworfen, in der Nacht zum 18.1.1996 den Brandanschlag auf die Flüchtlings-unterkunft in der Lübecker Hafenstraße begangen zu haben. Damals starben zehn Menschen, 38 BewohnerInnen der Unterkunft wurden zum Teil schwer verletzt. Bis heute ist dieser folgenschwerste rassistische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik unaufgeklärt geblieben, gegen die mutmaßlichen deutschen Täter aus der Naziszene Mecklenburg-Vorpommerns unterblieben staatliche Verfolgungsmaßnahmen. Stattdessen wurde mit Safwan Eid einer der Überlebenden des Brandes zum Täter gemacht. Der erste Prozeß gegen Eid vor dem Landgericht Lübeck endete am 30.6.97 mit einem Freispruch "in dubio pro reo". Eine Tatbeteiligung konnte Eid nicht nachgewiesen werden. Am 24.7.98 hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil auf und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht Kiel. Damit findet ein deutscher Ermittlungs- und Justizskandal ersten Ranges seine Fortsetzung. Das Verhalten der Akteure nach dem Lübecker Brandanschlag hatte exemplarischen Charakter. In einem bis dato nicht gekannten Ausmaß wurden die Opfer eines rassistischen Anschlags durch Justiz und Medien zu potentiellen MittäterInnen und MitwisserInnen stilisiert, Ermittler und Teile der deutschen Medien traten eine rassistische Schmutzkampagne gegen die BewohnerInnen los. Gleichzeitig hielten Lübecks Staatsanwaltschaft und Kripo stets ihre schützende Hand über die vier tatverdächtigen Nazis aus Grevesmühlen. Deutsche Eliten und die Mehrheit der Bevölkerung fühlten sich erleichtert, daß der unmittelbar nach dem Brand geäußerte Verdacht einer deutschen Täterschaft und damit der weltweit geäußerte Rassismusvorwurf gegen Deutschland zurückgewiesen werden konnte. Der
Rassismus marschiert... Während schlagzeilenträchtige Anschläge auf seit Jahrzehnten in Deutschland lebende AusländerInnen wie in Solingen und Mölln in den Jahren darauf noch ‚verwirrten' Einzeltätern zugeschrieben wurden, versuchte die deutsche Öffentlichkeit spätere rassistische Anschläge entweder ganz zu verschweigen oder in technische Defekte umzudeuten. Als dies nicht mehr möglich war, wie bei dem Brandanschlag von Hattingen im Jahr 1993, gingen die Ermittlungsbehörden dann bereits soweit, ein Opfer als mutmaßliche Täterin auszumachen und die Suche nach den wirklichen Tätern einzustellen. Im Fall Lübeck wurde diese Form der Täter-Opfer-Verkehrung modellhaft vorgeführt. Seitdem sind Brände in Flüchtlingsunterkünften nicht mehr schlagzeilenträchtig. Ein bestimmtes Maß an alltäglicher rassistischer Gewalt und die Existenz "Ausländerfreier Zonen" in Teilen Deutschlands wird nun als Normalität akzeptiert. Die Botschaft aus Lübeck, "daß die Ausländer sich selbst anzünden", hat zudem ihre Wirkung getan, nämlich hinter Bränden in Flüchtlingsunterkünften keinen rassistischen Hintergrund mehr zu vermuten. ...
durch die Institutionen Wem es dennoch gelingt, Deutschland zu erreichen und einen Asylantrag zu stellen, auf den warten entwürdigende Unterbringung in Lagern, minimale Sozialleistungen und auf das Überlebensnotwendige reduzierte medizinische Versorgung. Flüchtlinge haben kaum noch Chancen als asylberechtigt anerkannt zu werden. Konsequenz für die meisten ist damit entweder Illegalität oder Abschiebung. Damit einher gehen gezielte Kriminalisierung und Repression. Der Hamburger Polizeiskandal machte die Spitze des Eisbergs zeitweilig sichtbar, als bekannt wurde, daß auf Hamburger Polizeiwachen afrikanische Flüchtlinge mißhandelt und gefoltert wurden. Um die Abschiebezahlen zu erhöhen, schrecken die Ausländerbehörden vor kaum noch etwas zurück. Afrikanischen Ländern wird mit Entzug von Entwicklungshilfe gedroht, sofern sie Menschen ungeklärter Nationalität nicht aufnehmen. Botschaftspersonal wird bestochen, um Identitätspapiere auszustellen. Selbstmord von Abzuschiebenden, ja selbst die Tötung durch BGS-Beamte, wird in Kauf genommen. Einzelne Bundesländer wie Hamburg sind dazu übergegangen, auch Schwerstkranke trotz vorliegender ärztlicher Atteste abzuschieben. Dabei wird mit den Behörden der Verfolgerländer wie der Türkei offen zusammengearbeitet. Wer von einer rot-grünen Regierung Verbesserungen erhofft hatte, dürfte von der Realität mittlerweile eingeholt worden sein. Änderungen der restriktiven Asylpraxis wird es nicht geben. Im Gegenteil: Der institutionelle Rassismus perfektioniert sein System. [ Lübeck - Hauptseite | Presse | Was gibt's Neues | Inhalt ] |