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Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums

Inhalt

Praeambel | Teil I | Teil II | Teil III | Teil IV | Teil V | Teil VI | Teil VII

Teil I Allgemeine Bestimmungen und Grundprinzipien up
Artikel

  1. Wesen und Umfang der Pflichten
  2. Übereinkünfte über geistiges Eigentum
  3. Inländerbehandlung
  4. Meistbegünstigung
  5. Mehrseitige Übereinkünfte über den Erwerb oder die Aufrechterhaltung des Schutzes
  6. Erschöpfung
  7. Ziele
  8. Grundsätze

Teil II Normen betreffend die Verfügbarkeit, den Umfang und die Ausübung von Rechten des geistigen Eigentums up

  1. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
    Artikel
    9) Verhältnis zur Berner Übereinkunft
    10= Computerprogramme und Zusammenstellungen von Daten
    11) Vermietrechte
    12) Schutzdauer
    13) Beschränkungen und Ausnahmen
    14) Schutz von ausübenden Künstlern, Herstellern von Tonträgern (Tonaufnahmen) und Sendeunternehmen
2)Marken
Artikel
15) Gegenstand des Schutzes
16) Rechte aus der Marke
17) Ausnahmen
18) Schutzdauer
19) Erfordernis der Benutzung
20) Sonstige Erfordernisse
21) Lizenzen und Übertragungen
3) Geographische Angaben
Artikel
22) Schutz geographischer Angaben
23) Zusätzlicher Schutz für geographische Angaben für Weine und Spirituosen
24) Internationale Verhandlungen; Ausnahmen
4) Gewerbliche Muster und Modelle
Artikel
25) Schutzvoraussetzungen
26/ Schutz
5) Patente
Artikel
27)Patentfähige Gegenstände
28) Rechte aus dem Patent
29) Bedingungen für Patentanmelder
30) Ausnahmen von den Rechten aus dem Patent
31) Sonstige Benutzung ohne Zustimmung des Rechtsinhabers
32) Widerruf/Verfall
33) Schutzdauer
34) Verfahrenspatente: Beweislast
6) Layout-Designs (Topographien) integrierter Schaltkreise
Artikel
35) Verhältnis zum IPIC-Vertrag
36) Schutzumfang
37) Handlungen, die keiner Erlaubnis durch den Rechtsinhaber bedürfen
38) Schutzdauer
7)
Schutz nicht offenbarter Informationen
39) Artikel 39
8)
Kontrolle wettbewerbswidriger Praktiken in vertraglichen Lizenzen
40)Artikel 40

Teil III Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums up


Allgemeine Pflichten
41) Artikel 41
2)
Zivil- und Verwaltungsverfahren und Rechtsbehelfe
Artikel
42) Faire und gerechte Verfahren
43) Beweise
44) Unterlassungsanordnungen
45) Schadensersatz
46) Sonstige Rechtsbehelfe
47) Recht auf Auskunft
48 Entschädigung des Beklagten
49) Verwaltungsverfahren
3) Einstweilige Maßnahmen
Artikel 50
4) Besondere Erfordernisse bei Grenzmaßnahmen
Artikel
51) Faire und gerechte Verfahren
52) Antrag
53) Kaution oder gleichwertige Sicherheitsleistung
54) Mitteilung der Aussetzung
55 )Dauer der Aussetzung
56) Entschädigung des Einführers und des Eigentümers der Waren
57)Recht auf Untersuchung und Auskunft
58) Vorgehen von Amts wegen
59) Rechtsbehelfe
60) Einfuhren in Kleinstmengen
5) Strafverfahren
61) Artikel 61
Teil IV Erwerb und Aufrechterhaltung von Rechten des geistigen Eigentums und damit im Zusammenhang stehende Inter-partes-Verfahren up
Artikel 62

Teil V Streitvermeidung und -beilegung
Artikel

63) Transparenz
64) Streitbeilegung

Teil VI Übergangsregelungen
Artikel

65) Übergangsregelungen
66) Am wenigsten entwickelte Länder, die Mitglieder sind
67) Technische Zusammenarbeit

Teil VII Institutionelle Regelungen; Schlußbestimmungen
Artikel

68) Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums
69) Internationale Zusammenarbeit
70) Schutz bestehender Gegenstände des Schutzes
71) Überprüfung und Änderung
72)Vorbehalte
73)Ausnahmen zur Wahrung der Sicherheit

Die Mitglieder

von dem Wunsch geleitet, Verzerrungen und Behinderungen des internationalen Handels zu verringern, und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, einen wirksamen und angemessenen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zu fördern sowie sicherzustellen, daß die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden,

in der Erkenntnis, daß es zu diesem Zweck neuer Regeln und Disziplinen bedarf im Hinblick auf

  1. die Anwendbarkeit der Grundprinzipien des GATT 1994 und der einschlägigen internationalen Übereinkünfte über geistiges Eigentum,
  2. die Aufstellung angemessener Normen und Grundsätze betreffend die Verfügbarkeit, den Umfang und die Ausübung handelsbezogener Rechte des geistigen Eigentums,
  3. die Bereitstellung wirksamer und angemessener Mittel für die Durchsetzung handelsbezogener Rechte des geistigen Eigentums unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Rechtssystemen der einzelnen Länder,
  4. die Bereitstellung wirksamer und zügiger Verfahren für die multilaterale Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten zwischen Regierungen und
  5. Übergangsregelungen, die auf eine möglichst umfassende Beteiligung an den Ergebnissen der Verhandlungen abzielen,

in Erkenntnis der Notwendigkeit eines multilateralen Rahmens von Grundsätzen, Regeln und Disziplinen betreffend den internationalen Handel mit gefälschten Waren,

in der Erkenntnis, daß Rechte an geistigem Eigentum private Rechte sind,

in Erkenntnis der dem öffentlichen Interesse dienenden grundsätzlichen Ziele der Systeme der einzelnen Länder für den Schutz des geistigen Eigentums, einschließlich der entwicklungs- und technologiepolitischen Ziele,

sowie in Erkenntnis der besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder, die Mitglieder sind, in bezug auf größtmögliche Flexibilität bei der Umsetzung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften im Inland, um es ihnen zu ermöglichen, eine gesunde und tragfähige technologische Grundlage zu schaffen,

unter Betonung der Bedeutung des Abbaus von Spannungen durch die verstärkte Verpflichtung, Streitigkeiten betreffend handelsbezogene Fragen des geistigen Eigentums durch multilaterale Verfahren zu lösen,

in dem Wunsch, eine der gegenseitigen Unterstützung dienende Beziehung zwischen der Welthandelsorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (in diesem Übereinkommen als »WIPO« bezeichnet) sowie anderen einschlägigen internationalen Organisationen aufzubauen

kommen hiermit wie folgt überein:

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen und Grundprinzipien up


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