Der Kampf um die Entschädigung -
Der Rechtsstreit vor deutschen Gerichten
Im Jahr 1995 begann mit einer Klage vor dem Landgericht Bonn die juristische Auseinandersetzung um
die Entschädigung griechischer NS-Opfer vor deutschen Gerichten. Die vier Geschwister
Sfountouris aus Distomo erhoben Klage, um ihre Ansprüche auf Entschädigung durch
die Bundesrepublik Deutschland zu erstreiten, aber auch um die historische Wahrheit
festschreiben zu lassen und die deutsche Öffentlichkeit mit dem verdrängten Thema
der NS-Verbrechen in Griechenland zu konfrontieren.
Alle vier deutschen Gerichte, die mit dem Fall befasst waren, wiesen die Ansprüche
der griechischen Kläger zurück, zuletzt das Bundesverfassungsgericht
im März 2006. Im Juni 2006 reichten die Kläger Beschwerde beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ein, denn sie sehen
durch die Entscheidungen deutscher Gerichte ihre Menschenrechte verletzt. Im vergangenen
Jahr verstarb Astero Liaskou, geb. Sfountouris. Ihre vier Kinder führen den Prozess fort.
Wir dokumentieren nachstehend das bisherige Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte:
- Die Beschwerdeschrift (pdf)
- Die Stellungnahme der Bundesregierung (pdf)
- Die Erwiderung der Beschwerdeführer (pdf)
Die Schriftsätze enthalten nicht nur rechtliche Argumente, sondern zeichnen auch die
historische Situation auf, in der das Massaker von Distomo stattfand, schildern dieses
im Detail und zeichnen den gesamten Gang der bisherigen juristischen Auseinandersetzung
nach. Dabei werden auch die Parallelprozesse in Griechenland, Italien sowie vor
internationalen Gerichten behandelt.
Wann dieser Prozess sein Ende finden wird ist noch offen. Möglicherweise wird der
EGMR im nächsten Jahr eine Entscheidung treffen.
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