AZADI infodienst nr. 103
juli 2011


 

BMJ erteilt Einzelermächtigungen nach § 129b StGB +++ GBA lässt zwei kurdische Aktivisten verhaften +++ Erstes §129b-Verfahren vor OLG Frankfurt/M. im August

Am 17. Juli wurde der kurdische Aktivist Ridvan Ö. auf dem Düsseldorfer Flughafen und tags darauf Mehmet A. in Freiburg festgenommen. Beide befinden sich nach Eröffnung des Haftbefehls in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft beschuldigt sie der Mitgliedschaft in einer "ausländischen terroristischen Vereinigung PKK" (§§ 129a/129b StGB). Ridvan Ö. soll die Jugendorganisation „Komalen Ciwan“ geleitet haben und Mehmet A. als „hochrangiger Jugendkader in Deutschland und Frankreich“ tätig gewesen sein. Die Anwendung des § 129b StGB auf Kurdinnen und Kurden ist ein Novum (s. hierzu ausführlich AZADÎ-infodienst, Ausgabe 97)
Im Oktober 2010 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) – als Folge politischer Festlegungen – entschieden, dass auch gegen Angehörige der kurdischen Bewegung – wie zuvor schon gegen mutmaßliche Mitglieder der türkischen DHKP-C oder der tamilischen LTTE – künftig entsprechend ermittelt werden kann.
Ermächtigungen hierzu muss jeweils das Bundesjustizministerium (BMJ) erteilen.

Während der türkische Staat nach dem erfolgreichen Abschneiden des linken prokurdischen Unabhängigen Blocks aus Linken und der kurdischen Friedens- und Demokratiepartei BDP bei den Parlamentswahlen am 12. Juni von den 36 gewählten Abgeordneten sechs das Mandat entzogen hat und legale Strukturen der kurdischen Bewegung angegriffen wurden, sind aufgrund heftiger militärischer Operationen allein in den vergangenen drei Monaten über vierzig kurdische FreiheitskämpferInnen umgebracht worden. Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hatte bereits vor den Wahlen erklärt, dass für ihn die kurdische Frage erledigt sei. Er und der neue Parlamentspräsident Cemil Cicek kündigten an, dass man zur Verfolgung der kurdischen Guerilla auch die Grenzen zum Irak überschreiten werde. Wie im aktuellen Report der Sektion Diyarbakir des türkischen Menschenrechtsvereins IHD ausgeführt, haben die Menschenrechtsverletzungen im Vergleich zum Vorjahr drastisch zugenommen. So registrierte der IHD allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 16 428 Verstöße.

Internationale Delegationen, die sich zur Wahlbeobachtung in den kurdischen Gebieten aufgehalten hatten, haben kontinuierlich von gravierenden Verstößen gegen türkisches und internationales Recht berichtet.
U.a. wurde in Sirnak eine Handgranate in eine feiernde Menschenmenge geworfen, in der sich auch der Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg (DIE LINKE.) befand.
Statt diese gefährliche Eskalation gegen die kurdische Bevölkerung und deren Institutionen zu verurteilen, unterstützen Bundesregierung und mithin die deutschen Strafverfolgungsbehörden das Vorgehen des türkischen Staates. Während Außenminister Westerwelle jüngst in Brüssel vollmundig das Verhalten der syrischen Regierung gegen Demonstrierende und Oppositionelle verurteilte und es für inakzeptabel erklärte, bleibt er bei den Angriffen gegen die Kurden stumm. Während die Bundesregierung im Juni die libyschen Rebellen und deren provisorischen Übergangsrat als "einzige legitime Vertretung des libyschen Volkes" anerkannt hat und Entwicklungsminister Dirk Niebel bis zu acht Millionen Euro an weiterer Hilfe zugesagt hat, wird der Kampf der Kurden um Freiheit, Demokratie und Autonomie unisono als "Terrorismus" stigmatisiert.
Diese Haltung findet sich in der Begründung der Bundesanwaltschaft (BAW) wieder, die ihre Position den politischen Vorgaben der deutschen und türkischen Regierung anpasst, um Kurdinnen und Kurden als Mitglieder in einer "ausländischen terroristischen Vereinigung" strafverfolgen zu können. So behauptet sie, dass die PKK "einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak" anstrebe. Der Verfassungsschutz begleitet diese Einschätzung in seinem Bericht 2010 indem er ausführt, dass die PKK lediglich vorgebe, ihre „separatistischen Ziele aufgegeben“ zu haben. In Wirklichkeit jedoch strebe sie "nach wie vor" einen „länderübergreifenden föderalen Verbund aller Kurden im Nahen Osten an“, was die „Souveränität der betroffenen Staaten erheblich einschränke“. Dies ist eine der zahlreichen böswilligen Unterstellungen. Denn mit der Ausrufung der "Demokratischen Autonomie" durch 850 Delegierte des "Kongresses für eine demokratische Gesellschaft" (DTK) ist ausdrücklich erklärt worden, dass dieses Modell mitnichten eine Spaltung der Türkei bedeute. (s. Näheres in der Rubrik "Repression")
Doch sind derlei Feinheiten in dem großen "Spiel" der internationalen Politikinteressen nicht von Belang. Um an künftigen Verteilungskriegen im Kampf um Rohstoffe und politische Macht teilzuhaben, liefert die Bundesregierung bereitwillig Panzer und Rüstungsgüter an autoritäre Regime, leistet Ausbildungshilfe für Polizei und Militär und schickt Soldaten in alle Regionen der Welt.
Diese politisch klare Positionierung spiegelt sich seit vielen Jahren auch innenpolitisch wider. Dass dazu nicht der filigrane diplomatische Weg des Dialoges mit der kurdischen Bewegung gehört, ist geradezu zwangsläufig. Die Bemühungen vonseiten der kurdischen Bewegung, eine Gesprächssituation herzustellen, in der auch politische Differenzen diskutiert werden können, sind systematisch abgewiesen worden.
Deshalb hat das Bundesjustizministerium inzwischen mehrere zur Strafverfolgung nach § 129 b StGB erforderliche Einzelermächtigungen erteilt. Das erste Verfahren wird voraussichtlich am 23. August vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. gegen den kurdischen Politiker Vakuf M. stattfinden.

§ 129b-Vorwurf gegen mutmaßlichen DHKP-C-Funktionär

Am 13. Juli ist laut Generalbundesanwalt (GBA) der 37-jährige türkische Staatsangehörige Erol G. in Köln festgenommen worden. Er wird beschuldigt, "sich seit Februar 2007 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) beteiligt zu haben." (§ 129b i.Verb.m. § 129a Abs. 1 StGB)
Er soll "Finanzmittel" für die Partei beschafft haben und für den "Vertrieb der Propagandazeitschrift der Vereinigung zuständig gewesen sein. Außerdem soll er sich 2008 und 2009 an den jährlichen Spendensammlungen beteiligt haben.
Europa soll dem GBA zufolge als sicherer "Rückzugsraum" für DHKP-C-Mitglieder genutzt werden.

(PM GBA v. 14.7.2011/Azadî)

 

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