Repression
Großrazzia gegen türkische Linke
Am 5. Dezember hat die Bundesanwaltschaft bundesweit Räume der mutmaßlichen Mitglieder der „Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten Leninisten“ (TKP/ML) durchsuchen lassen. Bei der Großrazzia waren 140 Polizeikräfte an 13 Orten in Hessen, NRW und Lübeck eingesetzt. Der bewaffnete Arm der TKP/ML soll seit 1972 bis in die jüngere Zeit Bombenanschläge in der Türkei verübt haben. Ziel der Organisation sei es, die Türkei zu einem sozialistischen Staat zu machen. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz soll sich die in Deutschland lebenden rund 800 Parteianhänger seit Ende der 1990er Jahre gewaltfrei verhalten haben. Die BAW verdächtigt 10 Personen, von Deutschland aus die Partei zu unterstützen und Geld gesammelt sowie logistische Unterstützung für die zur TKP/ML gehörenden Guerilla organisiert zu haben. Mit der Razzia habe man Beweismittel sicherstellen wollen.
Der Bundesvorstand der Roten Hilfe protestierte: „Wir verurteilen die Auslieferungen kurdischer Politiker an die Türkei. Nach wie vor gibt es in den dortigen Gefängnissen systematische Folter; die linke Opposition ist von starker Repression betroffen. Darüber hinaus protestieren wir gegen die zunehmenden Einschüchterungsversuche gegen linke Exilaktivisten durch deutsche Ermittlungsbehörden. Durch Razzien und Verhaftungen macht sich die deutsche Regierung zum Erfüllungsgehilfen des für seine Folterpraxis bekannten Regimes in Ankara.“ Die Rote Hilfe erklärt sich „solidarisch mit den von staatlichen Angriffen Betroffenen, fordert die sofortige Freilassung von Kemal Kutan *) und die Einstellung der Ermittlungsverfahren.“
(Azadî/FR/Rote Hilfe v. 6.,7.12.2007)
*) Der kurdische Publizist Kemal Kutan befindet sich seit 29. Oktober aufgrund eines Antrags der Türkei in Auslieferungshaft. Er war auf einer Zugfahrt nach Stuttgart von deutschen Polizeikräften festgenommen worden. Kutan war bereits in den 1980er Jahren jahrelang in Haft. 2005 floh er wegen Todesdrohungen nach Deutschland. Die türkischen Justizbehörden behaupten, dass der ehemalige Redaktionsleiter der sozialistischen Zeitung „Volksdemokratie“ an Tötungsdelikten einer Guerillaorganisation beteiligt gewesen sein soll.
BAW lässt junge welt-Korrespondentin vor Lesereise über Folter in Griechenland festnehmen
Die in Griechenland akkreditierte Journalistin der jungen welt, Heike Schrader, wurde am 10. Dezember unmittelbar vor Beginn einer Lesereise durch die BRD kurzzeitig bei ihrer Einreise am Köln-Bonner Flughafen festgenommen. Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) wirft der Journalistin vor, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung, der verbotenen türkischen Organisation DHKP-C, zu sein. Nach einer Vorführung beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof ist der Haftbefehl am nächsten Tag außer Kraft gesetzt worden und Heike Schrader wurde gegen Zahlung einer geringen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Die GBA hatte behauptet, die jw-Korrespondentin werde seit 2001 mit internationalem Haftbefehl gesucht und sei flüchtig gewesen. Tatsächlich aber ist die legal in Athen lebende Deutsche mit einem Griechen verheiratet und in den vergangenen Jahren mehrmals in die BRD gereist und auf öffentlichen Veranstaltungen als Rednerin aufgetreten.
Der Grund ihrer diesjährigen Reise war das Erscheinen des Buches von Savvas Xiros über Folter in Griechenland, das sie ins Deutsche übersetzt hatte und nun der Öffentlichkeit vorstellten wollte. (s. Buchhinweis in der Rubrik „Neue Bücher“).
(Azadî/jw, 12.12.2007)

Polizei bei Terrorfahndung überlastet
Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert „haarsträubende Zustände“ bei der Terrorfahndung. „Die Polizei ist bei der Terrorfahndung überlastet“, erklärte GdP-Chef Konrad Freiberg. Sie stoße „im personellen, technischen und rechtlichen Bereich“ an ihre Grenzen.
(Azadî/FR, 14.12.2097)
BAW will Ex-RAFler in Beugehaft sehen
Wie am 13. Dezember bekannt gegeben wurde, will die Bundesanwaltschaft (BAW) vier ehemalige RAF-Angehörige in Beugehaft nehmen, um Zeugenaussagen zum Anschlag gegen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der am 7. April 1977 getötet wurde, zu erzwingen. Entsprechende Anträge gegen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt, Günther Sonnenberg und Knut Folkerts liegen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) seit September vor. Eine Entscheidung gibt es bislang nicht. Die Zeugenaussagen sollen klären, ob Stefan Wisniewski seinerzeit Buback erschossen hat. Insgesamt elf frühere Ex-RAFler wollte die BAW als Zeugen vernehmen. „Alle beriefen sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht“, sagte der Leiter der Terrorismusabteilung, Bundesanwalt Rainer Griesbaum. Auch das frühere RAF-Mitglied Verena Becker soll Wisniewski 1980/81 gegenüber dem Verfassungsschutz als Schützen genannt haben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz will seine Akten mit den angeblichen Aussagen – offenbar auf Anweisung des Bundesinnenministeriums – jedoch nicht freigeben.
(Azadî/FR/jw, 15.12.2007)
Das ganz andere Leben des Andrej Holm
Bundesanwaltschaft konstruiert nach Belieben
In einem Gespräch mit der jungen welt vom 15./16. Dezember schildert Andrej Holm seine Erfahrungen im Zuge des gegen ihn gerichteten § 129a-Verfahrens wegen angeblicher Mitgliedschaft in der „militanten gruppe“ (mg). Die Bundesanwaltschaft habe den Vorwurf „konstruiert“, dass „wir uns in der linken Szene herumtreiben, dass wir dort Bekannte und Freunde haben und selbst an Mobilisierungen beteiligt sind. Darüber hinaus wurde noch das Moment des angeblichen konspirativen Verhaltens ins Feld geführt: sich mit jemandem zu treffen, ohne das handy mitzunehmen, anonyme e-mail-Accounts benutzen, verschlüsselte e-mails versenden.“ Dies alles seien Anhaltspunkte, „die in den Ermittlungsakten stehen und aus denen ein Verdacht konstruiert wird.“ Danach befragt, wie sein Alltag heute nach der Haftentlassung aussieht, antwortet Andrej Holm u.a.: „(…) In den ersten Wochen nach der Freilassung war sehr deutlich spürbar, dass es immer noch Observationen und Überwachungsmaßnahmen gab. Die größte Einschränkung findet aber sicher im Kopf statt, wenn du bei der Lektüre der Akten merkst: die schreiben dein ganzes Leben noch mal auf, und zwar in einer Weise, wie du es nie gelebt hast. (…) In den Akten wird mehrmals darauf verwiesen, dass sich Beschuldigte untereinander konspirativ verabredet hätten, weil sie nur gesagt haben: Wir treffen uns morgen im Café – ohne detailliert Zeit, Ort und Thema des Treffens anzukündigen. (…) Das Gefühl, für die Ermittlungsbehörden extrem gläsern zu sein, zu wissen, die lesen deine e-mails mit, die begleiten dich, wenn du mit Freunden ausgehst, wenn du die Kinder zum Kindergarten bringst. Du weißt nicht, ob sie deine Wohnung abhören. Es ist eher eine mentale Herausforderung als ein praktisches Problem. (…) Bei den § 129a-Verfahren geht es „um Ausspähung und Überwachung und nicht so sehr um die Aufklärung von konkreten Straftaten. Wir werden in den nächsten Wochen juristische Schritte einleiten, um die Einstellung des Verfahrens zu beschleunigen. (…)“
(Andrej Holm wurde am 31. Juli fest- und in U-Haft genommen. Die BAW wirft ihm vor, an der Abfassung von Bekennerschreiben der „mg“ mitgewirkt zu haben, weil darin bestimmte Begriffe und Phrasen benutzt worden seien wie in seinen wissenschaftlichen und publizistischen Texten. Der Haftbefehl wurde jedoch am 23. August aufgrund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofes wieder aufgehoben; das Verfahren wird allerdings weiter betrieben.)

Terrorismus-Sondergesetze sind verzichtbar
„Terrorismus ist eine politische und keine juristische Kategorie. Der Begriff ist deswegen juristisch nicht eindeutig zu fassen, weil er weniger auf objektive, sondern auf politische und auf subjektive Kriterien abstellt“. So Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Fachanwalt für Strafrecht, in einem Beitrag im Neuen Deutschland von 14. Dezember über den „§129a als ein legitimes Instrument der deutschen Justiz?“
„Ob die historischen Organisationen wie Nelson Mandelas ANC und die PLO von Arafat oder heutzutage kurdische und iranische Organisationen als terroristisch bezeichnet werden, hängt auf diese Weise vom politischen Verständnis des Betrachters ab. Aus diesem Grunde konnte wegen des Widerstandes von vielen Staaten der Südhalbkugel im Rahmen der UN bisher auch keine gemeinsame Definition von Terrorismus gefunden werden. Im Inland helfen Terrorismustatbestände, Beweisprobleme zu überwinden, wenn man dem Verdächtigen keine unmittelbare Tatbeteiligung vorwerfen kann – was dann zählen soll, ist die Absicht, die politische Gesinnung. Daher ist auf Terrorismus-Sondergesetze zu verzichten, wenn man den Anspruch eines rechtstaatlichen Strafrechts bewahren will. (…)
Nie waren die Voraussetzungen (nach dem 11.9.2001) so günstig, unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung unliebsame Gruppen zu verfolgen. (…) In Ermangelung politischer Erfolgsaussichten für die weitergehende Reformierung oder gar Abschaffung der Terrorismusparagrafen bleibt den Kritikern derzeit vorbehalten, auf die Instrumentalisierung juristischer Instrumente für politische Verfahren (politische Justiz) hinzuweisen und den Schaden für die betroffenen Einzelpersonen, aber auch für die Protestbewegungen, so gering wie möglich zu halten. Ein rechtsstaatliches Strafrecht sieht jedoch anders aus. (…)“
Staatsfeind sein das einzig Vernünftige
Beschuldigte berichten über ihre §129a-Verfahren
Unter dem Motto „Wir sind alle Terroristen“ organisierte das Bündnis für die Einstellung der Verfahren zum § 129a in Berlin eine Veranstaltung. Vier Beschuldigte – politische Aktivisten der G8-Proteste oder antifaschistischer Gruppen –, gegen die derzeit Ermittlungen nach § 129a laufen, berichteten über die Dimension staatlicher Überwachungsmaßnahmen. Diese seit sechs Jahren laufenden Ermittlungen begründen die Strafverfolgungsbehörden mit der angeblichen Mitgliedschaft der vier in der „militanten gruppe“ (mg). Einer der Betroffenen schilderte, dass er von der Überwachung seit Jahren wusste, weil er eine erhöhte Telefonrechnung erhalten habe, in der ihm die an die Dienststellen weitergeleiteten Telefonate in Rechnung gestellt worden waren. Sein handy sei wiederholt über lange Zeiträume stündlich geortet, sein Internetzugang abgehört, der Hauseingang gefilmt und sein Auto mit Peilsender und Abhöranlagen ausgerüstet worden.
Wie aus den Ermittlungsakten offenbar wurde, gibt es in den vier Verfahren insgesamt 40 Beschuldigte. Von den Abhör- und Überwachungsmaßnahmen sind über 2000 ihrer „Kontaktpersonen“ betroffen. Auch wurden Teilnehmer an Vorbereitungstreffen zu G8-Protesten gefilmt und ihre handys registriert. Dennoch dürfe man sich von diesen Maßnahmen nicht einschüchtern lassen – so die Podiumsteilnehmenden. Ein Beschuldigter meinte, das einzig Vernünftige heutzutage sei, Staatsfeind zu sein.
(Azadî/ND, 17.12.2007)
Für 311,7 Millionen Euro deutsche Rüstung an Türkei
Deutsche Firmen haben ihr internationales Waffengeschäft deutlich ausgebaut. So stiegen die genehmigten Rüstungsexporte 2006 um 24 Prozent auf 7,7 Milliarden Euro, wie die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) unter Berufung auf regierungsamtliche Statistiken berichteten. Die Zunahme sei mit der Zunahme der Sammelausfuhren zu erklären, bei denen deutsche Hersteller mit EU- oder NATO-Partner kooperieren. Dies berge die Gefahr, dass die mit deutscher Hilfe gebauten Waffen weiter exportiert würden – z.B. in Krisenregionen oder arme Länder. An erster Stelle steht die Türkei bei Rüstungsexporten aus Deutschland an Länder mit schlechter Menschenrechtssituation. Ihr Wert betrug 311,7 Millionen Euro.
(Azadî/FR, 18.12.2007)
Strafen, Strafen, Strafen
Der Bundesrat beschloss am 20. Dezember auf Antrag Hessens und Thüringens, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, nach dem mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann, wer sich in „Terror-Camps“ ausbilden lässt. Aber auch bereits der Aufenthalt in einem Ausbildungslager soll geahndet werden. Die Vorlage sieht zudem vor, die seit 2002 straffreie „Sympathiewerbung“ für terroristische und kriminelle Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen.
(Azadî/jw, 21.12.2007)
US-Traumvorlage für Schäuble & Co.
FBI baut weltgrößte Datenbank auf
Die US-Bundespolizei FBI will die weltgrößte Datenbank für biometrische Personendaten aufbauen. Das 690 Millionen Euro teure Projekt werde der US-Regierung beispiellose Möglichkeiten eröffnen, Menschen in den USA und im Ausland zu identifizieren, berichtete die Washington Post. Das US-Verteidigungsministerium habe in den vergangenen zwei Jahren die Daten von 1,5 Millionen irakischen und afghanischen Gefangenen, irakischen Zivilisten sowie von Ausländern, die US-Militärbasen besuchten, zusammengetragen. Das FBI verfüge über eine Fingerabdruck-Sammlung von 55 Millionen Menschen.
Bis Ende 2008 sollen alle rund 290 internationalen US-Flughäfen über ein Sicherheitssystem verfügen, bei dem Einreisende die Abdrücke aller zehn Finger abgeben müssen.
(Azadî/FR, 24.12.2007)
Bundespräsident Köhler unterschreibt bedenkenlos
Vorratsdatenspeicherung ab Januar 2008
Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet, was am 26. Dezember von einem Sprecher des Präsidialamtes bestätigt wurde: „Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten.“ Damit tritt das Gesetz zum 1. Januar 2008 in Kraft. Telefon- und Internetverbindungsdaten werden künftig ein halbes Jahr lang gespeichert. Auch Telefonate von Ärzten, Anwälten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden.
(Azadî/ND, 27.12.2007)
«Keine durchgreifenden verfassungsrechtliche Bedenken, Herr Bundespräsident?»
30000 unterstützen Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung
Im Gegensatz zu Bundespräsident Köhler hat der Arbeitskreis „Vorratsdatenspeicherung“ verfassungsrechtliche Bedenken gegen das „Überwachungsgesetz“ und die „größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte“ mit 30000 UnterstützerInnen initiiert. Per Eilantrag wollen die Kläger zudem verhindern, dass vom 1. Januar an alle Verbindungsdaten von Festnetz- und Handyanrufen erfasst und von den Unternehmen ein halbes Jahr gespeichert werden. „Wir wollen einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen“, sagte Cristof Remmert-Fontes, Sprecher des Arbeitskreises. Auch FDP-Politiker haben sich an der Initiative beteiligt: so der frühere Bundestagsvizepräsident und Rechtsanwalt Burkhard Hirsch, die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der Ex-Innenminister Gerhart Baum sowie der Kieler FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki. Die Beschwerdeführer halten es für verfassungswidrig, dass die Telefondaten von Bürgern ohne jeden vorherigen Verdacht erfasst werden und ein halbes Jahr bei den Telefonunternehmen lagern. Im Falle eines Ermittlungsverfahrens oder einer Richteranordnung werden die Verbindungsdaten an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Übermittelt wird, wer wann welche Nummer angerufen hat. Erfasst wird zudem die Dauer des Gesprächs, beim Handy auch der Standort des Anrufers. Ab 2009 sollen zusätzlich die Internetverbindungen aufgezeichnet werden, was auf eine Richtlinie der EU zurückgeht. Hiergegen hat Irland vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Beschwerde eingereicht.
Im Februar und März 2008 wird das Bundesverfassungsgericht über die Online-Überwachung und die automatische Nummernschilderfassung von Autos urteilen.
(Azadî/FR, 29.12.2007)