AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 
16. Juni 2004

Bundesanwaltschaft auf Konfrontationskurs
Freiheitsstrafe für Sahin Engizek gefordert

Im Verfahren gegen den kurdischen Politiker Sahin Engizek vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf plädierte die Bundesanwaltschaft (BAW) in der heutigen Verhandlung für eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten ohne Bewährung. Nach ihrer Auffassung sei erwiesen, dass der Angeklagte als Mitglied einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) und Verantwortlicher für den Sektor „Außenbeziehungen“ in die Strukturen der PKK eingebunden gewesen sei und über alle Aktivitäten der Organisation Kenntnis gehabt habe.
Die BAW warf Sahin Engizek vor, dass er während des Prozesses keine Einsicht und kein Unrechtsbewusstsein gezeigt habe. Zu seinen Ungunsten spreche ferner, dass er nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft am 25. Januar 2002 gleich wieder politisch aktiv gewesen sei.
Sahin Engizek war Ende Oktober 2001 verhaftet worden. Die BAW warf ihm u. a. vor, dass er „Kontakte zu staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen sowie Verbindungen zu interessierten Politikern, Journalisten und anderen Meinungsmultiplikatoren“ gehabt habe, um diese für „die sogenannte ‚kurdische Sache’ zu gewinnen.“ Die Funktion eines für den Arbeitsbereich „Außenbeziehungen“ zuständigen Leiters sei ihm von der PKK-Führung Anfang des Jahres 2000 übertragen worden.

Ein konkretes kriminelles Delikt hat die BAW dem Kurden nicht nachweisen können. Ihr geht es vielmehr darum, die politischen Aktivitäten von Kurdinnen und Kurden mit den Waffen des Strafrechts zu unterbinden. Mit der Behauptung, dass alle kurdischen Organisationen letztlich auf die PKK zurückzuführen seien und eine Veränderung in den letzten Jahren nicht stattgefunden habe, führt die BAW ihren Kampf gegen die Bewegung unvermindert fort. Hierbei sind inzwischen auch deren legale Strukturen in ihr Visier geraten. Das anhängige Verfahren gegen den Vorsitzenden und ein Vorstandsmitglied der Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland, YEK-KOM, ist ein Indiz dafür, dass die Zerschlagung kurdischer Einrichtungen und somit die Verhinderung der politischen Arbeit auf der Agenda der Strafverfolgungsbehörden steht.
Dieses auf Zerstörung ausgerichtete Vorgehen der Verantwortlichen verurteilt AZADI schärfstens.

Das Plädoyer der Verteidigung wird am
Mittwoch, den 23. Juni, um 9.30 Uhr im Nebengebäude des OLG in Düsseldorf, Kapellweg 36,

gehalten werden.


 
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