AZADI RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

6. Mai 2005

Prozesseröffnung vor OLG DÜsseldorf
gegen die kurdischen Politiker Hasan A. und Vehbi A.

Vorwurf: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB)

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wird am 9. Mai 2005 das Verfahren gegen die kurdischen Politiker Hasan A. und Vehbi A. eröffnet. Ihnen wirft die Anklage vor, in dem Zeitraum 2001, 2003 bzw. 2004 als Mitglieder dem „Funktionärskörper“ der PKK angehört zu haben und als Leiter verschiedener „PKK-Regionen“ tätig gewesen zu sein. Vehbi A. wird vom Generalbundesanwalt (GBA) außerdem beschuldigt, die gewaltsame Bestrafung eines „ehemaligen, abtrünnigen PKK-Kaders“ angeordnet zu haben.

Beamte des Bundeskriminalamtes hatten Hasan A. am 2. Mai 2004 in Düsseldorf festgenommen und Vehbi A. am 25. Mai 2004 in Unna. Beide befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Dass die Strafverfolgungsbehörden ihre Verbotspraxis aufrechterhalten wollen, macht die Aussage des GBA in den Pressemitteilungen zu den Verhaftungen der beiden Kurden deutlich. Darin wird ausgeführt, dass sich trotz der weitreichenden strukturellen Veränderungen, die die kurdische Bewegung in den vergangenen Jahren vorgenommen hat, „am Bestand der innerhalb des Funktionärskörpers bestehenden kriminellen Vereinigung“ nichts geändert habe. Diese Auffassung deckt sich mit der Stellungnahme des Bundesinnenministeriums vom Juli 2004, wonach sich das gegen die PKK verhängte Verbot vom November 1993 „auch auf den KONGRA-GEL erstreckt“. Dass auch nach zwölf Jahren die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden aufrechterhalten wird und die Dialogangebote unbeantwortet bleiben, ist ein Armutszeugnis deutscher Politiker/innen und bedarf dringend der Korrektur.

Diese starre und unversöhnliche Haltung gegenüber einem Teil der hier lebenden Bevölkerung muss endlich aufgebrochen werden.

Der Prozess beginnt

am Montag, 9. Mai 2005, um 10.15 Uhr, Oberlandesgericht
Kapellweg 36 in Düsseldorf-Hamm


 
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