AZADI RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

28. Juni 2005

Freiheit für Taylan SARIGÜL!

Kurde nach Verurteilung wegen politischer Betätigung in Abschiebehaft genommen

Der 28-jährige Taylan SARIGÜL wurde unmittelbar, nachdem ihn das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am 16. Juni 2005 wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§129 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt hatte, aus der JVA in Koblenz in die„Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ nach Ingelheim verbracht.
Am 23. Juni wurde er zwecks Ausstellung von Ausreisedokumenten zwangsweise dem türkischen Konsulat vorgeführt. Er hat sich jedoch geweigert, die Papiere zu unterschreiben. Seit dem 17. Juni 2005 befindet sich Taylan Sarigül im Hungerstreik.

Am 12. November des vergangenen Jahres hat der Generalbundesanwalt den Kurden in Rüsselsheim festnehmen lassen, weil er als Angehöriger des „Funktionärskörpers der PKK“ zwischen September 2003 und November 2004 die PKK-Gebiete in Darmstadt bzw. Mainz geleitet haben soll. Darüber hinaus
wurde ihm vorgeworfen, für das sog. „Heimatbüro Europa“ verantwortlich gewesen zu sein. Diesen Vorwurf musste die Bundesanwaltschaft (BAW) allerdings im Laufe des Verfahrens wegen fehlender Beweise fallen lassen. Weil die BAW befürchtete, der Kurde könnte nach Urteilsverkündung auf freien Fuß kommen und ihrer Meinung nach untertauchen, betrieb sie über die Ausländerbehörde die Einleitung seiner Abschiebung.
Derzeit läuft das Asylfolgeverfahren. Zugleich ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Eilverfahren dahingehend anhängig, dass das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe als Ausländerbehörde den Verteidiger von Taylan Sarigül einen Arbeitstag vor einer beabsichtigten Abschiebung informieren soll, um vor Gericht gehen zu können. Das RP wiederum hat beantragt, diesen Antrag abzulehnen. So steht zu befürchten, dass Rechtsanwalt Berthold Fresenius (Frankfurt/M.) zu spät von der Abschiebung seines Mandanten Kenntnis erhält, ohne gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

AZADÎ verurteilt dieses unverantwortliche Vorgehen der Behörden und fordert die Freilassung von Taylan Sarigül. Gerade wegen dessen exilpolitischer Betätigung ist der Kurde bei einer Abschiebung in die Türkei äußerst gefährdet. Es muss befürchtet werden, dass ihm dort eine erneute Festnahme und Folter drohen. Aufgrund der engen Zusammenarbeit und des Strafnachrichtenaustauschs zwischen der BRD und der Türkei sind die dortigen Behörden sehr wohl über die Verurteilung des Kurden informiert.
Die Auffassung, Abschiebungen von politischen Aktivist(inn)en in die Türkei seien vor dem Hintergrund eingeleiteter Reformen unbedenklich, hat mit der realen Situation herzlich wenig zu tun. Organisationen wie Amnesty International, der türkische Menschenrechtsverein IHD, die Türkische Menschenrechtsstiftung oder auch das Berliner Behandlungszentrum für Folteropfer weisen ausdrücklich darauf hin, dass es in allen Regionen der Türkei nach wie vor Folter gebe und insbesondere in den letzten Monaten ein extremer Anstieg von Rechtsverletzungen zu verzeichnen sei. Es scheint offensichtlich, dass der türkische Staat an seiner Vernichtungs- und Verfolgungsstrategie gegenüber der kurdischen Bevölkerung festzuhalten gedenkt. So haben türkische Sicherheitskräfte erst vor wenigen Tagen in der Stadt Van bei der Auflösung einer Protestkundgebung den 19-jährigen Fahrettin Inan getötet und Dutzende Menschen verletzt.
Solange nicht wirklich ein Fortschritt in den grundlegenden Menschenrechtsfragen erkennbar wird, dürfen Abschiebungen in die Türkei nicht zugelassen werden


 
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