23. Mai 2007
ProzesserÖffnung
gegen kurdischen Politiker und Journalisten Muzaffer A.
Am 24. Mai wird vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. der Prozess gegen den kurdischen Politiker und Journalisten Muzaffer A. wegen angeblicher „Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§129 Strafgesetzbuch) eröffnet.
Die Anklage wirft ihm vor, dass er vom Juli 2005 bis zum Tag seiner Festnahme – am 8. August 2006 – für den „PKK-Sektor Süd“ in einer Führungsfunktion für die PKK bzw. den Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) tätig gewesen sei. Laut Bundesanwaltschaft (BAW) soll er in dieser Eigenschaft u.a. daran beteiligt gewesen sein, Kadern und Aktivist(inn)en die illegale Einreise in die Bundesrepublik ermöglicht, Anweisungen an nachgeordnete Gebietsverantwortliche erteilt sowie „organisatorische, finanzielle und propagandistische Angelegenheiten“ koordiniert zu haben.
Muzaffer A., der im Januar 2002 in die Bundesrepublik eingereist war, verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Eine zeitlang fungierte der Kurde als Europa-Vertreter der pro-kurdischen HADEP/DEHAP in Deutschland . Parallel setzte er sich auch journalistisch – so u.a. für die Tageszeitung Özgür Politika – in zahlreichen Beiträgen, Analysen und Kommentaren für einen Dialog und eine friedlich-politische Lösung des Kurden-Konfliktes ein.
Aufgrund seiner politischen Arbeit verbrachte Muzaffer A. bereits über 20 Jahre in verschiedenen Gefängnissen der Türkei.
Nach der Verlesung der Anklageschrift durch die Vertreter der Bundesanwaltschaft in der morgigen Eröffnung der Hauptverhandlung, wird sich auch der Angeklagte in einer Erklärung zu Wort melden.
Der Prozess findet statt
am 24. Mai 2007, um 10.00 Uhr,
im Gerichtsgebäude E, Saal II, Hammelsgasse 1 in
Frankfurt/Main.
Die weiteren Verhandlungen werden jeweils an Dienstagen und Donnerstagen – vorerst bis zum 5. Juli – um 10.00 Uhr, durchgeführt.