14. März 2008
Die Repressionsspirale dreht sich weiter:
Durchsuchungen und Festnahmen in Berlin, Hamburg, Hannover und
Linz/Rhein
Am 13. März wurden die Büroräume der Informationsstelle Kurdistan (ISKU)
in Hamburg sowie eine Privatwohnung in Berlin durchsucht. Laut Beschluss
des Amtsgerichts vom 7. Dezember 2007 werde auf der Internetseite der
ISKU „positiv“ über die „kurdische Freiheitsbewegung“ berichtet und das
Programm und Statut von KONGRA-GEL ungekürzt veröffentlicht mit dem
Ziel, „die Zahl seiner Anhänger zu vergrößern“. Außerdem könne sich „der
Leser“ in eine Unterschriftenliste unter den Aufruf „Kurden fordern
Gerechtigkeit – PKK von der Terrorliste streichen“ eintragen.
Dies rechtfertigt nach Auffassung des Amtsrichters Dr. Szebrowski ein
Ermittlungsverfahren gegen „unbekannte Verantwortliche“ wegen des „Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz“. Auch in diesem
Gerichtsbeschluss findet sich die unhaltbare Behauptung, PKK/KADEK und
KONGRA-GEL seien „identisch“ und „lediglich umbenannt“ worden. Deshalb
falle auch KONGRA-GEL unter das PKK-Betätigungsverbot.
Am gleichen Tag wurden auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Koblenz
auch die Wohnungen von Kurden in Linz/bei Bonn durchsucht und Aziz K.,
Turabi K. und Cenep Y. verhaftet. Sie befinden sich in derzeit in
verschiedenen Gefängnissen in Rheinland-Pfalz. Erkenntnisse über
konkrete Tatvorwürfe gegen die Festgenommenen, liegen AZADÎ derzeit noch
nicht vor. Da die Betroffenen aktiv die Arbeit des kurdischen Vereins in
Bonn unterstützen, kann von der Annahme ausgegangen werden, dass ihnen
genau das zum Vorwurf gemacht wird.
Auch die Wohnung des Vorstandsmitglieds Hasret A. vom kurdischen Verein
Mala Gel in Hannover wurde mit der Begründung wegen des Verdachts der
PKK-Betätigung durchsucht. Diese Polizeiaktion könnte im Zusammenhang
stehen mit der am 9. Februar durchgeführten Razzia des Vereins, bei der
13 Personen vorläufig festgenommen wurden und Ibrahim G. verhaftet
worden war. Letzterer konnte nach einer Kurzverhandlung am 10. März und
Verurteilung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe das Gefängnis
wieder verlassen.
Diese jüngsten Fälle reihen sich ein in eine unendlich lange Liste der
Repression, die sich seit nunmehr 15 Jahren gezielt gegen Kurdinnen und
Kurden, ihre Institutionen sowie Unterstützer/innen richtet. In keinem
anderen europäischen Land wird die Unterdrückungspraxis gegen die
kurdische Bewegung so intensiv ausgeübt wie von den deutschen
Strafverfolgungsbehörden, die letztlich nur die Ausführenden der
politischen Vorgaben sind.
Jetzt heißt es, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen,
sich solidarisch zu erklären mit den Mitarbeiter/innen der ISKU und den
Kurdinnen und Kurden. Es müssen endlich Initiativen ergriffen werden,
das PKK-Betätigungsverbot aufzuheben.
Azadi e.V. Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland
Graf-Adolf-Str.70a, 40210 Düsseldorf