AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

17. März 2008

 

 

Business as usual:
Kein Ende der Repression gegen Kurdinnen und Kurden

Der 18. März ist der „Tag der politischen Gefangenen“. Er wurde 1922 auf dem IV. Weltkongress der Kommunistischen Internationale der Internationalen Roten Hilfe gegründet und konnte erstmals am 18. März 1923 durchgeführt werden. Mit diesem Tag sollte insbesondere das Bewusstsein für die Situation von politischen Gefangenen weltweit geschärft werden und die praktische Solidarität mit diesen Menschen zum Ausdruck kommen.

Gibt es politische Gefangene in Deutschland? Das dürfte eine Frage der Definition sein. AZADÎ ist der Auffassung, dass der strafrechtlichen Verfolgung von Kurdinnen und Kurden in Deutschland sehr wohl eine politische Motivation zugrunde liegt. Das zeigt die seit nunmehr 15 Jahren fest verankerte Kriminalisierungspraxis deutscher Strafverfolgungsbehörden, deren Handeln von den jeweils amtierenden Bundesregierungen diktiert wird. Seit der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther 1993 das PKK-Betätigungsverbot erlassen hat, ist die kurdische Bewegung der Garant für die Arbeitsplatzsicherung von Polizeikräften, Richter/innen oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.

Auf dem Rücken der Kurdinnen und Kurden wird gleichsam Innen- und Außenpolitik betrieben, werden Waffen an den NATO-Partner Türkei geliefert, die bei Militäroperation in Kurdistan zum Einsatz kommen und haben sich Bemühungen der kurdischen Bewegung um friedliche Lösungskonzepte deutsch-türkischen Wirtschaftsinteressen unterzuordnen.

Wenn auch kaum von der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen, gibt es sie: kurdische politische Gefangene, die wegen ihrer Aktivitäten für die Rechte und Freiheit der Kurden vor deutsche Gerichte gestellt und zu Haftstrafen verurteilt werden. Die aus den gleichen Gründen bereits viele Jahre in türkischer Haft verbringen mussten und schwerste Folterungen erlitten haben. Deren Prozesserklärungen über die politischen Hintergründe des Konflikts und ihr daraus resultierendes Handeln auf wenig Aufmerksamkeit stößt. Die sich regelmäßig der Situation ausgesetzt sehen müssen, dass sie und ihre Arbeit entpolitisiert und durch die Strafverfolger auf die kriminelle Ebene herabgesetzt werden.

Derzeit betreut und unterstützt AZADÎ sieben Kurden, die sich wegen des Vorwurfs der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) oder wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz in Untersuchungs-, Straf- oder Auslieferungshaft befinden.

Die deutsche Politik erweist sich unter dem Deckmantel des „Antiterrorkampfes“ als verlässlicher Partner der türkischen Verleugnungs- und Zerschlagungsstrategie gegen die kurdische Bewegung und ihre Anhänger/innen.

Der Giftzahn PKK-Verbot, umstandslos auf KADEK und KONGRA-GEL ausgeweitet, muss endlich gezogen werden !

AZADÎ fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen, die Freiheit von Meinung und politischer Betätigung für Kurdinnen und Kurden sowie eine ernst zu nehmende Bereitschaft zu einem gerechten Dialog.

 


 
AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V., Hansaring 82, 50670 Köln 
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