17. März 2008
Business as usual:
Kein Ende der Repression gegen Kurdinnen und Kurden
Der 18. März ist der „Tag der politischen Gefangenen“. Er wurde 1922 auf
dem IV. Weltkongress der Kommunistischen Internationale der
Internationalen Roten Hilfe gegründet und konnte erstmals am 18. März
1923 durchgeführt werden. Mit diesem Tag sollte insbesondere das
Bewusstsein für die Situation von politischen Gefangenen weltweit
geschärft werden und die praktische Solidarität mit diesen Menschen zum
Ausdruck kommen.
Gibt es politische Gefangene in Deutschland? Das dürfte eine Frage der
Definition sein. AZADÎ ist der Auffassung, dass der strafrechtlichen
Verfolgung von Kurdinnen und Kurden in Deutschland sehr wohl eine
politische Motivation zugrunde liegt. Das zeigt die seit nunmehr 15
Jahren fest verankerte Kriminalisierungspraxis deutscher
Strafverfolgungsbehörden, deren Handeln von den jeweils amtierenden
Bundesregierungen diktiert wird. Seit der damalige Bundesinnenminister
Manfred Kanther 1993 das PKK-Betätigungsverbot erlassen hat, ist die
kurdische Bewegung der Garant für die Arbeitsplatzsicherung von
Polizeikräften, Richter/innen oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.
Auf dem Rücken der Kurdinnen und Kurden wird gleichsam Innen- und
Außenpolitik betrieben, werden Waffen an den NATO-Partner Türkei
geliefert, die bei Militäroperation in Kurdistan zum Einsatz kommen und
haben sich Bemühungen der kurdischen Bewegung um friedliche
Lösungskonzepte deutsch-türkischen Wirtschaftsinteressen unterzuordnen.
Wenn auch kaum von der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen, gibt es
sie: kurdische politische Gefangene, die wegen ihrer Aktivitäten für die
Rechte und Freiheit der Kurden vor deutsche Gerichte gestellt und zu
Haftstrafen verurteilt werden. Die aus den gleichen Gründen bereits
viele Jahre in türkischer Haft verbringen mussten und schwerste
Folterungen erlitten haben. Deren Prozesserklärungen über die
politischen Hintergründe des Konflikts und ihr daraus resultierendes
Handeln auf wenig Aufmerksamkeit stößt. Die sich regelmäßig der
Situation ausgesetzt sehen müssen, dass sie und ihre Arbeit
entpolitisiert und durch die Strafverfolger auf die kriminelle Ebene
herabgesetzt werden.
Derzeit betreut und unterstützt AZADÎ sieben Kurden, die sich wegen des
Vorwurfs der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) oder wegen Verstoßes gegen das
Vereinsgesetz in Untersuchungs-, Straf- oder Auslieferungshaft befinden.
Die deutsche Politik erweist sich unter dem Deckmantel des
„Antiterrorkampfes“ als verlässlicher Partner der türkischen
Verleugnungs- und Zerschlagungsstrategie gegen die kurdische Bewegung
und ihre Anhänger/innen.
Der Giftzahn PKK-Verbot, umstandslos auf KADEK und KONGRA-GEL
ausgeweitet, muss endlich gezogen werden !
AZADÎ fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen, die Freiheit
von Meinung und politischer Betätigung für Kurdinnen und Kurden sowie
eine ernst zu nehmende Bereitschaft zu einem gerechten Dialog.