AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

4. April 2008

 

Endlich, endlich:
PKK und KONGRA-GEL von der EU-Terrorliste gestrichen

 

Der 7. Senat des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hat heute die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der Kurdische Nationalkongress (KNK) und KONGRA-GEL von der EU-Terrorliste gestrichen. Begründet wurde die Entscheidung u. a. damit, dass die EU die Aufnahme der Organisationen nicht ausreichend begründet hätten.
Die PKK war im Mai 2002 und der aus ihr hervorgegangene KONGRA-GEL im Jahre 2004 auf die Liste gesetzt worden, nachdem die Organisation eine umfassende friedenspolitische Konzeption zur Lösung des türkisch-kurdischen Konfliktes ausgearbeitet und den Willen, einen Beitrag zum grundlegenden demokratischen Umbau der Türkei zu leisten, bekundet hatte. Die Entscheidung zur Listung der Organisationen bewirkte das genaue Gegenteil und versperrte alle Wege zu einem Umdenken.

Es war überfällig, die beiden Organisationen von dieser EU-Willkürliste zu streichen. Deshalb begrüßt Azadî die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof außerordentlich. Hiermit dürfte auch die Praxis deutscher Ausländer- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften ein Ende haben, die Strafverfahren sowie Asyl- und Staatsbürgerschaftsersuche von Kurdinnen und Kurden mit Verweis auf die EU-Terrorliste behandelt und abgewiesen haben.

Als nächster Schritt muss auch das vor 15 Jahren erlassene PKK-Verbot fallen und mit ihm die Kriminalisierung der Kurden und ihrer politischen Aktivitäten beendet werden.

Azadî ruft alle auf, sich in diesem Sinne zu engagieren und Druck auf die politisch Verantwortlichen – wie den Bundesinnenminister – zu machen. Immerhin hatte die (seinerzeitige) Bundesregierung die EU-Listung von PKK, KNK und KONGRA-GEL mitzuverantworten.

 

 

 


 
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