4. April 2008
Endlich, endlich:
PKK und KONGRA-GEL von der EU-Terrorliste gestrichen
Der 7. Senat des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hat heute die
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der Kurdische Nationalkongress (KNK)
und KONGRA-GEL von der EU-Terrorliste gestrichen. Begründet wurde die
Entscheidung u. a. damit, dass die EU die Aufnahme der Organisationen
nicht ausreichend begründet hätten.
Die PKK war im Mai 2002 und der aus ihr hervorgegangene KONGRA-GEL im
Jahre 2004 auf die Liste gesetzt worden, nachdem die Organisation eine
umfassende friedenspolitische Konzeption zur Lösung des
türkisch-kurdischen Konfliktes ausgearbeitet und den Willen, einen
Beitrag zum grundlegenden demokratischen Umbau der Türkei zu leisten,
bekundet hatte. Die Entscheidung zur Listung der Organisationen bewirkte
das genaue Gegenteil und versperrte alle Wege zu einem Umdenken.
Es war überfällig, die beiden Organisationen von dieser EU-Willkürliste
zu streichen. Deshalb begrüßt Azadî die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshof außerordentlich. Hiermit dürfte auch die Praxis deutscher
Ausländer- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und
Staatsanwaltschaften ein Ende haben, die Strafverfahren sowie Asyl- und
Staatsbürgerschaftsersuche von Kurdinnen und Kurden mit Verweis auf die
EU-Terrorliste behandelt und abgewiesen haben.
Als nächster Schritt muss auch das vor 15 Jahren erlassene PKK-Verbot
fallen und mit ihm die Kriminalisierung der Kurden und ihrer politischen
Aktivitäten beendet werden.
Azadî ruft alle auf, sich in diesem Sinne zu engagieren und Druck auf
die politisch Verantwortlichen – wie den Bundesinnenminister – zu
machen. Immerhin hatte die (seinerzeitige) Bundesregierung die
EU-Listung von PKK, KNK und KONGRA-GEL mitzuverantworten.