8. Januar 2009
Kurdische Aktivisten vor Gericht
laut Bundesanwaltschaft (BAW) vom 7. Januar hat diese Anklage vor dem
Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf gegen den kurdischen Aktivisten
Hüseyin A. wegen des Verdachts der «Rädelsführerschaft in einer
kriminellen Vereinigung« (§ 129 StGB) sowie «Nötigung in einem besonders
schweren Fall» erhoben. Er soll von März bis Juni 2007 für den «PKK-Sektor Süd» verantwortlich gewesen sein. Außerdem wirft ihm die
BAW vor, Anfang August 2007 eine vom damaligen PKK-Verantwortlichen für
Stuttgart schwanger gewordenen 21-jährige Kurdin zu einem
Schwangerschaftsabbruch genötigt zu haben. Inwieweit diese schwerwiegende
Beschuldigung zutrifft, soll der Prozess zeigen.
Der Beschuldigte war wegen seines politischen Engagements bereits 22
Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert.
Am 9. Januar wird vor dem OLG Frankfurt/M. das Hauptverfahren gegen
Vakuf M. und Ridvan C. eröffnet.
Vakuf M., der sich seit 27. März 2008 in U-Haft befindet, wird die «Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung» (§129 StGB)
vorgeworfen. Er soll von Juli 2004 bis Juni 2007 verschiedene «PKK-Gebiete» geleitet haben.
Ridvan C., der im Februar vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe
verurteilt wurde, steht nun erneut vor Gericht - wegen «Unterstützung einer kriminellen Vereinigung». Er soll laut BAW als «hochrangiger
Jugendkader» gemeinsam mit anderen einen «abtrünnigen Aktivisten der
PKK-Jugendorganisation Komalen Ciwan in Parteihaft» genommen haben, um
eine Geldforderung durchzusetzen.