AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

8. Januar 2009

Kurdische Aktivisten vor Gericht

laut Bundesanwaltschaft (BAW) vom 7. Januar hat diese Anklage vor dem Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf gegen den kurdischen Aktivisten Hüseyin A. wegen des Verdachts der «Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung« (§ 129 StGB) sowie «Nötigung in einem besonders schweren Fall» erhoben. Er soll von März bis Juni 2007 für den «PKK-Sektor Süd» verantwortlich gewesen sein. Außerdem wirft ihm die BAW vor, Anfang August 2007 eine vom damaligen PKK-Verantwortlichen für Stuttgart schwanger gewordenen 21-jährige Kurdin zu einem Schwangerschaftsabbruch genötigt zu haben. Inwieweit diese schwerwiegende Beschuldigung zutrifft, soll der Prozess zeigen.
Der Beschuldigte war wegen seines politischen Engagements bereits 22 Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert.

Am 9. Januar wird vor dem OLG Frankfurt/M. das Hauptverfahren gegen Vakuf M. und Ridvan C. eröffnet. Vakuf M., der sich seit 27. März 2008 in U-Haft befindet,  wird die «Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung» (§129 StGB) vorgeworfen. Er soll von Juli 2004 bis Juni 2007 verschiedene «PKK-Gebiete» geleitet haben.

Ridvan C., der im Februar vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, steht nun erneut vor Gericht - wegen «Unterstützung einer kriminellen Vereinigung». Er soll laut BAW als «hochrangiger Jugendkader» gemeinsam mit anderen einen «abtrünnigen Aktivisten der PKK-Jugendorganisation Komalen Ciwan in Parteihaft» genommen haben, um eine Geldforderung durchzusetzen.


 
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