27. Februar 2009
ErÖffnung der Neuverhandlung im Verfahren
gegen den kurdischen Politiker Muzaffer Ayata
Am 2. März wird vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts
Frankfurt/M. gegen den kurdischen Politiker Muzaffer Ayata neu
verhandelt. Dieser war am 10. April 2008 vom OLG Frankfurt/M. wegen „Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung“ zu einer
Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Hiergegen
hatte die Verteidigung Revision eingelegt, woraufhin der
Bundesgerichtshof (BGH) am 10. November 2008 das Urteil aufgehoben hat
mit der Maßgabe, die Sache neu zu verhandeln und die Strafe neu zu
bemessen.
In ihrem Beschluss führten die BGH-Richter u. a. aus, dass alleine die „Erwägung, dass vor allem zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen
sei, dass er Rädelsführer einer besonders gefährlichen kriminellen
Vereinigung in einem Zeitraum von über einem Jahr gewesen sei“, im
Hinblick auf die Strafzumessung auf Bedenken stoße. Für „nicht mehr
hinnehmbar“ erachtete das Gericht hingegen, dass straferschwerend die „Selbstverständlichkeit ins Gewicht“ gefallen sei, mit der der
Angeklagte „zur Erreichung seiner politischen Ziele bereit“ gewesen sei, „gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen“.
Diese angenommene „Selbstverständlichkeit“ sei weder „belegt“, noch
lasse sich diese aus dem „Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe“ entnehmen.
Muzaffer Ayata, der sich zeitlebens für die Rechte des unterdrückten
kurdischen Volkes eingesetzt hat und hierfür über 20 Jahre in türkischen
Gefängnissen inhaftiert war, wurde am 8. August 2006 verhaftet. Die
Anklage hatte ihn beschuldigt, in bestimmten Zeiträumen als mutmaßlicher
Funktionär der PKK/des KONGRA-GEL tätig gewesen zu sein. Ayata hatte
nach seiner Flucht ins europäische Exil im Jahre 2002 seine politische
Arbeit in Deutschland fortgesetzt und war u. a. Ansprechpartner für die
kurdische Partei HADEP/DEHAP bzw. DTP. Außerdem hat er sich
publizistisch in zahlreichen Beiträgen engagiert für eine politische
Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts eingesetzt.
Anders hingegen die Türkei: Wenige Wochen vor Ende des Prozesses gegen
den Politiker, beantragte sie seine Auslieferung, über die bislang noch
nicht entschieden wurde.
Die Verhandlung findet statt
am 22. März 2009, um 10.00 Uhr, Gebäude E, Saal II des
Oberlandesgerichts Frankfurt/M., Hammelsgasse 2
Weitere Prozesstage sind terminiert auf den 9., 16. und 19. März,
jeweils um 10.00 Uhr.