AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

 

27. Februar 2009

ErÖffnung der Neuverhandlung im Verfahren
gegen den kurdischen Politiker Muzaffer Ayata

Am 2. März wird vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. gegen den kurdischen Politiker Muzaffer Ayata neu verhandelt. Dieser war am 10. April 2008 vom OLG Frankfurt/M. wegen „Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung“ zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Hiergegen hatte die Verteidigung Revision eingelegt, woraufhin der Bundesgerichtshof (BGH) am 10. November 2008 das Urteil aufgehoben hat mit der Maßgabe, die Sache neu zu verhandeln und die Strafe neu zu bemessen.

In ihrem Beschluss führten die BGH-Richter u. a. aus, dass alleine die „Erwägung, dass vor allem zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen sei, dass er Rädelsführer einer besonders gefährlichen kriminellen Vereinigung in einem Zeitraum von über einem Jahr gewesen sei“, im Hinblick auf die Strafzumessung auf Bedenken stoße. Für „nicht mehr hinnehmbar“ erachtete das Gericht hingegen, dass straferschwerend die „Selbstverständlichkeit ins Gewicht“ gefallen sei, mit der der Angeklagte „zur Erreichung seiner politischen Ziele bereit“ gewesen sei, „gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen“.
Diese angenommene „Selbstverständlichkeit“ sei weder „belegt“, noch lasse sich diese aus dem „Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe“ entnehmen.

Muzaffer Ayata, der sich zeitlebens für die Rechte des unterdrückten kurdischen Volkes eingesetzt hat und hierfür über 20 Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert war, wurde am 8. August 2006 verhaftet. Die Anklage hatte ihn beschuldigt, in bestimmten Zeiträumen als mutmaßlicher Funktionär der PKK/des KONGRA-GEL tätig gewesen zu sein. Ayata hatte nach seiner Flucht ins europäische Exil im Jahre 2002 seine politische Arbeit in Deutschland fortgesetzt und war u. a. Ansprechpartner für die kurdische Partei HADEP/DEHAP bzw. DTP. Außerdem hat er sich publizistisch in zahlreichen Beiträgen engagiert für eine politische Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts eingesetzt.
Anders hingegen die Türkei: Wenige Wochen vor Ende des Prozesses gegen den Politiker, beantragte sie seine Auslieferung, über die bislang noch nicht entschieden wurde.

Die Verhandlung findet statt

am 22. März 2009, um 10.00 Uhr, Gebäude E, Saal II des
Oberlandesgerichts Frankfurt/M., Hammelsgasse 2

Weitere Prozesstage sind terminiert auf den 9., 16. und 19. März,
jeweils um 10.00 Uhr.


 
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