9. März 2009
OLG Frankfurt/M reduziert Strafmass im Revisionsverfahren
gegen Muzaffer Ayata um vier Monate
Im Revisionsverfahren des kurdischen Politikers Muzaffer Ayata hat der
4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. am zweiten Tag der
Neuverhandlung das Strafmaß um vier Monate reduziert; die
Bundesanwaltschaft (BAW) wollte lediglich zwei Monate weniger.
Ursprünglich war Ayata am 10. April 2008 vom OLG Frankfurt/M. wegen
Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung (§ 129 StGB) zu einer
Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, wogegen
die Verteidigung Revision eingelegt hatte. Insbesondere im Hinblick auf
die Höhe der Strafzumessung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im
November 2008 das Urteil aufgehoben und eine Neuverhandlung der Sache
angeordnet.
Ayatas Verteidiger beantragte daraufhin die Aufhebung des Haftbefehls
seines Mandanten, was im Dezember 2008 vom OLG zurückgewiesen wurde, u.
a. mit der Begründung, dass beim Angeklagten eine „Distanzierung von den
Zielen und Vorgehensweisen der PKK bislang nicht zu erkennen“ sei. Dies
habe er dadurch deutlich gemacht, dass er zu Beginn der Hauptverhandlung „über mehrere Sitzungstage politische Erklärungen zur kurdischen Frage
verlesen“ habe.
Muzaffer Ayata erklärte in der Verhandlung am 9. März, er würde aus
heutiger Sicht sagen, dass ein Gerichtssaal wohl nicht der Ort sei, um
Probleme lösen zu können. Er werde aber sein Engagement für die Lösung
des türkisch-kurdischen Konflikts fortsetzen und sei davon überzeugt,
dass man dieses Ziel nur gewaltfrei und nicht mit militärischen Mitteln
erreichen könne.
Gegen die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts hat die
Verteidigung erneut Revision eingelegt. Die U-Haft des kurdischen
Politikers wird fortdauern.