17. März 2009
18. MÄrz: Tag der politischen Gefangenen
Repression lÖst keine Probleme – PKK-Verbot aufheben!
Kanther, Schily, Schäuble – Innenminister gingen und kamen, geblieben
ist die Repression gegen politisch aktive Kurdinnen und Kurden. Seit dem
26. November 1993, dem Jahrestag des Erlasses des
PKK-Betätigungsverbots, hat bislang jede Bundesregierung strikt am Kurs
der politisch motivierten Strafverfolgung festgehalten.
Dass sich die kurdische Bewegung in diesen Jahren unter Berücksichtigung
auch internationaler Entwicklungen strukturell und politisch grundlegend
verändert hat, spielt weder in der deutschen Politik noch in den Sälen
bundesdeutscher Gerichte eine Rolle.
Gerade in den Prozessen gegen Kurden wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft
in einer „kriminellen“ Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) zeigt sich
die rückwärtsgewandte Sicht auf die kurdischen Organisationen. In nahezu
jedem Verfahren ziehen die Bundesanwälte und die Richter der
Staatsschutzsenate von Oberlandesgerichten lange zurückliegende Urteile
als Belege heran, um stereotyp zu behaupten, dass sich an den kurdischen
Strukturen nichts verändert habe. Nach Vorgabe der Politik bleibt für
sie die Gleichung PKK = KADEK = KONGRA-GEL, was bis heute dazu führt,
dass jede politische Betätigung als eine kriminelle Straftat gewertet
wird und den Sicherheitsbehörden die Legitimation zu umfassenden Überwachungsmaßnahmen ermöglicht. Wovon reichlich Gebrauch gemacht wird.
Dieser Tunnelblick hat zu Folge, dass sich auch im 16. Jahr des
PKK-Verbots kurdische Politiker wegen ihres Engagements für die
berechtigten Interessen des kurdischen Volkes in Haft befinden. Etliche
von ihnen waren aufgrund ihrer politischen Arbeit bereits in der Türkei
inhaftiert und zum Teil schlimmster Folter ausgesetzt. Für die deutschen
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte spielt das allerdings keine Rolle.
Derzeit betreut AZADÎ sieben Aktivisten, die mit dem Vorwurf des § 129
bzw. 129a StGB konfrontiert sind. Aufgrund massiver Beschwerden ihrer
Verteidiger konnten Anfang März drei Kurden, die der Unterstützung einer „kriminellen“ Vereinigung beschuldigt werden, aus Untersuchungshaft
entlassen werden. Das zuständige Oberlandesgericht hatte die Aufhebung
der Haftbefehle u. a. wegen Verfahrensverzögerung und
Unverhältnismäßigkeit der Haft angeordnet.
AZADÎ fordert die Aufhebung der Verbotspraxis, die Einstellung aller
Verfahren und die Freilassung aller Gefangenen. Solange die deutsche wie
die türkische Politik die ungelösten Probleme als eine Frage des „Terrorismus“ und der Kriminalität werten und bekämpfen, wird es zu
Recht den Widerstand der Menschen geben. Weder lässt sich der politische
Konflikt mit militärischen Mitteln, noch mit dem Polizei- und
Strafrecht, lösen.
Stattdessen sind auf dem Dialog- und Verhandlungswege neue Ideen zu
einer gerechten, friedlichen und dauerhaften Lösung der Konflikte zu
entwickeln.