24. April 2009
ProzesserÖffnung vor OLG DÜsseldorf gegen mutmaSSlichen
PKK-„Deutschlandverantwortlichen“ HÜseyin A.
Nachdem in dieser Woche der Prozess gegen die „Sauerland-Terroristen“ eröffnet wurde, steht ab Montag, 27. April der „kriminelle“ kurdische
Politiker Hüseyin A. vor dem Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf.
Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft dem Kurden vor, er habe als
Rädelsführer in einer „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB) „von
Februar bis Juni 2007“ den „Sektor Süd der PKK“ geleitet zu haben und „bis Ende April 2008 Deutschlandverantwortlicher der PKK gewesen zu
sein. Außerdem soll er „eine von dem damaligen Leiter der PKK-Region
Stuttgart schwangere 21-jährige Frau“ zum Schwangerschaftsabbruch
genötigt haben. Sie befindet sich Zeitungsberichten zufolge im
Zeugenschutzprogramm des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg.
Zu befürchten ist, dass dieses Verfahren wie die zahlreichen vorherigen
auch, geprägt sein wird von einer rückwärtsgewandten Sicht der
Anklagebehörden auf die kurdische Bewegung. Dieses Beharren auf der
Vergangenheit ohne Berücksichtigung der realen Veränderungen, dient dem
Zweck, die kurdischen Aktivisten mundtot zu machen, die Bewegung zu
schwächen und die kurdische Bevölkerung von einer politischen Betätigung
in Vereinen und anderen Einrichtungen fernzuhalten. Hierfür werden unter
dem Deckmantel des „Anti-Terror-Kampfes“ fortwährend Gesetze verschärft
oder neue Anklage“säulen“ konstruiert, um letztlich an der seit über 15
Jahre währenden Kriminalisierungspolitik festzuhalten.
Zeitgleich findet in der Türkei nach dem erfolgreichen Abschneiden der
prokurdischen DTP bei den Kommunalwahlen Ende März eine ungeheure
Repressionswelle gegen Parteimitglieder und politische Aktivist(inn)en
statt. Die neue geostrategische Rolle, die der Türkei jüngst von der
US-Regierung und der EU zugewiesen wurde, bestärkt sie in dem brutalen
Vorgehen gegen die Kurden und ihre legalen demokratischen Strukturen.
Die Haltung der deutschen Politik und mithin der
Strafverfolgungsbehörden tragen letztlich mit dazu bei, eine gerechte
und friedliche Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts zu verhindern.
So passt sich Deutschland zunehmend den „Demokratie“-Standards der
Türkei an, die ein politisches Engagement gegen die Entrechtung der
Kurdinnen und Kurden als „kriminell“ und „terroristisch“ diffamiert und
entsprechend verfolgt.
AZADÎ fordert ein Ende der politisch motivierten Strafverfolgung von
Kurdinnen und Kurden, die Einstellung der Verfahren und eine Freilassung
der politischen Gefangenen.
Die Eröffnung der Hauptverhandlung findet statt
am Montag, den 27. April 2009, um 10.30 Uhr in Saal 1 des OLG Düsseldorf, Kapellweg 36