10. Juni 2009
Kurdischer Verein und Privatwohnungen in Heilbronn durchsucht Fahnen als Anlass fÜr Kriminalisierung
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurden in den frühen Morgenstunden des
9. Juni 2009 sowohl die Räume des kurdischen Vereins „Kurdische Gemeinschaft Heilbronn“ sowie mehrere Privatwohnungen und etwa vorhandene Autos durchsucht.
Begründet wird das Vorgehen laut Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14. April mit Ermittlungsverfahren gegen eine Kurdin und drei Kurden wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot. Sie werden verdächtigt, „Anhänger der Arbeiterpartei Kurdistans, PKK“ zu sein. Eine polizeiliche Überprüfung der „Räumlichkeiten“ des Vereins, sei festgestellt worden, dass „in der Mitte eines Hauptraums 3 Fahnen (3 x 2m) aufgehängt waren“, bei denen es sich „um die KKK-Fahne, ein Abbild Abdullah Öcalans und eine KONGRA-GEL-Fahne“ gehandelt habe.
Dies sei der Beleg dafür, „dass die Beschuldigten den Verein und die Vereinsräumlichkeiten für die Arbeit der örtlichen PKK-Funktionäre zur Verfügung stellen“ und somit „den organisatorischen Zusammenhalt der PKK unterstützen“ würden. Dann folgt die übliche Behauptung, bei KONGRA-GEL handele es sich um eine „durch bloße Umbenennung entstandene Nachfolgeorganisation“ der PKK, die eine Ausweitung und Aufrechterhaltung des politischen Betätigungsverbots rechtfertigen soll. Die Formulierung im Gerichtsbeschluss, dass die „Besucher des Vereins an die PKK gebunden werden sollen“, zielt genau darauf ab, die Kurd-inn-en von einer politischen oder kulturellen Aktivität fernzuhalten und die kurdischen Einrichtungen zu kriminalisieren. Deshalb befindet sich auch alle Besucherinnen und Besucher von kurdischen Vereinen im Fokus der Strafverfolgungsbehörden.
Das Amtsgericht Stuttgart hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchsuchung der Privatwohnungen zugestimmt, weil angenommen wurde, dass die Beschuldigten auch Unterlagen des Vereins und „über ihre Tätigkeit für die PKK zuhause aufbewahren.“
AZADÎ protestiert gegen diese Schikane und respektlose Haltung gegenüber Menschen, die ein Recht darauf haben, sich für ihre Interessen – seien es politische, soziale oder kulturelle – zu betätigen. Wir halten die anhaltende Kriminalisierung von politischem Engagement eines Großteils der hier lebenden kurdischen Bevölkerung für undemokratisch und fordern dazu auf, diesen Willkürakten ein Ende zu bereiten.