22. November 2009
Lasst uns die Fragen erneuern, und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind.
(frei nach Bertolt Brecht)
16 Jahre PKK-Verbot
Wir fragen die Bundesregierung:
Ist sie der Meinung,
- dass die kurdische Bevölkerung in Deutschland Organisationsfreiheit genießt und das Recht auf freie Meinungsäußerung besitzt?
- dass die Massenverfolgung von PKK-Sympathisanten nach dem Vereinsgesetz und die Kriminalisierung jeder öffentlichen Sympathieäußerung für die PKK dem Artikel 5 des Grundgesetzes entsprechen?
- dass die Verbote der Fernsehsender Med-TV, Medya-TV und Roj-TV sowie die zeitweiligen Verbote der Tageszeitung Özgür Politika vom Artikel 5 Grundgesetz gedeckt waren oder sind?
- dass die PKK eine terroristische Vereinigung ist?
- dass die Aufnahme der PKK in die Terrorliste der Europäischen Union und ihre Einstufung als terroristische Vereinigung durch die NATO rechtens und gerechtfertigt sind?
- dass das vor nunmehr 16 Jahren gegen die PKK verhängte Betätigungsverbot gerechtfertigt ist und weiterhin wirksam bleiben muss?
- dass die Funktionsträger der PKK in Deutschland eine kriminelle Vereinigung bilden und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden?
- dass die Bestrafung dieser Funktionsträger mit langjährigen Haftstrafen den Zweck der „Resozialisierung“ erfüllt?
- dass der Widerruf des Asylstatus und die Verweigerung der Einbürgerung von Kurdinnen und Kurden wegen ihrer Tätigkeit in legalen kurdischen Vereinen rechtens und angemessen sind?
- dass die von den Strafverfolgungsbehörden konstruierte Heraufstufung von Anklagen und Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz auf den Tatvorwurf nach § 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung) zum Zwecke der Telekommunikationsüberwachung und ihre anschließende Herabstufung rechtens sind und dem § 100a Strafprozessordnung entsprechen?
- dass es notwendig ist, die jüngst in der Türkei begonnene „Politik der Öffnung“ gegenüber der kurdischen Bvölkerung zu fördern oder im Gegenteil die demokratiefeindlichen Kräfte durch die Aufrechterhaltung des PKK-Betätigungsverbots zu bestärken?
AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden
in Deutschland
Graf-Adolf-Str. 70A, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211.830 29 08
22.November 2009