AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

 

25. November 2010

 

Trotz 17 Jahren Kriminalisierung –
Die kurdische Bewegung lebt und die Forderung bleibt:
Aufhebung des PKK-BetÄtigungsverbots

1993, nachdem die kurdische Guerilla im Frühjahr einen einseitigen Waffenstillstand als Angebot zur politischen Lösungssuche ausgerufen hatte und im Mai in Deutschland das Recht auf Asyl faktisch abgeschafft worden war, verfügte der damalige CDU-Innenminister Manfred Kanther am 26. November das Betätigungsverbot gegen die PKK.
Begonnen hatte die Repression bereits Mitte der 1980-er Jahre, nachdem der Befreiungskampf der PKK zunehmend auch von der in Europa – insbesondere in Deutschland – lebenden kurdischen Bevölkerung unterstützt wurde. Zahlreiche politische Aktivistinnen und Aktivisten wurden in der Folge verhaftet und der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ (§ 129a StGB) beschuldigt. Der 1989 begonnene und berüchtigte „Düsseldorfer Prozess“ gegen 20 Kurden endete im März 1994 mit vier verbliebenen Angeklagten. Dieser Prozess ist als der größte in die Geschichte der deutschen Strafjustiz eingegangen. Auf fruchtbaren Boden fielen fortan die systematischen Kampagnen gegen die PKK und ihre Anhänger, die zu den „gefährlichsten Terroristen Europas“ erklärt wurden. Das Verbot 1993 war das Ergebnis dieser von der Politik und den Medien fortgesetzten antikurdischen Hetze. Maßgeblich hierfür aber war und ist bis zum heutigen Tage die politische, ökonomische und militärische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei.
Mit Hilfe des Straf-, Polizei- und Verwaltungsrechts setzte eine flächendeckende tiefgreifende Repression gegen die kurdische Bewegung, ihre Institutionen und ihre AnhängerInnen ein. Nahezu jede politische oder kulturelle Aktivität wurde verboten, hunderte von Kurden wurden seitdem verhaftet, Vereine und Wohnungen durchsucht, Zehntausende Ermittlungsverfahren wegen des Rufens von Parolen oder Zeigens von inkriminierten Fahnen, Symbolen oder Plakaten eingeleitet. Mit allen geheimdienstlichen Methoden wurden und werden Kurdinnen und Kurden eingeschüchtert und daran gehindert, sich politisch für ihre Anliegen zu engagieren.
Auch im 17. Jahr wird das Betätigungsverbots ungeachtet tatsächlicher politischer Veränderungen innerhalb der kurdischen Bewegung weiter durchgesetzt, wobei alle Behörden – ob ausländer- oder steuerrechtlich – sowie Verwaltungs- und Strafgerichte nach dem von der Politik vorgegebenen Motto „PKK = KADEK = KONGRA GEL = KCK = PKK“ handeln.
Durch diese Vorgehensweise sollen alle Wege zu einem politischen Dialog versperrt, die Gesellschaft gespalten und die Solidarität mit der kurdischen Bewegung diskreditiert werden. Dass die PKK seit 2002 auf der EU-Terrorliste indiziert ist, erleichtert die Arbeit der deutschen Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden: in jeder Anklageschrift, jedem Asylwiderrufsbescheid oder jeder Einbürgerungsablehnung wird mit dieser Listung argumentiert.
Und dennoch: Trotz der jahrelangen Zermürbungsstrategie ist es bis heute keiner deutschen Regierung gelungen, die kurdische Bewegung zu marginalisieren. Solange die Probleme, deren Ursachen in einem seit Jahrzehnten schwelenden politischen Konflikt liegen, nicht gelöst sind, werden die Menschen gegen Unfreiheit, Verleugnung und Unterdrückung kämpfen. Wenn deutsche Politiker die Beseitigung von Fluchtgründen in den Herkunftsländern fordern und gleichzeitig Waffen und Kriegsgerät dorthin liefern – wie im Falle der Türkei -, spielen sie ein schmutziges Spiel. Wenn die deutsche Politik die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden aufrecht erhält, ist sie mitverantwortlich zu machen für die Verfolgung der kurdischen Bevölkerung in der Türkei.

Deshalb: für eine Lösung der kurdischen Frage ist Aufhebung des PKK-Verbots unverzichtbar.

 

 

 


 
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