23. Juni 2013
Kroatische Justiz lehnt Auslieferung
in die TÜrkei ab
Am Freitag, 21. Juni, konnte Hasan N. das Gefängnis verlassen, nachdem die kroatische Justiz die von der Türkei geforderte Auslieferung des Kurden abgewiesen hat.
Inzwischen ist Hasan N., der seit vielen Jahren mit seiner Frau und fünf gemeinsamen Kindern in Baden-Württemberg lebt, wieder bei seiner Familie.
Hasan N., war am 1. Januar dieses Jahres aufgrund eines Auslieferungsersuchens der türkischen Justiz in Bregana/Zagreb (Kroatien) festgenommen worden.
Schon 2007 hatte die türkische Justiz (Schwurgericht Izmir) ein Auslieferungsersuchen an die deutschen Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung gerichtet, das jedoch vom OLG Karlsruhe wegen drohender Folter durch türkische Sicherheitskräfte im Falle einer Auslieferung abgewiesen worden war. Er war beschuldigt worden, als "Mitglied der Terrororganisation PKK" im Jahre 1993 gemeinsam mit anderen "eine Bande gebildet" und drei Tankstellen überfallen und ausgeraubt zu haben. Deshalb war gegen ihn Anklage nach Art. 125 türk. Strafgesetzbuch (entspricht in etwa dem dt. § 129a StGB) erhoben worden. Dem Prozess konnte sich Hasan N. jedoch durch Flucht entziehen. Im Jahre 2001 ist er nach Deutschland eingereist und 2003 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt, dass bei ihm Abschiebungshindernisse hinsichtlich des Herkunftsstaates vorliegen.
Im Jahre 2010 wandte sich die Türkei erneut mit einem Rechtshilfeersuchen an die BRD und beantragte die Vernehmung von Hasan N. durch ein deutsches Gericht. Diesen Termin hat er in Begleitung eines Rechtsanwalts zwar wahrgenommen, Angaben zu den Beschuldigungen aber keine gemacht.
AZADÎ wünscht Hasan N. und seiner Familie alles Gute und eine Zukunft, in der sie endlich in Ruhe und Frieden ihre weiteren Lebenspläne realisieren können.
AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen
und Kurden in Deutschland, Köln
23. Juni 2013