28. November 2015
Prozessauftakt gegen Ali Ö.
vor OLG Stuttgart
Am 1. Dezember 2015 wird das Hauptverfahren gegen den kurdischen Aktivisten Ali Ö. vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart eröffnet.
Die Anklage wirft dem 47-Jährigen vor, sich als mutmaßliches Mitglied einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ (§129b Abs. 1 i.V.m. §129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) betätigt und im Zeitraum 2011/2013 verschiedene PKK-Gebiete in Deutschland verantwortlich geleitet zu haben. So soll er „in Kenntnis der Ziele, Programmatik und Methoden der Gesamtorganisation“ zahlreiche Aktivitäten entfaltet haben. Dazu gehörten u.a. seine Beteiligung an der Organisierung einer Demonstration zum „Widerstand in Rojava“, bei der Menschen gegen die Ermordung von Kurden durch die Terrormiliz IS protestiert haben. Auch sei er in seiner mutmaßlichen Kaderfunktion mit der Vorbereitung und Durchführung des Internationalen kurdischen Kulturfestivals im September 2013 befasst gewesen, bei dem der in Paris ermordeten Kurdinnen Sakine Çanzıs, Fidan Doǧan und Leyla Șaylemez gedacht wurde.
Wegen seiner politischen Überzeugung stand Ali Ö. in der BRD bereits mehrfach vor Gericht.
Eröffnung des Hauptverfahrens
Dienstag, 1. Dezember 2015, 9:15 Uhr
Saal 4 des OLG Stuttgart, Olgastraße 2
Prozesstermine sind vorerst bis Ende Februar 2016 – jeweils dienstags und donnerstags, 9:15 Uhr, festgelegt.