AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

11. Februar 2016

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Bedrettin Kavak vor dem Hanseatischen OLG Hamburg

Laut Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 10. Februar hat die Bundesanwaltschaft (BAW) am 3. Februar vor dem Staatsschutzsenat des OLG Hamburg Anklage erhoben gegen Bedrettin Kavak, der am 26. August 2015 in Bonn festgenommen worden war und sich seitdem in Untersuchungshaft in Hamburg befindet.

Die Anklage beschuldigt ihn der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ gem. § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB.
Seit November 2012 soll er hauptamtlicher Kader gewesen sein und verschiedene PKK-Sektoren verantwortlich geleitet haben. Laut BAW soll er sich nach einem Aufenthalt in Skandinavien „spätestens Mitte Juli 2014“ wieder als Gebietsleiter betätigt haben.

Zu seinen von der BAW als terroristisch eingestuften Tätigkeiten sollen u.a. die Überwachung von Spenden- und Beitragssammlungen, das Erteilen von Aufträgen an ihm angeblich untergeordneten Aktivist*innen, die Berichterstattung über Ereignisse, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten in seinem Wirkungsbereich an die Europaebene der PKK, gehört haben. Zudem habe er – kaum zu glauben – dafür gesorgt, dass sich eine hinreichende Zahl von Menschen an Veranstaltungen und Schulungen beteiligen !

Bedrettin Kavak wird in Deutschland keine begangene Straftat vorgeworfen. Nach der Logik des als politisches Repressionsinstrument genutzten § 129b StGB genügt einzig die Mitgliedschaft in einer inkriminierten Vereinigung. Danach werden Betroffene wie Bedrettin Kavak, die sich in Europa politisch für einen legitimen Kampf gegen Unterdrückung, für Befreiung und eine friedliche Konfliktlösung in dem seit Jahrzehnten ungelösten türkisch-kurdischen Konflikt einsetzen, für alle Aktivitäten der PKK und ihrer Guerilla in der Türkei oder anderen Regionen, mitverantwortlich gemacht. Dabei stützen sich die Strafverfolgungsbehörden in erster Linie auf „Erkenntnisse“ und Informationen aus dem Justiz- und Sicherheitsapparat der Türkei.

Dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoǧan im August 2015 den Verhandlungsprozess mit Abdullah Öcalan, der kurdischen Bewegung und der HDP einseitig aufgekündigt hat und seitdem mit staatsterroristischen Methoden gegen die kurdische Zivilbevölkerung vorgeht, spielt in der Welt von BAW, BKA und VS eine untergeordnete Rolle. Rückenwind erhalten sie jetzt durch die Politik der Bundesregierung, die sich für den von Innenminister de Maizière deklamierten „Interessensausgleich“ in Sachen Flüchtlingsabwehr zum Fußabtreter Erdoǧans gemacht hat.

AZADÎ fordert die Einstellung aller §129b-Verfahren, die Freilassung der sieben politischen Gefangenen und ein Ende der seit 1993 bestehenden politisch motivierten Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihrer Aktivist*innen.


 
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