4. November 2016
BrÜsseler Gericht:
Kein Verfahren gegen kurdische Politiker*innen
Heute hat das Brüsseler Gericht entschieden, das Hauptverfahren wegen Terrorismusvorwurfs gegen die kurdischen Exilpolitiker Remzi Kartal, Adem Uzun und Zübeyir Aydar nicht zu eröffnen und das Verfahren einzustellen.
Am 4. März 2010 wurden in Brüssel in einer großangelegten Polizeirazzia die Büros des Kurdischen Nationalkongresses, der Auslandsvertretung der seinerzeit noch nicht verbotenen prokurdischen Partei für Frieden und Demokratie (BDP), die Studios des damaligen kurdischen Fernsehsenders ROJ TV sowie Dutzende Privatwohnungen durchsucht. Im Zuge dieser Aktion sind über ein Dutzend Personen festgenommen und teilweise inhaftiert worden. Zu ihnen gehörten der KONGRA-GEL-Vorsitzende Remzi Kartal und dessen Vorgänger Zübeyir Aydar.
Die belgische Generalstaatsanwaltschaft leitete Ermittlungsverfahren gegen über 30 Personen ein mit dem Ziel, sie vor Gericht zu stellen und anzuklagen. Diese Absicht hat das Gericht mit seiner heutigen Entscheidung vereitelt. Begründet wurde diese Entscheidung u. a. mit dem fortgesetzten Krieg des türkischen Staates gegen die Kurden. Der Widerstand seitens der kurdischen Bewegung sei als ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrechts anzusehen und die Antiterror-Gesetze deshalb nicht anwendbar.
An dieser Entscheidung sollten sich Bundesregierung, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte orientieren und ihre bisherige, internationales Recht ignorierende, Haltung überdenken und korrigieren.
Angesichts der von Erdoǧan betriebenen fortschreitenden Faschisierung der Türkei müssen sich die politisch Verantwortlichen in der BRD nicht sorgen, sondern sie müssen endlich handeln. Erdoǧans Politik muss geächtet und die Kriminalisierung von Kurd*innen und linken Türk*innen in Deutschland endlich beendet werden !
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland