20. November 2016
22. November: ErÖffnung des §129b-Prozesses gegen Muhlis Kaya
Außenminister Frank-W. Steinmeier setzt IS und PKK gleich
Vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart wird am kommenden Dienstag, 22. November, das Hauptverfahren gegen den kurdischen Politiker Muhlis Kaya (46) eröffnet. Er wird beschuldigt, von Anfang August 2013 bis Februar 2016 als mutmaßlicher PKK-Sektorleiter für verschiedene Gebiete Deutschlands verantwortlich tätig gewesen zu sein.
Mithilfe einer Vielzahl abgehörter Telefonate, ausgelesener SMS und anderweitigen Observationsmaßnahmen versucht die Anklage, sämtliche Aktivitäten von Muhlis Kaya in einen terroristischen Zusammenhang zu stellen. Dazu gehören die Organisierung von Demonstrationen, Mahnwachen, Newroz-Feiern, Festivals, Protestveranstaltungen zu den IS-Angriffen auf Rojava. Kriminalisiert werden auch seine Teilnahme an Kongressen, das Anmieten von Bussen für eine Demonstration in Paris aus Anlass des Jahrestages der Ermordung von Sakine Cansız, Fidan Doǧan und Leyla Șaylemez oder die Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen der Europaführung. All dies belege die hochrangige Position des Kurden als professioneller Kader der PKK und rechtfertige eine Anklage wegen Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ (§ 129b StGB), deren Zwecke und Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten des Mordes oder Totschlags gerichtet sei.
Muhlis Kaya wurde am 16. Februar dieses Jahres in Düsseldorf festgenommen. Er befindet sich seither in U-Haft in der JVA Stuttgart-Stammheim.
Eine Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung nach §129b StGB hat das Bundesjustizministerium (BMJV) in Absprache mit dem Innen- und Außenministerium sowie dem Bundeskanzleramt bereits am 6. September 2011 erteilt. Sie ist ungeachtet von politischen Entwicklungen und Paradigmenwechseln der kurdischen Bewegung bis heute Grundlage der Verfolgung mutmaßlicher Mitglieder der PKK. Die Entscheidung des BMJV ist weder begründet noch kann sie juristisch angegriffen werden.
Dass Deutschland fest an der Seite eines diktatorischen Regimes steht, hat Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) bei seinem Besuch in Ankara am 15. November klargemacht. Nach Anschuldigungen seines Kollegen Mevlüt Cavusoǧlu, Deutschland würde den „Terroristen“ der PKK Schutz bieten, versicherte der Außenminister umgehend: „Wir stehen zusammen gegen Terrorismus, egal, ob er vom ‚Islamischen Staat‘ oder der PKK ausgeht“ – eine ungeheuerliche Gleichsetzung. Mit seiner Aussage hat sich der Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten zum Komplizen eines Regimes gemacht, das Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen begeht, einen schmutzigen Krieg gegen die kurdische Bevölkerung führt, alle zivilgesellschaftlichen Strukturen zerstört, jeden oppositionellen Widerstand mit Waffengewalt erstickt, die Medien gleichschaltet, völkerrechtswidrig in Nachbarländer einfällt und die Wiedereinführung der Todesstrafe anstrebt.
Erdoǧan kann zufrieden sein – Steinmeier hat pariert und den Kurdinnen und Kurden signalisiert, dass sie in der Türkei weiterhin mit staatlichem Terror und in Deutschland mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen haben.
Gerade vor diesem Hintergrund ruft AZADÎ zur Solidarität mit den politischen Gefangenen und zur Beobachtung des Prozesses gegen Muhlis Kaya auf.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens:
Dienstag, 22. November 2016, um 9.15 Uhr, in Saal 4 des OLG Stuttgart, Olgastraße 2
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland