16. Februar 2018
Fortschreitende Kriminalisierung kurdischer Organisationen
Die Kölner Polizeibehörde behauptet, bei NAV-DEM handele es sich um eine „Unterorganisation“ bzw. „Vereinigung der PKK“ bzw. „Nachfolgeorganisation“ (Seite 4 der Verbotsverfügung v. 9.2.). Deshalb habe diese das Recht „verwirkt“, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und durchzuführen. Aus diesem Grunde wurde die für den 10. Februar geplante Demonstration in Köln verboten. Dieses Verhalten der Polizeibehörde, das vermutlich mit dem Innenministerium abgestimmt wurde, zeigt eine neue Dimension der Repression gegen die kurdische Bewegung, verschärfte Kriminalisierung ihrer Institutionen und bedeutet einen Angriff auch auf Menschen und Organisationen, die sich gegen die das türkische Regime unterstützende deutsche Politik erhebt.
Schon seit langem bezeichnen deutsche Behörden NAV-DEM (früher YEK-KOM) und die dem Dachverband angeschlossenen kurdischen Vereine als quasi legalen Arm der PKK, der die politischen Vorgaben der PKK in Deutschland umsetzen würde. Verboten ist die Föderation aber nicht.
Aber die jüngste Verfügung der Kölner Polizei hat eine neue „Qualität“, weil sie NAV-DEM direkt als Teilorganisation der PKK einstuft, die als „unselbstständige (Teil-) Vereinigung“ keinerlei „eigenverantwortlichen Entscheidungsspielraum“ habe. Diese Argumentation war auch bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2010 ausschlaggebend, um die kurdische Bewegung und ihre Anhänger*innen künftig nach §§ 129a/b StGB strafrechtlich zu verfolgen.
Schon das Rundschreiben des Bundesinnenministers vom 2. 3. 2017 zur Erweiterung des Kataloges der verbotenen oder verbotsähnlichen Symbole u. a. um YXK, insbesondere aber PYD und YPG/YPJ war bzw. ist ein tiefer Kotau vor dem Erdogan-Regime. Was gilt und zählt, sind die ökonomischen, geostrategischen, militärischen NATO- und politischen Interessen. Das war schon die Motivation des PKK-Betätigungsverbots von 1993 und ist es heute erst recht. Nichts in den deutsch-türkischen Beziehungen ist "zufällig". Immer wieder gab es in den zurückliegenden Jahrzehnten Irritationen, aber niemals hat sich an den vorgenannten Grundpfeilern ernsthaft etwas geändert.
Was kann getan werden ? Juristisch und politisch reagieren , politische Hintergründe darstellen und in Beziehungen setzen, Widersprüche offenlegen und versuchen, eine breite linke, demokratische, bürgerliche Solidarität zu schaffen.
Das geschieht ja alles schon - und nicht erst jetzt. Seit 1993 hat es unzählige Initiativen und Aktivitäten gegeben zur Aufhebung des PKK-Verbots und einem Ende der Kriminalisierung. Doch j e d e Bundesregierung – gleichgültig welcher Zusammensetzung – hat seitdem immer noch ein Stück mehr an der Repressionsschraube gedreht.
Das gilt auch und besonders hinsichtlich der Kurden, die wegen des Vorwurfs des Terrorismus (nicht nur in der Türkei) auch in Deutschland inhaftiert sind. Es sind zur Zeit 8 politische Aktivisten, die sich aus diesem Grund in Straf- bzw. Untersuchungshaft befinden. Ein weiterer Aktivist ist derzeit vor dem OLG Celle angeklagt.
Voraussichtlich am 9. März wird das Verfahren gegen Zahir A. vor dem selben Gericht eröffnet. DIE GEFANGENEN GEHÖREN DAZU – VERGESSEN WIR SIE NICHT.
Solidarität soll unsere Waffe sein.