AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

01. Juni 2018

Keine Auslieferung von
Turgut Kaya an die TÜrkei!

Am 30. Mai verabschiedete der Oberste Gerichtshof von Athen sein Urteil und seine Empfehlung für die Auslieferung des türkischen Staatsangehörigen und politischen Aktivisten Turgut Kaya an die Türkei (s. beigefügte Presserklärung des Dringenden Komitees für die Freilassung von Turgut Kaya).

Wir verurteilen die geplante Auslieferung und fordern die griechische Regierung auf, der Empfehlung des Gerichts nicht Folge zu leisten. Spätestens seit dem Militärputsch vom Juni 2016 existieren nicht einmal mehr rudimentäre rechtsstaatliche Verhältnisse in der Türkei. Von einer unabhängigen Justiz kann keine Rede sein, da Staatsanwälte und Gerichte direkt den Anweisungen der türkischen Regierung bzw. von Präsident Erdoǧan persönlich folgen. Gerade gegen politische Aktivist*innen gibt es ständig körperliche Übergriffe seitens der Polizei und des Gefängnispersonals bis hin zur Folter. Unter diesen Umständen verbieten sich Auslieferungen an die Türkei unter allen Umständen, unabhängig von den konkreten Vorwürfen gegen die jeweilige Person. Die Europäische Union und die ihr angehörenden Länder sind gehalten, sich gegenüber der Türkei für eine Rückkehr zu minimalen rechtsstaatlichen Verhältnissen einzusetzen und nicht, sich zum Büttel derer politisch motivierten Strafverfolgung zu machen.

   

 
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