10. Dezember 2018
ProzesserÖffnung vor OLG Hamburg gegen Mahmut KAYA
Am 13. Dezember beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht das Hauptverfahren gegen den kurdischen Politiker Mahmut Kaya, dem eine Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ im Ausland (§§129a/b StGB) – hier PKK – vorgeworfen wird. Er soll sich in seiner Eigenschaft als „Gebietsleiter“ von Juni 2013 bis Juni 2014 in Norddeutschland politisch betätigt haben. In diesem Rahmen habe er Kundgebungen, Veranstaltungen Demonstrationen und Vereinsversammlungen organisiert, vorbereitet, koordiniert, z.B. im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen 2014 in der Türkei und der Unterstützung der damaligen prokurdischen Partei des Friedens und der Demokratie (BDP) oder zum Kampf gegen den Terror des sog. Islamischen Staates (IS) in der nordsyrischen Region Kobanê. Dass sich Mahmut K. darum gekümmert hat, Menschen zu ermöglichen, zu einer Demonstration nach Köln gegen den Auftritt von Erdoǧan im Mai 2014 zu gelangen, wertet die Anklage als terroristischen Akt. Auch, dass er an Kongressen der früheren kurdischen Föderation YEK-KOM (NAV-DEM) teilgenommen oder sich an der Abrechnung vom Kartenverkauf einer Gedenkveranstaltung beteiligt hat. Mahmut Kaya wurde am 16. Juni dieses Jahres festgenommen und befindet sich seitdem in U-Haft.
Es ist unhaltbar, dass legale Aktivitäten kurdischer Aktivistinnen und Aktivisten nach wie vor als Terrorismus kriminalisiert und illegalisiert werden. Mit dieser Haltung unterstützen Politik und Justiz das Unterdrückungs- und Verfolgungssystem des türkischen Regimes, das verantwortlich ist für zehntausende inhaftierte Menschen und das jede oppositionelle Aktivität im Keim erstickt und als „Terrorismus“ stigmatisiert.
Aus innen- und außenpolitischen Erwägungen passen sich die politisch Verantwortlichen in Deutschland schrittweise den „türkischen Verhältnissen“ an. Das zeigen die zahlreichen Verbote oder massiven Behinderungen von Demonstrationen, kurdischen Festivals und Veranstaltungen, seit Ex-Bundesinnenminister de Maizière 2017 und 2018 die Symbol-Verbote erweitert und dadurch die Situation massiv eskaliert hat.
Ob der Senat des OLG Hamburg diese politisch vorgegebene Linie einhält oder er den Mut aufbringt, eine andere Haltung einzunehmen, bleibt abzuwarten.
Die Hauptverhandlung wird eröffnet
am Donnerstag, 13. Dezember 2018, um 11.30 Uhr in Saal 2.88,
Sievekingplatz 3, Hamburg
Für die Verhandlung am 20. Dezember, 11.00 Uhr, ist geplant, dass Mahmut Kaya eine Erklärung zum Prozess abgeben wird.