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Zur Interim 485
Der Text Schall und
Rauch (politik und rausch) ist ein einzige Infragestellung von Frauen/Lesben
erkämpften Positionen.
Das fängt damit an,
daß den Schnarup-Thumby Menschen die den Text geschrieben haben vorgeworfen
wird, daß sie Diskussions-Räume zumachen würden, weil sie
sich mit der Forderung der Frau solidarisieren und den Ausschluss von Florian
unterstützen.
Darüber gibt es nichts
zu diskutieren, weil sonst die Frau diejenige ist, die die politischen
und sozialen Strukturen verlassen muss, wenn sie dem Vergewaltiger nicht
begegnen will.
Warum sollte einer Gruppe
wie der AAB nicht Täterschutz vorgeworfen werden, wenn Sie:
1. sich nicht verhält.
2. Wenn Flugblätter
die die Vergewaltigung öffentlich machen abgerissen werden.
3. Sprüche auf Tische
oder Toiletten geschrieben werden die der Frau vorwerfen zu lügen.
4. Leute aus der Gruppe
abstreiten, daß Florian ein Vergewaltiger ist.
5. ER an ihrem Kneipenabend
im Schnarup-Thumby auftaucht und nicht rausgeschmissen wird.
Was ist das anderes als Täterschutz?!
Daß die Schnarups selbstkritisch
ihr Tun als Täterschutz kritisieren, da sie wussten, daß sich
die AAB bei ihnen traf und sie auch wissen konnten/mussten, wie die AAB
sich dazu verhielt , hat also nichts mit einer Ausweitung des Täterschutz
Begriffes oder gar mit einer im Voraus angeschauten aktuellen "Fahndungsfotos"
zu tun, sondern mit nicht nur im Schnarup nicht stattgefundenen Diskussionen.
Diese angebliche Ausweitung des Definitionsrechts ist doch nur das Einfordern
von Auseinandersetzung und akzeptieren des Ausschlusses eines Vergewaltigers.
Warum sollten Frauen/Lesben zulassen, daß sich Vergewaltiger in linken
Kneipen aufhalten dürfen? Arbeiten mit Feinbildern fängt an,
wenn Frau(en) Vergewaltigungen öffentlich machen und zur Bedrohung
für ein(e) Gruppe (Projekt) stilisiert werden. Das ist kleinbürgerliches
Verhalten. (Die "Familie" muss geschützt werden gegen äussere
"Feinde")
Das allerschlimmste an dem
Text ist jedoch, daß der "bezweckte Nutzen für die betroffene
Frau" in einem Halbsatz abgetan wird, aber in einem ganzen Absatz darüber
ausgelassen wird, was für ein Gedankengut angeblich durch einen Ausschluss
mittransportiert würde. Dem geschreibsel über hilflose Versuche
zu personalisieren und das Problem am einzelnen Täter festgemacht
würde, hat es wohl in keinem Text gegeben.
Das ändert jedoch nichts
daran, daß die Frau(en)/Leseben das RECHT haben, den Ausschluss zu
verlangen!
Bei RassistInnen und FaschistInnen
würden die gesellschaftliche Verhältnisse nie als Hinderungsgrund
für einen Ausschliss herhalten. Oder kämpfen wir bald mit der
NPD gegen den Kapitalismus?
Daß die INTERIM in
ihrem Vorwort diesen Text auch noch lobt und im Umkehrschluss letztendlich
den Frauen/Lesben abspricht in IHREM Blatt zu schreiben, zeigt welchen
geringen Stellenwert antipatriarchale Positionen haben, wenn sie Konsequenzen
einfordern.
Solange das Definitionsrecht
der Frau(en) zwar theoretisch anerkannt wird, praktisch jedoch fast jedesmal
nicht, und jetzt sogar der Ausschluss aus dem politischen und sozialen
Umfeld der Frau in Frage gestellt wird, bleibt jedoch gar nichts übrig,
als auch militante Gegenwehr. Sonst müssen sich doch immer die Frauen/Lesben
zurückziehen oder woanders hingehen, wenn sie ihrem Vergewaltiger
nicht begegnen wollen. Soll das etwa antipatriarchale Politik sein???
(aus: Interim Nr. 488)
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