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Zur Interim 485

Der Text  Schall und Rauch (politik und rausch) ist ein einzige Infragestellung von Frauen/Lesben erkämpften Positionen.
Das fängt damit an, daß den Schnarup-Thumby Menschen die den Text geschrieben haben vorgeworfen wird, daß sie Diskussions-Räume zumachen würden, weil sie sich mit der Forderung der Frau solidarisieren und den Ausschluss von Florian unterstützen.
Darüber gibt es nichts zu diskutieren, weil sonst die Frau diejenige ist, die die politischen und sozialen Strukturen verlassen muss, wenn sie dem Vergewaltiger nicht begegnen will.
Warum sollte einer Gruppe wie der AAB nicht Täterschutz vorgeworfen werden, wenn Sie:

1. sich nicht verhält.
2. Wenn Flugblätter die die Vergewaltigung öffentlich machen abgerissen werden.
3. Sprüche auf Tische oder Toiletten geschrieben werden die der Frau vorwerfen zu lügen.
4. Leute aus der Gruppe abstreiten, daß Florian ein Vergewaltiger ist.
5. ER an ihrem Kneipenabend im Schnarup-Thumby auftaucht und nicht rausgeschmissen wird.

Was ist das anderes als Täterschutz?!

Daß die Schnarups selbstkritisch ihr Tun als Täterschutz kritisieren, da sie wussten, daß sich die AAB bei ihnen traf und sie auch wissen konnten/mussten, wie die AAB sich dazu verhielt , hat also nichts mit einer Ausweitung des Täterschutz Begriffes oder gar mit einer im Voraus angeschauten aktuellen "Fahndungsfotos" zu tun, sondern mit nicht nur im Schnarup  nicht stattgefundenen Diskussionen. Diese angebliche Ausweitung des Definitionsrechts ist doch nur das Einfordern von Auseinandersetzung und akzeptieren des Ausschlusses eines Vergewaltigers. Warum sollten Frauen/Lesben zulassen, daß sich Vergewaltiger in linken Kneipen aufhalten dürfen? Arbeiten mit Feinbildern fängt an, wenn Frau(en) Vergewaltigungen öffentlich machen und zur Bedrohung für ein(e) Gruppe (Projekt) stilisiert werden. Das ist kleinbürgerliches Verhalten. (Die "Familie" muss geschützt werden gegen äussere "Feinde")
Das allerschlimmste an dem Text ist jedoch, daß der "bezweckte Nutzen für die betroffene Frau" in einem Halbsatz abgetan wird, aber in einem ganzen Absatz darüber ausgelassen wird, was für ein Gedankengut angeblich durch einen Ausschluss mittransportiert würde. Dem geschreibsel über hilflose Versuche zu personalisieren und das Problem am einzelnen Täter festgemacht würde, hat es wohl in keinem Text gegeben.
Das ändert jedoch nichts daran, daß die Frau(en)/Leseben das RECHT haben, den Ausschluss zu verlangen!
Bei RassistInnen und FaschistInnen würden die gesellschaftliche Verhältnisse nie als Hinderungsgrund für einen Ausschliss herhalten. Oder kämpfen wir bald mit der NPD gegen den Kapitalismus?
Daß die INTERIM in ihrem Vorwort diesen Text auch noch lobt und im Umkehrschluss letztendlich den Frauen/Lesben abspricht in IHREM Blatt zu schreiben, zeigt welchen geringen Stellenwert antipatriarchale Positionen haben, wenn sie Konsequenzen einfordern.

Solange das Definitionsrecht der Frau(en) zwar theoretisch anerkannt wird, praktisch jedoch fast jedesmal nicht, und jetzt sogar der Ausschluss aus dem politischen und sozialen Umfeld der Frau in Frage gestellt wird, bleibt jedoch gar nichts übrig, als auch militante Gegenwehr. Sonst müssen sich doch immer die Frauen/Lesben zurückziehen oder woanders hingehen, wenn sie ihrem Vergewaltiger nicht begegnen wollen. Soll das etwa antipatriarchale Politik sein???

(aus: Interim Nr. 488)