Aktuelles, Termine, etc.

Stand Sommer 2001 Zusammenfassung Sommer 2001
Nach 5 Jahren Ermittlungstätigkeit tröpfeln jetzt bei einigen Beschuldigten die ersten Aktenauszüge ein. Die bisher zugänglichen 7000 Ermittlungsseiten, die nach Einschätzung der Anwälte allerhöchstens 5-10% des gesamten Aktenmaterials darstellen, lesen sich wie ein Tätigkeitsbericht einer Hundertschaft der bundesdeutschen Geheimdienste. Denn das wenige, was aus den Akten konkret hervorgeht, sind Belege für die wohl größte Überwachungsmaßname gegen die bundesdeutsche Anti-Akw-Bewegung in den letzten 20 Jahren.
Stand Frühjahr 2001 Zusammenfassung des Stands Frühjahr 2001.
Das Verfahren wegen der 'Herstellung der Zeitschrift "radikal"' ist sang- und klanglos eingestellt worden. Es gibt aber weiterhin Bemühungen, Querverbindungen zu aktuellen oder alten Verfahren herzustellen.
Bislang gab es 7 Vorladungen.
Stand (06.06.2000) (in Ergänzung zum 16.9.1999)

Die BAW hat ein neues Ermittlungsverfahren eröffnet. 6 BerlinerInnen werden beschuldigt, an der Erstellung der Zeitschrift "radikal" Nummer 156 beteiligt gewesen zu sein. Als Beweise führt die BAW Dateien an, die auf einem PC gefunden worden sein sollen, der im Zusammenhang mit den Durchsuchungen vom 6.7.1999 beschlagnahmt wurde.

Das Ermittlungsverfahren wg "Subventionsbetrug" gegen die Bremer MAUS ist ohne Angabe weiterer Gründe eingestellt worden.

Stand (16.9.99)

Weitere Infos findet ihr in der Rede anläßlich der Enthüllung der Kralle

(Ergänzung zum Offenen Brief zu den Hausdurchsuchungen vom 6.7.1999, die mit "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" oder "gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr" begründet wurden.)

Die AnwältInnen (etwa 20 an der Zahl, denn jede(r) "Beschuldigte" oder "Betroffene" kann sich ja nur unabhängig von den anderen vertreten lassen) haben Widerspruch gegen die Durchsuchungen, gegen die Beschlagnahmungen eingelegt, Akteneinsicht gefordert, spezielle beschlagnahmte Gegenstände oder Papiere (oder deren Kopien) zurückgefordert.

Bis auf eine Diskette mit dem Entwurf einer Diplomarbeit und vereinzelt Kopien von Kalen-dern oder Telefonbüchern oder von einigen Disketten, ist alles vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes abgelehnt worden.

Gegen die Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz e.V. (MAUS) wurde auf Anordnung einer Staatsanwältin der Bundesanwaltschaft während der Durchsuchung ein neues Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Bremen wegen "Anfangsverdacht des Betruges durch unzweckmäßig verwendete Fördergelder" eröffnet. Inzwischen wurde dieser Vorwurf in "Subventionsbetrug u.a." umgewandelt.

Die MAUS konnte Kopien von einigen Geschäftsunterlagen machen und hat inzwischen ihre PC-Anlage zurückerhalten.

Das Projekt "Opferperspektive" (kümmert(e) sich um Opfer rechter Gewalt) hat vorerst seine Arbeit eingestellt, da die weitere Förderung durch das Land Brandenburg gestoppt wurde. Schon vor den Durchsuchungen am 6.7. wurde den MitarbeiterInnen im Mai `99 aus dem Justizministerium eröffnet, daß die Namen von zwei Projektmitarbeitern in Ermittlungsakten der BAW genannt wurden, und zwar im Zusammenhang mit Anschlägen im Bereich "Anti-Olympia" und "Hakenkrallen gegen CASTOR-Transporte".

Es gibt jetzt eine schriftliche Aussage aus dem Brandenburger Justizministerium, daß eine weitere Finanzierung möglich ist, wenn "ein Mitarbeiter" aufhört.

Die KTG (Kreuzberger Taxigenossenschaft) ist inzwischen wieder arbeitsfähig und repariert auch ihre Autos wieder - mit Ersatzwerkzeugen.

Bei zwei §129a-Beschuldigten sind inzwischen die Ermittlungen auf "Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr (§315 StGB, Durchtrennen von Schienensträngen der Bahnstrecke Geesthacht-Bergedorf)" erweitert worden. Aus der Begründung der Bundesanwaltschaft er-gibt sich, daß Telefongespräche abgehört und Treffen observiert wurden. (Das Ausmaß ist zur Zeit noch völlig unbekannt.)

Akteneinsicht wurde abgelehnt, um "die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden".

Die Ablehnung der Rückgabe der Beschlagnahmungen (wie PC, Disketten, ZIP-Laufwerk, Arbeitspapiere u.s.w.) oder auch die Anfertigung von Kopien wurde u.a. vom Ermittlungs-richter des Bundesgerichtshofes (BGH) inhaltlich begründet mit:

"Der Beschuldigte steht im Verdacht, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen, die bestrebt ist, die "Castor"-Transporte der Deutschen Bahn durch militante Aktionen (Hakenkrallenanschläge, Schienensägereien und andere Aktionsformen des militanten Widerstandes) zu unterbinden und dadurch auch die Gesellschaft als solche revolutionär zu erschüttern. Die Mitglieder der Vereinigung stehen untereinander in regem Kontakt, arbeiten dabei aber äußerst konspirativ. ...

Sie (gemeint sind: die schriftlichen Unterlagen) können Aufschluß geben über die Art und Weise der Begehung der Straftaten sowie deren Vorbereitung, über die Kommunikationswege der Gruppenmitglieder untereinander, die Konzeption der terroristischen Vereinigung und die Einbindung des Beschuldigten in die Führungsstrukturen der "Autonomen Gruppen" ....

Ihr militanter Widerstand wendet sich nicht allein gegen die CASTOR-Transporte, sondern steht in einem viel größeren Zusammenhang, nämlich dem Kampf gegen den Staat. ... "

In einem Beschlagnahmebeschluß gegen den Einspruch eines Anwalts wird die Herausgabe einer Haarbürste von einem Richter am BGH wie folgt abgelehnt:

"Ob es im Hinblick auf die Beweissicherung sachgerecht erscheint, das Asservat Nr. 1.4.9.3.1 (=Haarbürste) nach evtl. Entfernung der Haare herauszugeben, bedarf noch der näheren Prüfung. Im Interesse einer möglichst weitgehenden Sachaufklärung kann dem Be-schuldigten zugemutet werden, eine Haarbürste bei seinen Mitbewohnern vorübergehend zu entleihen, bzw. eine neue Bürste zu erwerben, damit sein individuelles, schutzwürdiges Interesse an einer geordneten Haartracht befriedet werden kann."

Das Geheimnis ist gelüftet:

Der Name "Goldene Hakenkralle" der BKA-Aktion ergibt sich nach Aktenlage aus einem abgehörten Telefongespräch (129a-Maßnahme). Anläßlich des Geburtstages eines "Beschuldigten" sollen sich zwei weitere "Beschuldigte" über ein mögliches Geschenk unterhalten haben. Der Vorschlag soll eine vergoldete Hakenkralle gewesen sein. Und die Bemerkung eines "Beschuldigten", noch einen ganzen Kasten davon bei sich zu haben, sei Anlaß für die bundesweiten Hausdurchsuchungen gewesen.