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Pressemitteilung:
Am 6.1.1999 fand in Ankara das Revisionsverfahren gegen Eva Juhnke
statt.
Wegen Mitgliedschaft in der PKK wurde sie im September 1998 zu 15
Jahren Haft verurteilt.
Die Internationalistin Eva Juhnke wurde im Oktober 1997 von türkischen Spezialeinheiten während der Militäroperation „Morgenröte“ in Südkurdistan festgenommen. Anschließend wurde sie vor das türkische Staatssicherheits-Militärgericht (DGM) in Van (Nord-West-Kurdistan) verschleppt. Dort erhob das Gericht am 26. Oktober 1997 eine Anklage gegen sie wegen „Mitgliedschaft in der PKK“ (Arbeiter Partei Kurdistan). Erst im Dezember ‘97 erhielten ihre Angehörigen Nachricht von ihrer Festnahme. Bis dahin waren schon drei Prozesstermine ohne juristischen Beistand gegen sie durchgeführt worden.
Bei dem 20 minütigen Revisionsverfahren am 6.1.1999 in Ankara bezogen
sich ihre Anwälte vor allem auf widersprüchliche Ausagen zum
Zeitpunkt ihrer Festnahme. Nach eigenen Angaben ist sie bereits am 6. Oktober
1997 in Südkurdistan (Nordirak) festgenommen worden. Nach offiziellen
Aussagen sei sie aber erst am 15. Oktober im Gebiet Hakkari in Nordkurdistan
festgenommen worden.
Ein Untersuchungsprotokoll wurde erst am 27.10.1997 angelegt und dem
Haftrichter verspätet vorgelegt, was ein Verstoß gegen das türkische
Recht bedeutet.
Auf einen Verstoß gegen die Menschenrechte wurde nochmals hingewiesen, da Eva Juhnke gegen ihren Willen einem Jungfräulichkeitstest unterzogen worden ist.
Mit einem Urteil wird am 10. März 1999 in Ankara gerechnet.