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Aus der Presseerklärung von Hand in Hand International vom 26.02.01. Bauchschmerzen habe ich allerdings mit der Betonung der Verwertbarkeit der Familie als Voraussetzung für ihr Hierbleiben. Bleiberecht für alle! sw 27.2.01
Bundesweit an: Fernsehen, Radio, Agenturen, Zeitungen, Menschenrechtsorganisationen, Parteien, Politiker, Mitbürger
Am 14.02.01 hat der CDU-dominierte Petitionsausschuß von Baden-Württemberg entschieden, dass Mutter Marovic Deutschland verlassen muß und gewaltsam abgeschoben werden soll, wenn sie nicht durch Drohungen zur Ausreise gezwungen werden kann.
In Konstanz, der Heimat der aus Montenegro stammenden und seit 1993 in Deutschland lebenden Eltern albanischer Volkszugehörigkeit und dem Geburtsort der 4 und 7 Jahre alten Kinder, hat diese Entscheidung eine Welle der Empörung und Solidarisierung ausgelöst (siehe Anlage 3). Viele Bürger der Stadt haben erkannt, dass die Ausländer- und Asylpolitik “rechtmäßiges Unrecht” ist, das auf politischer Ebene korrigiert werden muß. Sie sind entschlossen, das der Familie widerfahrende Unrecht nicht länger hinzunehmen und fordern, dass sie aus humanitären Gründen ein dauerhaftes Bleiberecht erhält oder zumindest bis zum Inkrafttreten eines Einwanderungsgesetzes vor einer Trennung bzw. Abschiebung geschützt wird. Um dieses Ziel zu erreichen sollen alle Mittel, notfalls bis zum Kirchenasyl, ausgeschöpft werden.
Die Konstanzer Menschenrechtsorganisation HAND IN HAND International e.V. überprüft derzeit, ob eine Petition an das Europäische Parlament bzw. eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichtachtung des § 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Familienlebens) Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Die Entscheidung des Stuttgarter Petitionsausschusses ist der bisherige Höhepunkt der Menschenverachtung und gesetzlich-institutionellen Ausländerfeindlichkeit. “Ausländer raus!” brüllen Glatzköpfe der NPD, doch die Umsetzung dieser Worte wird im Falle der Familie unter Berufung auf menschenverachtende juristische Spitzfindigkeiten unverständlicherweise vom Staat vollzogen.
Bereits im April 2000 begann die systematische Einschüchterung der Familie, als das Regierungspräsidium Freiburg eine Hausdurchsuchung anordnete, um den kroatischen Paß der Mutter zu beschlagnahmen. Dem Regierungspräsidium lag längst eine schriftliche Bestätigung der kroatischen Behörden vor, dass Frau Marovic einen kroatischen Reisepaß besitzt, so dass es gar keinen Grund gab, diesen Umstand per Hausdurchsuchung festzustellen und den Paß zu beschlagnahmen! Der einzige Effekt der vom Ausländerrecht nicht zwingend vorgeschriebenen Hausdurchsuchung (nur Sollvorschrift nach § 42, Absatz 6) war somit die Einschüchterung der Familie. Wohl mit demselben Ziel drohte das Regierungspräsidium der Familie die rechtswidrige Abschiebung ins Kosovo an, obwohl dies laut eines uns vorliegenden Schreibens des UNHCR (siehe Anlage 2) nur unter Mißachtung internationaler Vereinbarungen möglich ist. Im November 2000 wurde der Psychoterror noch einmal gesteigert, als das Regierungspräsidium auch noch den beiden Kindern für den Fall einer nicht erfolgenden Ausreise die Abschiebung androhte.
Die Behörden verlangen von Frau Marovic, Deutschland zu verlassen und wegen ihres kroatischen Passes nach Kroatien zu gehen. Die angebliche Möglichkeit einer Familienzusammenführung in Kroatien ist eine rein theoretische, da die Familie praktisch nicht in der Lage ist, in Kroatien ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und nach Mitteilung des kroatischen Generalkonsulats der nicht kroatische Ehemann deshalb keine Einreiseerlaubnis erhalten wird, solange niemand für seine Unterkunft, Lebensunterhalt, Krankheitsrisiko usw. bürgt! Es verstößt gegen das in Artikel 1 GG garantierte Recht auf Achtung der Menschenwürde, wenn Behörden dennoch versuchen, Kinder zur Annahme einer ihnen völlig fremden Staatsangehörigkeit zu zwingen, um sie mit der Mutter nach Kroatien abschieben zu können. Dies würde eine Trennung vom Vater auf unbestimmte Zeit bedeuten und darf deshalb keinesfalls als “Mitwirkungspflicht” bezeichnet werden!
Vor diesem Hintergrund ist es unzumutbar, von Frau Marovic die Ausreise nach Kroatien zu verlangen! Da gemäß § 1 Abs. 1 DVAuslG der Mutter als kroatische Staatsbürgerin kein 3 Monate überschreitender Dauerhaufenthalt in Deutschland zusteht, stellt der Vorschlag des Regierungspräsidiums, als Touristin wieder zu kommen, nur eine scheinbare Lösung dar.
Bezüglich einer Ausreise nach Montenegro ist zu bedenken, daß albanische Volkszugehörige dort unerwünscht sind und der Konflikt auf dem Balkan noch keineswegs beigelegt ist. Außerdem droht dem Ehemann als Deserteur aus der serbischen Armee während des Bosnienkrieges im Falle einer Rückkehr wohl eine schwere Strafe (Näheres hierzu in unserem Brief an den Petitionsauschuß: siehe Anlage 2).
Das Regierungspräsidium behauptet, die Mutter könne als gelernte Technikerin in Kroatien ihren Lebensunterhalt bestreiten, eine Wohnung mieten und so von Kroatien aus die Familienzusammenführung betreiben. Diese Annahme ist völlig unrealistisch da der Abschluß ihrer Ausbildung bereits über 10 Jahre zurückliegt, sie nie Gelegenheit hatte, in ihrem Beruf zu arbeiten, und die Arbeitslosenrate in Kroatien über 20 % beträgt.
Durch die in den Augen des Regierungspräsidiums “widerrechtliche” Erteilung einer Duldung aus humanitären Gründen hat der Konstanzer Oberbürgermeister die Zivilcourage praktiziert, von der die meisten Politiker nur reden. Seinem guten Beispiel möchten nun auch die “Helfer” der Familie folgen, denn sie wollen nicht hinnehmen, dass anständige Menschen außer Landes gezwungen werden, obwohl sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und bestens integriert sind! Bereits seit Dezember 2000 war Herr Marovic vertretungsweise als Hausmeister in einer Schule erwerbstätig und erhielt nun ein neues Arbeitsplatzangebot, das der Familie weiterhin ermöglichen wird, ihren Lebensunterhalt ganz ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu bestreiten! Durch Steuermehreinnahmen würde so auch Deutschland von einem Bleiberecht für die Familie profitieren!
Unverständlich ist der Familie und ihren Unterstützern, wie Behördenmitarbeiter, Abgeordnete und Gerichte Entscheidungen treffen können, die unserem Grundgesetz widersprechen. Art. 6, Absatz 3 GG garantiert den Schutz von Ehe und Familie, weshalb eine gewaltsame Trennung z.B. durch eine Abschiebung der Mutter nicht rechtmäßig sein kann.
HAND IN HAND International e.V. und die zahlreichen Freunde der Familie bitten alle sich der Achtung der Menschenrechte verpflichtet fühlenden Journalisten, Medien, Politiker und Mitbürger, der Familie zu helfen! Im vergangenen Jahr konnten wir nur Dank engagierter Journalisten erreichen, dass die gegen den Italiener Soppelsa nach 40-jährigem Aufenthalt in Deutschland erlassene Abschiebeandrohung zurückgenommen wurde. Nun hängt das Schicksal der Familie Marovic vom Einsatz der Medien ab, die allein Politiker und Behördenmitarbeiter zum Umdenken bewegen können.
Da wir zur Erzeugung des nötigen Druckes das Ausmaß des öffentlichen Interesses nachweisen müssen, bitten wir um Zusendung eines Belegexemplars von Presseveröffentlichungen/Protestbriefen und einer Kassette von Sendungen sowie um Mitteilung von Sendezeiten.
Dankbar wären wir Ihnen, wenn Sie darauf hinweisen könnten, dass wir zur erfolgreichen Fortsetzung unserer Kampagne dringend Spenden benötigen, die unter dem Stichwort “Flüchtlingshilfe: Marovic” auf unser Konto überwiesen werden können. Ab DM 50 gibt es Spendenbescheinigungen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Account:
Deutsche Bank 24 Konstanz
Account number: 589 895
Bank number: 690 700 24
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sw, 25.06.01