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letzte Änderung: 27/01/03 13:56 |
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Grenzregime
Vorerst soll es kein 30 km Einsatzgebiet des schweizer Grenzwachtkorps im Innern geben. Seit März 2002 ist der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft
Die Schweiz versucht bereits seit Jahren durch bilaterale Verträge mit den Grenzkonzepten der EU-Staaten (Rückübernahmeabkommen, Ausweitung der Kontrollen im Innern, Anschluss an Europol und SIS, etc.) gleichzuziehen. Diese Massnahme sollte ein weiterer Schritt zur Annäherung an Grenzregime-Standards der Festung Europa sein.
Nun wurde vorgeschlagen, die Kontrollen im Landesinneren vertraglich zu regeln und, "wenn die kantonalen Polizeikräfte nicht ausreichen, soll das EFD gewisse Aufgaben auf Ersuchen und mit angemessener Kostenbeteiligung des Kantons dem Grenzwachtkorps übertragen können."
Die Entscheidung stand an, aufgrund der bevorstehenden Umstrukturierung des gesamten Sicherheitsapparats der Schweiz, wie er seit 1999 im Projekt USIS (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit Schweiz) konzipiert wird. Der Schlussbericht dieses Projekts wurde im Frühjahr 2002 erwartet, seine Umsetzung in konkrete Gesetze dürfte Jahre beanspruchen.
Nachdem bereits im Jahr 1994 zwischen Deutschland und der Schweiz ein Rückübernahmeabkommen zwecks schnellerer Abschiebung von an der Grenze aufgegriffener Flüchtlinge abgeschlossen wurde, wurde im Jahr 2001 eine enge deutsch-schweizerische Polizeikooperation vereinbart, die im März diesen Jahres in Kraft trat. Sie erlaubt die grenzüberschreitende "Nacheile", erleichtert den Informationsaustausch und soll sogar über die Möglichkeiten der Zusammmenabeit zwischen Schengen-Staaten hinausgehen. (s.u.)
Auch das Treffen der Innen- und Justizminister von Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein (sog. Alpenländerkonferenz) vom 4.-6. September 2000 in Konstanz diente der Konkretisierung des Informationsaustausch von Zollbehörden und Polizeien der beiden Länder, wie einer Pressemitteilung der schweizer Bundesbehörden zu entnehmen ist.
weitere Links:
Die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im November 1999 eingesetzte Arbeitsgruppe USIS (Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit) denkt nun auch über eine Aufhebung der Grenzkontrollen nach – eine auf den ersten Blick erstaunliche Entwicklung, die dem bisherigen Bestreben, vor allem die Südgrenze gegen Flüchtlinge und ImmigrantInnen abzudichten, zuwiderzulaufen scheint. Dem deutschen Vorbild gemäß sollen aber die bisherigen Checks „auf der Grenzlinie“ ersetzt werden durch eine Schleierfahndung im Hinterland. Geht man vom üblichen 30 km-Grenzstreifen aus, könnte das 2.000 Personen starke Grenzwachtkorps (GWK) künftig auch in Großstädten wie Basel und Genf ohne Verdacht kontrollieren. Es träte in Konkurrenz zu den Polizeien der Kantone; der polizeiliche Föderalismus wäre einmal mehr in Frage gestellt. Das GWK könnte sich so zum Kern einer Bundessicherheitspolizei entwickeln. Die Chancen, dass die SchweizerInnen dieses Projekt wie 1978 in einem Referendum ablehnen, stehen denkbar schlecht.
vgl. http://www.cilip.de/ausgabe/67/europa67.htm
P R E S S E M I T T E I L U N G
Deutsch-schweizerischer Polizeivertrag tritt am 1. März 2002 in Kraft
Innenminister Dr. Thomas Schäuble: Umfassender Vertrag besiegelt vorbildliche Sicherheitspartnerschaft mit der Schweiz
Nach Abschluss der innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren kann der am 27. April 1999 unterzeichnete deutsch-schweizerische Polizeivertrag in allen für die grenzübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit wichtigen Punkten am 1. März 2002 in Kraft treten.
Nach Auffassung von Innenminister Dr. Thomas Schäuble ist der Polizeivertrag eine optimale Grundlage für eine umfassende und effektive grenzübergreifende Sicherheitspartnerschaft zwischen Baden-Württemberg und der Schweiz. Die praktischen Anforderungen und Bedürfnisse seien vom Land aufgrund der Erfahrungen der Polizeidienststellen vor Ort in die Vertragsverhandlungen eingebracht worden. Wie Schäuble am Donnerstag, 28. Februar 2002, in Stuttgart betonte, "besteht mit den Partnern in der Schweiz Einvernehmen darüber, dass der Polizeivertrag hervorragende Voraussetzungen schafft, um die seit vielen Jahren enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit weiter auszubauen und zu intensivieren." Dies gelte in besonderem Maß für die schnelle, direkte und unbürokratische Kooperation in den Grenzgebieten. Der Vertrag biete optimale Voraussetzungen für die praktische Zusammenarbeit der Polizeibeamten beiderseits der Grenze. Schäuble: "Diese aus früherer Sicht kaum vorstellbaren Möglichkeiten werden nun in der täglichen polizeilichen Praxis konsequent umgesetzt und angewendet."
Der Polizeivertrag gehe sogar weit über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Schengener Vertragsstaaten (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Österreich, Schweden, Finnland, Dänemark; assoziiert sind Norwegen und Island) hinaus und sei deshalb "mustergültiges Modell" für die zukünftige polizeiliche Zusammenarbeit in ganz Europa. So könnten jetzt gemeinsame Einheiten der Polizeien für Fahndungskontrollen, Observationen oder Ermittlungen eingesetzt werden, in denen unter bestimmten Voraussetzungen die jeweils ausländischen Kräfte auch hoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates wahrnehmen könnten. Der Polizeivertrag eröffne darüber hinaus die Möglichkeit, Straftäter über die Grenze hinweg zu verfolgen und Fahndungsdaten auszutauschen. Der "Umweg" über das Bundeskriminalamt, um etwa schweizerische Dienststellen um Fahndungen oder Informationen zu ersuchen, entfalle weitgehend.
Außerdem sei die Möglichkeit eröffnet worden, sich gegenseitig bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen zu unterstützen. Die Polizeien beider Seiten hätten sich mit dem Vertrag aber auch zu einer strategischen Sicherheitskooperation verpflichtet. Dazu zählten unter anderem die gemeinsame Analyse der Sicherheitslage und die gegenseitige Unterrichtung über aktuelle Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung.
Nach Auffassung Schäubles kommt es nun darauf an, den Polizeivertrag in der polizeilichen Praxis mit Leben zu erfüllen. Um dies zu gewährleisten, habe man bereits im vergangenen Jahr in Abstimmung mit der schweizerischen Seite eine umfassende Fortbildungskonzeption ausgearbeitet, die auch den gegenseitigen Austausch von Dozenten vorsehe. Damit werde gewährleistet, dass die Polizeibeamten sowohl mit den vertraglichen Grundlagen als auch mit den jeweiligen nationalen Eingriffsbefugnissen vertraut seien. Ein fundiertes Wissen darüber sei Grundvoraussetzung dafür, dass die polizeiliche Zusammenarbeit mit der Schweiz künftig noch effektiver gestaltet werden könne.
Der Innenminister forderte die Bundesregierung auf, zügig die technischen Voraussetzungen für den Austausch von Fahndungsdaten im automatisierten Verfahren zu schaffen. Außerdem werde er dafür eintreten, dass der deutsch-schweizerische Polizeivertrag als "Muster" für entsprechende weiterführende Verträge mit Frankreich und Österreich diene.
Quellen: www.cilip.org, www.polizei-bw.de, NZZ Online, Basler Zeitung Online
Verträge mit den Nachbarn verändern auch die Hausordnung der Schweiz
Heiner Busch in WoZ Nr. 15, 9. April 1998
Der WoZ liegt der fast fertige Entwurf des deutsch-schweizerischen Polizeivertrages vor. Freier Personenverkehr nur für die Polizei - so lautet das Motto, nach dem das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verhandelt.
Im November vergangenen Jahres berichtete die WoZ über die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der BRD um einen Staatsvertrag über polizeiliche Zusammenarbeit. Durch "besondere Formen der Zusammenarbeit" solle ein Niveau der Kooperation erreicht werden, das dem der Schengener Staaten um nichts nachstehe, erklärte der Staatssekretär im deutschen Innenministerium, Kurt Schelter, am vergangenen Freitag an der Frühjahrstagung der militärischen Führungsschule in Zürich. Ungestört von Parlament und Interessengruppen haben das EJPD und seine deutschen Partner ein rassiges Verhandlungstempo vorgelegt und ihr Ziel bereits übererfüllt.
Der Vertragsentwurf vom 16. Februar, der der WoZ zugespielt wurde, ist in der Tat von besonderer Art: PolizeibeamtInnen der jeweils anderen Seite sollen nicht nur Straftäter auf frischer Tat über die Staatsgrenze hinweg verfolgen und bei "dringenden Bedürfnissen" polizeiliche Vollzugsaufgaben wahrnehmen, d.h. durchsuchen, festnehmen oder beschlagnahmen dürfen.
Geeinigt hat man sich auch auf geheime Kooperationsmethoden im Vorfeld des konkreten Straftatverdachts, also in einem Bereich, der klassischerweise dem Staatsschutz vorbehalten ist. Während im Schengener Abkommen grenzüberschreitende Observationen nur im Rahmen eines konkreten Ermittlungsverfahrens und nur gegen Verdächtige möglich sind, sollen sie nach dem deutsch-schweizerischen Staatsvertrag auch zur "vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung", d.h. ohne konkreten Tatverdacht, erlaubt sein. Polizeiliche Observationstrupps von jenseits der Grenze erhalten dabei gleich Unterstützung für einen "kleinen Lauschangriff": "Notwendige technische Mittel", also u.a. Videokameras und Mikrophone - "dürfen im erforderlichen Umfang eingesetzt werden".
Dass auch bisher schon deutsche V-Leute in der Schweiz tätig waren, ist bekannt. Auf eine diesbezügliche Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Manfred Such hat das deutsche Bundesinnenministerium im vergangenen Jahr nur unklare Angaben gemacht. Mit dem Staatsvertrag werden grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen erstmals in einem internationalen Abkommen verrechtlicht: Für den Einsatz von Polizisten "unter einer ihnen verliehenen veränderten Identität" bedarf es danach nur "zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte". Die Schweiz duldet nicht nur, dass deutsche Polizeiagenten für Interessen des deutschen Bundeskriminalamts oder der Landeskriminalämter tätig werden. Sie kann sich künftig auch für ihre eigenen Ermittlungen deutsche Spitzel ausleihen.
Über seine Verhandlungen mit Deutschland hat das EJPD Parlament und Öffentlichkeit bisher nur durch allgemeine Pressemitteilungen informiert. Vor dem Abschluss - so der Pressesprecher des Bundesamtes für Polizeiwesen, Folco Galli - sei der Zeitpunkt für detaillierte Auskünfte über den genauen Vertragsinhalt "etwas ungünstig". Der Info-Chef des Bundesamtes für Ausländerfragen, Christoph Müller-Tragin, verfügt im Gegensatz zur WoZ noch nicht über einen Entwurf, rechnet aber damit, dass der Vertrag schon im Frühsommer unterzeichnet werden könne. Damit gerät das Parlament gleich doppelt unter Druck: zum einen wird es den Vertragsinhalt kaum mehr beeinflussen können. Sind internationale Verträge erst einmal unterzeichnet, kann das Parlament nur noch generell ablehnen oder zustimmen.
Zum andern schränken die Unterhändler des EJPD auch die Beratungen über mehrere Gesetze massiv ein: Während durch den Staatsvertrag bereits die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Einsatz von verdeckten Ermittlern feststehen, wird die Rechtskommission des Nationalrats erst im Herbst mit der Beratung eines Gesetzes beginnen, das Observationen und verdeckte Ermittlungen im Landesinnern regeln soll. Bundesrat Arnold Koller verhandle offensichtlich lieber mit dem deutschen Innenministerium als mit dem eigenen Parlament, kritisiert Kommissionspräsidentin Margrith von Felten (SP/ BS).
"sofort sistieren"
Verärgert ist auch Pierre Aeby, SP-Mitglied der Rechtskommission des Ständerates. Diese berät zur Zeit die Botschaft über "Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für Personenregister", in der es u.a. um das Motorfahrzeug-Informationssystem MOFIS geht. Die Datenbank über sämtliche in der Schweiz angemeldeten Fahrzeuge und ihre (nicht-kriminellen) HalterInnen soll auch für die Staatsschützer der Bundespolizei abrufbar sein. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ist laut Aeby frühestens Mitte 1999 zu rechnen. Um die diversen neuen Datenbanken und online-Verbindungen vernünftig debattieren zu können, hat der Ständerat im März die im Datenschutzgesetz vorgesehene Behandlungsfrist verlängert.
Aeby findet es daher "grundsätzlich falsch", dass das EJPD in dem Vertrag mit Deutschland ohne jede Vorwarnung an das Parlament festschreibe, dass zwischen MOFIS und dem gleichartigen deutschen System ZEVIS eine online-Verbindung hergestellt wird. Zunächst müssten die gesetzlichen Grundlagen im Landesinnern bestehen, bevor man die Daten ohne jede Begrenzung ins Ausland gebe. "Die ganze Sache muss sistiert werden".
Die Hände-hoch-Demokratie
Im Vertragsentwurf vom Februar fehlt noch der Text von Artikel 5, die Überschrift steht aber schon fest: "Austausch von Fahndungsdaten im automatisierten Verfahren". Für welches System die schweizerische Polizei einen online-Zugang erhält, ist bisher nicht zu erfahren. Als Nicht-EU-Staat kann die Schweiz zwar nicht direkt an das Schengener Informationssystem (SIS) angeschlossen werden. Denkbar wäre allerdings ein online-Zugang zum deutschen INPOL-System, in dem sämtliche von Deutschland ins SIS eingegebene Daten - zwei Drittel der gesamten SIS-Datenmenge - enthalten sind. Auch was die Daten anbetrifft, würde die Schweiz ohne ernsthafte Vorleistung beim freien Personenverkehr zum Zwei-Drittel-Mitglied der Schengen-Gruppe.
Ein Abbau der Grenzkontrollen, wie er zumindest auf dem Papier des Schengener Abkommens steht, ist auch nicht von den Schweizer Verträgen mit den anderen drei Schengener Nachbarn zu erwarten. Der Polizeivertrag mit der BRD dürfte laut Müller-Tragin von Österreich grossenteils übernommen werden. Der Vertrag mit Frankreich werde sich davon nicht im Inhalt, sondern nur "in der Regelungsdichte" unterscheiden. Seit man sich beim Bern-Besuch des italienischen Justizministers Giovanni Maria Flick im März über eine beschleunigte Rechtshilfe für italienische Korruptionsverfahren einig wurde, wird auch mit dem südlichen Nachbarn über Polizeikooperation und Rückschaffung von Flüchtlingen, die heimlich die Grenze im Tessin überschreiten, verhandelt. Ende des Jahres will das EJPD das ganze Paket als Botschaft präsentieren. Dann heisst es im Parlament nur noch: Hände hoch und zustimmen.
Auf ihrem Treffen am 9.4.01 verbeinbarte die EU Kommission, dass die Verhandlungen mit der Schweiz für ihren Beitritt zu Schengen eröffnet werden sollen. Die Schweiz hättte dann den selben Assozierungs-Status wie Norwegen oder Island, die auch keine EU-Mitglieder sind und würde auch einen Sitz im "gemischten Komitee" für Justiz und Inneres erhalten, in dem auch Schengen-Fragen behandelt werden.
Voraussetzung ist, dass die Schweiz auch eine der Hauptvereinbarungen im Rahmen der Asylmassnahmen von Dublin unterschreibt: das Schengener Erstasylabkommen, das regelt, welcher Staat für die Durchführung von Asylverfahren zuständig ist, wenn in einem Schengenland Asyl beantragt wird. Das Erstasylabkommen verhindert z.B. dass jemand Asyl in einem 2. Schengenland beantragen kann, wenn er in einem anderen Schengenland bereits abgelehnt wurde.
Heute sind bereits 15 EU-Länder auch Schengen-Mitglied. England und Irland nehmen nur bezüglich der Polizeimassnahmen an Schengen teil, nicht aber bezüglich der Migrationsfragen.
Als Schengenmitglied hätte die Schweiz vollen Zugriff auf das Schengener Informationssystem (SIS), sowohl was Anfragen als auch was eigene Fahndungsmeldungen angeht. Sie wäre im Gegenzug verpflichtet sich den EU-Visumsregelungen zu unterwerfen und vor jeder Visumserteilung müsste erst das SIS abgefragt werden. Eine Visumserteilung in einem anderen Schengenland müsste von der Schweiz ebenso akzeptiert werden wie in anderen Länder auch schweizer Visa gelten und die Einreise erlauben würden.
Schweizer Flughäfen wären plötzlich auch EU-Aussengrenze und würden entsprechend hochgerüstet werden müssen - entsprechend den gemeinsamen Kriterien für Schengenflughäfen.
Die schengenübliche weiträumge Überwachung des Grenzraums findet im Übrigen schon seit Jahren in der Schweiz statt. In einer Pressemitteilung von Mai 2001 schrieb das Bundesamt für Justiz: "Das GWK [=Grenzwachtkorps] hat bereits in den letzten Jahren aus Gründen ungenügender Ressourcen mit Erfolg den statischen Dienst an den Grenztoren zugunsten einer mobilen Raumüberwachung abgebaut."
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