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Deutsch-Schweizer Grenzregime

04.04.2002, 05:16, LinksRhein

Grenzregime | USIS | Polizei | Zoll | SIS | Schweiz | Deutschland | Festung Europa | Schengen

Vorerst soll es kein 30 km Einsatzgebiet des schweizer Grenzwachtkorps im Innern geben. Seit März 2002 ist der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft



Die schweizer Kantone sahen ihre Polizeihoheit im schwinden, weswegen der schweizer Bundesrat nun vorerst darauf verzichtet das Einsatzgebiet der Grenzwachtkorps - gemäß dem deutschen "Vorbild" - auf 30 km ins Landesinnere auszudehnen.

Die Schweiz versucht bereits seit Jahren durch bilaterale Verträge mit den Grenzkonzepten der EU-Staaten (Rückübernahmeabkommen, Ausweitung der Kontrollen im Innern, Anschluss an Europol und SIS, etc.) gleichzuziehen. Diese Massnahme sollte ein weiterer Schritt zur Annäherung an Grenzregime-Standards der Festung Europa sein.

Nun wurde vorgeschlagen, die Kontrollen im Landesinneren vertraglich zu regeln und, "wenn die kantonalen Polizeikräfte nicht ausreichen, soll das EFD gewisse Aufgaben auf Ersuchen und mit angemessener Kostenbeteiligung des Kantons dem Grenzwachtkorps übertragen können."

Die Entscheidung stand an, aufgrund der bevorstehenden Umstrukturierung des gesamten Sicherheitsapparats der Schweiz, wie er seit 1999 im Projekt USIS (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit Schweiz) konzipiert wird. Der Schlussbericht dieses Projekts wurde im Frühjahr 2002 erwartet, seine Umsetzung in konkrete Gesetze dürfte Jahre beanspruchen.

Nachdem bereits im Jahr 1994 zwischen Deutschland und der Schweiz ein Rückübernahmeabkommen zwecks schnellerer Abschiebung von an der Grenze aufgegriffener Flüchtlinge abgeschlossen wurde, wurde im Jahr 2001 eine enge deutsch-schweizerische Polizeikooperation vereinbart, die im März diesen Jahres in Kraft trat. Sie erlaubt die grenzüberschreitende "Nacheile", erleichtert den Informationsaustausch und soll sogar über die Möglichkeiten der Zusammmenabeit zwischen Schengen-Staaten hinausgehen. (s.u.)

Auch das Treffen der Innen- und Justizminister von Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein (sog. Alpenländerkonferenz) vom 4.-6. September 2000 in Konstanz diente der Konkretisierung des Informationsaustausch von Zollbehörden und Polizeien der beiden Länder, wie einer Pressemitteilung der schweizer Bundesbehörden zu entnehmen ist.

weitere Links:


aus CILIP 67:

Die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im November 1999 eingesetzte Arbeitsgruppe USIS (Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit) denkt nun auch über eine Aufhebung der Grenzkontrollen nach – eine auf den ersten Blick erstaunliche Entwicklung, die dem bisherigen Bestreben, vor allem die Südgrenze gegen Flüchtlinge und ImmigrantInnen abzudichten, zuwiderzulaufen scheint. Dem deutschen Vorbild gemäß sollen aber die bisherigen Checks „auf der Grenzlinie“ ersetzt werden durch eine Schleierfahndung im Hinterland. Geht man vom üblichen 30 km-Grenzstreifen aus, könnte das 2.000 Personen starke Grenzwachtkorps (GWK) künftig auch in Großstädten wie Basel und Genf ohne Verdacht kontrollieren. Es träte in Konkurrenz zu den Polizeien der Kantone; der polizeiliche Föderalismus wäre einmal mehr in Frage gestellt. Das GWK könnte sich so zum Kern einer Bundessicherheitspolizei entwickeln. Die Chancen, dass die SchweizerInnen dieses Projekt wie 1978 in einem Referendum ablehnen, stehen denkbar schlecht.

vgl. http://www.cilip.de/ausgabe/67/europa67.htm


P R E S S E M I T T E I L U N G

Deutsch-schweizerischer Polizeivertrag tritt am 1. März 2002 in Kraft

Innenminister Dr. Thomas Schäuble: Umfassender Vertrag besiegelt vorbildliche Sicherheitspartnerschaft mit der Schweiz

Nach Abschluss der innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren kann der am 27. April 1999 unterzeichnete deutsch-schweizerische Polizeivertrag in allen für die grenzübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit wichtigen Punkten am 1. März 2002 in Kraft treten.

Nach Auffassung von Innenminister Dr. Thomas Schäuble ist der Polizeivertrag eine optimale Grundlage für eine umfassende und effektive grenzübergreifende Sicherheitspartnerschaft zwischen Baden-Württemberg und der Schweiz. Die praktischen Anforderungen und Bedürfnisse seien vom Land aufgrund der Erfahrungen der Polizeidienststellen vor Ort in die Vertragsverhandlungen eingebracht worden. Wie Schäuble am Donnerstag, 28. Februar 2002, in Stuttgart betonte, "besteht mit den Partnern in der Schweiz Einvernehmen darüber, dass der Polizeivertrag hervorragende Voraussetzungen schafft, um die seit vielen Jahren enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit weiter auszubauen und zu intensivieren." Dies gelte in besonderem Maß für die schnelle, direkte und unbürokratische Kooperation in den Grenzgebieten. Der Vertrag biete optimale Voraussetzungen für die praktische Zusammenarbeit der Polizeibeamten beiderseits der Grenze. Schäuble: "Diese aus früherer Sicht kaum vorstellbaren Möglichkeiten werden nun in der täglichen polizeilichen Praxis konsequent umgesetzt und angewendet."

Der Polizeivertrag gehe sogar weit über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Schengener Vertragsstaaten (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Österreich, Schweden, Finnland, Dänemark; assoziiert sind Norwegen und Island) hinaus und sei deshalb "mustergültiges Modell" für die zukünftige polizeiliche Zusammenarbeit in ganz Europa. So könnten jetzt gemeinsame Einheiten der Polizeien für Fahndungskontrollen, Observationen oder Ermittlungen eingesetzt werden, in denen unter bestimmten Voraussetzungen die jeweils ausländischen Kräfte auch hoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates wahrnehmen könnten. Der Polizeivertrag eröffne darüber hinaus die Möglichkeit, Straftäter über die Grenze hinweg zu verfolgen und Fahndungsdaten auszutauschen. Der "Umweg" über das Bundeskriminalamt, um etwa schweizerische Dienststellen um Fahndungen oder Informationen zu ersuchen, entfalle weitgehend.

Außerdem sei die Möglichkeit eröffnet worden, sich gegenseitig bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen zu unterstützen. Die Polizeien beider Seiten hätten sich mit dem Vertrag aber auch zu einer strategischen Sicherheitskooperation verpflichtet. Dazu zählten unter anderem die gemeinsame Analyse der Sicherheitslage und die gegenseitige Unterrichtung über aktuelle Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung.

Nach Auffassung Schäubles kommt es nun darauf an, den Polizeivertrag in der polizeilichen Praxis mit Leben zu erfüllen. Um dies zu gewährleisten, habe man bereits im vergangenen Jahr in Abstimmung mit der schweizerischen Seite eine umfassende Fortbildungskonzeption ausgearbeitet, die auch den gegenseitigen Austausch von Dozenten vorsehe. Damit werde gewährleistet, dass die Polizeibeamten sowohl mit den vertraglichen Grundlagen als auch mit den jeweiligen nationalen Eingriffsbefugnissen vertraut seien. Ein fundiertes Wissen darüber sei Grundvoraussetzung dafür, dass die polizeiliche Zusammenarbeit mit der Schweiz künftig noch effektiver gestaltet werden könne.

Der Innenminister forderte die Bundesregierung auf, zügig die technischen Voraussetzungen für den Austausch von Fahndungsdaten im automatisierten Verfahren zu schaffen. Außerdem werde er dafür eintreten, dass der deutsch-schweizerische Polizeivertrag als "Muster" für entsprechende weiterführende Verträge mit Frankreich und Österreich diene.

www.polizei-bw.de


Quellen: www.cilip.org, www.polizei-bw.de, NZZ Online, Basler Zeitung Online

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