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Dossier DNA-Fichierung :: JedeR ist verdächtig!

30.05.2003, 14:10, imc switzerland

Repression | Schweiz | DNA

Ein in parlamen- tarischer Beratung stehendes Bundesgesetz führt die genetische Massenfichierung in der Schweiz ein



Quelle: http://switzerland.indymedia.org/de/2003/05/8823.shtml

((i)) kollektive, 10.05.2003 15:24

Ein in parlamentarischer Beratung stehendes Bundesgesetz führt die genetische Massenfichierung in der Schweiz ein.
Seit der im Juli 2001 beginnenden und bis Ende 2004 dauernden Experimentierphase dieses Gesetzes kann die Polizei in einer Datenbank das genetische Profil jeder Person registrieren, die angeblich verdächtigt wird, verantwortlich für ein Vergehen irgendeines Ausmasses zu sein. Die bisherigen Erfahrungen weisen darauf hin, dass alleine der Aufenthalt auf einem Polizeiposten Anlass für einen DNA-Abstrich sein kann. So werden in Zürich DNA-Abstriche dann genommen, wenn es den Beamten "erforderlich und geeignet" erscheint; also immer wenn möglich.
Angepriesen wird das Gesetz mit mehr Sicherheit: die Angst vor Vergewaltigungen und Kindsmissbrauch wird benutzt und geschürt, um die Repression auszubauen. In Wirklichkeit handelte es sich bis Ende Februar 2003 gerade mal bei 2.4% aller Spur-Person-Hits um Sexualdelikte. Der Grossteil liegt mit 89% bei Einbruch-, Raub- und Diebstahldelikten.

Eine einfache Laboranalyse reicht aus: gerademal eine Träne, etwas Speichel, ein Haar oder ein Tropfen Schweiss ist nötig, um ein DNA-Profil zu erstellen. Einmal in der bundesweiten Datenbank registriert, ist es fast unmöglich, daraus wieder zu entkommen. 5 Jahre bleibt gespeichert, wer zu einer Geldstrafe verurteilt oder mangels Beweisen freigesprochen wurde. Bei einer sonstigen Verurteilung bleibt das Profil 10 bis 30 Jahre gespeichert. In der Tat bleiben die katalogisierten Personen während dieser ganzen Zeit verdächtig: ihr DNA-Profil wird stetig mit den biologischen Stichproben verglichen, die auf neuen Tatorten ungeklärten Verbrechens aufgenommen werden. Dass die DNA auch hinterlässt, wer kein Verbrechen begeht, wird oft ausser Acht gelassen. Zudem ist eine DNA-Analyse nicht fehlerfrei.

Das bedeutet das Ende der Unschuldsannahme und des Rechtes auf Schutz der persönlichen Daten. Aus diesem Grund wurde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD schon 2001 mit dem Big Brother Award geehrt.
Vierzehn Jahre nach dem Fichenskandal führt der Staat im Rahmen der Computerisierung des Staatsschutzes einen erneuten Angriff auf die persönlichen Freiheiten aus. Aber dieses Mal ist alles legal und offiziell.

- Die DNA – eine kleine wissenschaftliche Einführung
- Das neue Bundesgesetz zum DNA-Profil etwas näher betrachtet
- Fehler bei der DNA-Analyse
- Interview mit einem zürcher Anwalt: Erfahrungen und Einschätzungen


Grafiken und Schemen:

1. Seite
Bild 1: Anzahl Doppelerfassungen von Wangenschleimhautabstrichen (WSA)
Bild 2: 28’634 Profile in der DNA-Datenbank
Bild 3: Anzahl der Spur-Spur- und Spur-Person-Hits (pro Monat)
Bild 4: Anzahl Hits zwischen 1.12.2002 und 31.10.2002
Bild 5: Mit DNA-Abstrichen verfolgte Delikte
2. Seite
Bild1: Forensische DNA-Analyse
Bild 2: Schema EDNA
Bild 3: Schema EDNA auf französisch


- Cilip: DNA-Analyse und DNA-Datenbanken: Der ‘genetische Fingerabdruck’ – eine erstaunliche Karriere
- Cilip: DNA-Datenaustausch in der EU
- Jungle World: DNA-Datei = Auf der Suche nach dem Terror-Gen
- BZ: DNA-Test bei fast jedem Delikt erlaubt
- Vorwärts-Artikel
- SonntagsZeitung: Sinn und unsinn von Gen-profilen
- SonntagsZeitung: Haftbefehl auf Tastendruck
- SonntagsBlick: Auch 1544 Minderjährige sind DNA-fichiert
- NZZ: Nicht jeder Verkehrssünder wird Schwerverbrecher
- WoZ: Die Polizei nimmt immer öfter Speichelproben
- Nach 11. Sept.: Schweiz rüstet auf (auch mit Massentests)
- Die Polizei im Fahndungsrausch
- DNA und heutiges Gesetz näher erklärt

Gesetzestexte und parlamentarische Beratung:

- DNA-Profil-Gesetz: Worum geht es & Was ist bisher geschehen?
- Pressemitteilung; 9. Dezember 1997: Soll eine Datenbank mit DNA-Profilen eingerichtet werden?
- 19. Januar 1999: Schlussbericht der Expertenkommission
- Pressemitteilung; 27. Januar 1999: Eine zentrale Datenbank mit DNA-Profilen errichten
- 31. Mai 2000: Verordnung über das DNA-Profil-Informationssystem (EDNA-Verordnung)
- Pressemitteilung; 31. Mai 2000: Der Bund richtet ein DNA- Profil-Informationssystem ein
- 8. November 2000: Botschaft des Bundesrates
- Gesetzesentwurf
- 9. November 2000; Pressemitteilung: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum DNA-Profil-Gesetz
- Pressemitteilung; 29. Mai 2002: Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schliesst beratung ab
- Pressemitteilung; 27. Februar 2003: Kommission für Rechtsfragen des Ständerates nimmt an
- Parlamentarische Beratung [pdfs]: Nationalrat 18.9.02 [pdf | Namensaufruf] | Ständerat 20.3.03 [pdf]
- Zürcher Gesetzessammlung

Verschiedenes

- Der schweizerische Datenschutzbeauftragete zu Deliktekatolog und automatischer Löschung bei Freispruch und Verfahrenseinstellung
- Archiv Schnüffelstaat Schweiz
- Bigbrother Awards: EJPD DNA 1 + 2 | KaPo Zürich DNA
- Libertad: DNA Archiv: Das Terror-Gen
- Demokratische JuristInnen zu Gen-Gesetz
- Generell zu Genen
- Anfrage betreffend Zentrale Datenbanken der kantonalen Polizeiorgane
- Kanton Bern Thema 2003 "DNA in der Strafverfolgung"
- Interpol: DNA profiling
- Statewatch Berichte zu DNA + Bulletin über die Schweiz



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