Quelle: AZW Nummer 02, erschienen am 25.05.1995 | |
[Startseite] [AZW] [02] |
Die Mitglieder des Kreisverbandes Konstanz von Bündnis90/Die Grünen haben sich auf ihrer letzten Kreisversammlung einstimmig dafür ausgesprochen, einen "Unterstützungsfond Ziviler Ungehorsam für Asylrecht" einzurichten.
Die Vorgeschichte dazu: Einige ihrer Mitglieder hatten im Dezember '94 den Aufruf zur symbolischen Entzäunung des Abschiebegefängnisses in Worms am Tag der Menschenrechte (10.12.94) unterschrieben und damit zu zivilen Ungehorsam für die Abschaffung der Abschiebehaft aufgerufen. Zitat aus dem unterschriebenen Text: "Die Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung kann bis zu 18 Monaten dauern. Die Haftbedingungen sind oft schlechter als im normalen Vollzug ... Vor allem seit Geltung des neuen Asylrechtes wird verschärft von Abschiebehaft Gebrauch gemacht. Abschiebeknäste für Tausende von Menschen werden eingerichtet. Es besteht eine menschenverachtende grundrechte-verletzende Situation, die nicht ruhig hingenommen werden kann..."
Ausdrücklich wurde die Aktion gewaltfrei geplant - und wegen polizeilicher Übermacht bei der Demonstration gar nicht durchgeführt. Trotzdem hat die Bonner Staatsanwaltschaft veranlaßt daß örtliche Polizeidienststellen den Unterstützer/innen Vorladungen zur Vernehmung zugesandt haben. Die meisten sind gewillt aus Überzeugung ein teures Strafverfahren zu riskierten und haben die Zahlung eines Bußgeldes von 300,-DM abgelehnt.
Da die anwesenden Mitglieder von Bündnis 90/die Grünen der Meinung waren, auch sie hätten den Aufruf unterschrieben, wenn er ihnen vorgelegt worden wäre, und ihn inhaltlich mitgetragen, wollen sie nun die betroffenen Unterzeichner/innen finanziell unterstützen, falls es zu Prozessen kommt. Der Fond ist dazu gedacht, in Form von Spenden einen solidarischen Beitrag zum Strafmaß und den Rechtsanwaltskosten leisten zu können.
Für alle, die sich beteiligen wollen, hier die Kontonummer: Bündnis90/Die Grünen, Kto. 449407, Volksbank Konstanz, BLZ 69090000, Kennwort Ziviler Ungehorsam Asylrecht. Sollte das eingehende Geld erfreulicherweise nicht benötigt werden, verpflichtet sich der Vorstand des Kreisverbandes, es umgehend an den AK-Asyl Konstanz weiterzuleiten.
[Startseite] [AZW] [02] |
linksrhein,cm, 29.5.00