Mitgliederversammlung mit Satzungs-/Zweckänderung
Liebes Vereinsmitglied,
hiermit laden wir dich im Namen des Vereins “Initiative für freies Radio in Konstanz, Radio Wellenbrecher“ zur Mitgliederversammlung ein. Wie manche von Euch schon gehört haben, haben wir einige Probleme mit der Eintragung gehabt. Da ein Satz in unserer Satzung als Vereinszweck direkt den Betrieb eines Freien Radios beinhaltet und da zum Betrieb eines Freien Radios eine staatliche Zulassung nach §12 Landesmediengesetz erforderlich ist macht unser Rechtspfleger unsere Eintragung ins Vereinsregister vom Bringen einer solchen staatlichen Zulassung abhängig. Da wir eine staatliche Zulassung aber erst bei Erhalt einer Sendefrequenz bekommen, sehen wir uns jetzt gezwungen unseren Vereinszweck zu ändern, um schon vor einer Radio- Lizenzierung in das Vereinsregister eingetragen zu werden. Deshalb haben wir im letzten Plenum beschlossen unsere Satzung in folgenden Punkten und auf folgenden Wortlaut zu ändern:
TOP: Satzungsänderung in folgenden Punkten
§ 2.2 (erster Abschnitt):
Zweck des Vereins ist die Förderung freier Medien durch medienpädagogische Arbeit und durch das Erstellen von Programmen, die sich an die Allgemeinheit richten und diese fördern. Dies soll erreicht werden durch das Errichten und Betreiben eines nichtkommerziellen, demokratischen, freien Lokalradios mit dem Ziel der HörerInnen- Beteiligung sowie die Förderung anderer freier Medien für die Region Konstanz.
Soll geändert werden zu:
Zweck des Vereins ist die Förderung freier Medien durch medienpädagogische Arbeit und durch das Erstellen von Programmen, die sich an die Allgemeinheit richten und diese fördern.
Der Verein will erreichen, dass in Konstanz ein nichtkommerzielles, demokratisches, freies Lokalradio mit dem Ziel der HörerInnenbeteiligung eingerichtet wird sowie andere freie Medien in der Region Konstanz fördern. Im Falle einer tatsächlichen Einrichtung organisiert der Verein den Radiobetrieb.
§ 7.4:
Die Mitgliederversammlung wählt eine(n) VersammlungsleiterIn und eine(n) ProtokollführerIn. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Vom Ergebnis der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das innerhalb von 4 Wochen den Mitgliedern zuzusenden ist. Es ist von der/dem VersammlungsleiterIn und der/dem ProtokollführerIn zu unterzeichnen.
Soll geändert werden zu:
Die Mitgliederversammlung wählt eine(n) VersammlungsleiterIn und eine(n) ProtokollführerIn. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das innerhalb von 4 Wochen den Mitgliedern zuzusenden ist. Es ist von der/dem VersammlungsleiterIn und der/dem ProtokollführerIn zu unterzeichnen.
§11.1:
Änderung des Vereinszwecks: Für die Änderung des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 90% aller ordentlichen Mitglieder erforderlich.
Soll geändert werden zu:
Änderung des Vereinszwecks: Für die Änderung des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 90% aller anwesenden Mitglieder erforderlich.
Zusätzlich soll der Tag der Errichtung, der 20. März 2005 hinzugefügt werden.
Solltest du aus triftigen Gründen verhindert sein und nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, gibt es auch die Möglichkeit, uns schriftlich mitzuteilen, ob du mit der Zweckänderung/Satzungsänderung des Vereins einverstanden bist.
Mit besten Grüßen,
(i.A. d. Vereins)
Datum: 21.06.2005
hiermit laden wir dich im Namen des Vereins “Initiative für freies Radio in Konstanz, Radio Wellenbrecher“ zur Mitgliederversammlung ein. Wie manche von Euch schon gehört haben, haben wir einige Probleme mit der Eintragung gehabt. Da ein Satz in unserer Satzung als Vereinszweck direkt den Betrieb eines Freien Radios beinhaltet und da zum Betrieb eines Freien Radios eine staatliche Zulassung nach §12 Landesmediengesetz erforderlich ist macht unser Rechtspfleger unsere Eintragung ins Vereinsregister vom Bringen einer solchen staatlichen Zulassung abhängig. Da wir eine staatliche Zulassung aber erst bei Erhalt einer Sendefrequenz bekommen, sehen wir uns jetzt gezwungen unseren Vereinszweck zu ändern, um schon vor einer Radio- Lizenzierung in das Vereinsregister eingetragen zu werden. Deshalb haben wir im letzten Plenum beschlossen unsere Satzung in folgenden Punkten und auf folgenden Wortlaut zu ändern:
TOP: Satzungsänderung in folgenden Punkten
§ 2.2 (erster Abschnitt):
Zweck des Vereins ist die Förderung freier Medien durch medienpädagogische Arbeit und durch das Erstellen von Programmen, die sich an die Allgemeinheit richten und diese fördern. Dies soll erreicht werden durch das Errichten und Betreiben eines nichtkommerziellen, demokratischen, freien Lokalradios mit dem Ziel der HörerInnen- Beteiligung sowie die Förderung anderer freier Medien für die Region Konstanz.
Soll geändert werden zu:
Zweck des Vereins ist die Förderung freier Medien durch medienpädagogische Arbeit und durch das Erstellen von Programmen, die sich an die Allgemeinheit richten und diese fördern.
Der Verein will erreichen, dass in Konstanz ein nichtkommerzielles, demokratisches, freies Lokalradio mit dem Ziel der HörerInnenbeteiligung eingerichtet wird sowie andere freie Medien in der Region Konstanz fördern. Im Falle einer tatsächlichen Einrichtung organisiert der Verein den Radiobetrieb.
§ 7.4:
Die Mitgliederversammlung wählt eine(n) VersammlungsleiterIn und eine(n) ProtokollführerIn. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Vom Ergebnis der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das innerhalb von 4 Wochen den Mitgliedern zuzusenden ist. Es ist von der/dem VersammlungsleiterIn und der/dem ProtokollführerIn zu unterzeichnen.
Soll geändert werden zu:
Die Mitgliederversammlung wählt eine(n) VersammlungsleiterIn und eine(n) ProtokollführerIn. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das innerhalb von 4 Wochen den Mitgliedern zuzusenden ist. Es ist von der/dem VersammlungsleiterIn und der/dem ProtokollführerIn zu unterzeichnen.
§11.1:
Änderung des Vereinszwecks: Für die Änderung des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 90% aller ordentlichen Mitglieder erforderlich.
Soll geändert werden zu:
Änderung des Vereinszwecks: Für die Änderung des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 90% aller anwesenden Mitglieder erforderlich.
Zusätzlich soll der Tag der Errichtung, der 20. März 2005 hinzugefügt werden.
Solltest du aus triftigen Gründen verhindert sein und nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, gibt es auch die Möglichkeit, uns schriftlich mitzuteilen, ob du mit der Zweckänderung/Satzungsänderung des Vereins einverstanden bist.
Mit besten Grüßen,
(i.A. d. Vereins)
Datum: 21.06.2005