Mitte Mai diesen Jahres entstanden verschiedene selbstorganisierte Aktionen, mit denen sich Flüchtlinge aus Singen, Konstanz und Radolfzell gegen ihre unerträglichen Lebensbedingungen zur Wehr setzten.
Flüchtlinge aus der Sammelunterkunft in der Bohlinger Straße in Singen formulierten einen Forderungskatalog, organisierten einen Freßpaketboykott und einem Hungerstreik, den 20 Menschen für insgesamt neun Tage aufrecht erhalten konnten. Mit einem Marsch auf das Singener Rathaus, mit Flugblättern, Plakaten, Pressearbeit und mehreren Mahnwachen in der Singener und Konstanzer Innenstadt haben sie ihre Proteste in die Öffentlichkeit getragen.
In der Gemeinschaftsunterkunft in der Gustav-Schwab-Straße in Konstanz haben sich etliche Flüchtlinge eine Woche lang ebenfalls geweigert, die Freßpakete anzunehmen. In Radolfzell haben sich Flüchtlinge erst nach längeren Auseinandersetzungen mit der Heimleitung entschlossen, die Freßpakete entgegenzunehmen.
Sowohl der Hungerstreik wie auch der Freßpaketboykott sind mittlerweile eingestellt. Beide Aktionsformen wurden seitens der Behörden mit Repressionen gegen die Protestierenden beantwortet.
Die Paketvergaben in Singen und Konstanz fanden unter Polizeipräsenz statt, um die Flüchtlinge einzuschüchtern und ihren Widerstand zu brechen. MitarbeiterInnen des Landratsamts schürten die Angst einiger Flüchtlinge vor Abschiebung mit wiederholten Abschiebeandrohungen. Einzelne Flüchtlinge erhielten die Androhung der Verlegung in ein anderes Lager. Denen, die sich weigerten, die Freßpakete anzunehmen, wurde auch das "Taschengeld" entzogen. Krankenscheine wurden an die protestierenden Flüchtlinge nur zögerlich ausgeteilt. UnterstützerInnen erhielten für die Dauer der Proteste ohne nähere Angabe von Gründen Hausverbot in den Sammelunterkünften.
Beim Versuch, die Proteste zu kriminalisieren, die Flüchtlinge zu spalten, konstruierte das Landratsamt "Rädelsführer", die andere Bewohner der Sammelunterkünfte - wie Sozialdezernentin Ursula Auchter unsäglicherweise immer wieder behauptete - zum Teil auch unter Gewalt gezwungen haben sollten, sich den Protesten anzuschliessen. - Als wären "Rädelsführer" und "Aufwiegler" die Auslöser für die Proteste und nicht die menschen-unwürdigen Lebensbedingungen, denen Flüchtlinge ausgesetzt sind.
Dennoch ist es gelungen, in der Öffentlichkeit eine breite Diskussion um die Lebenssituation von Flüchtlingen im Landkreis Konstanz auszulösen.
Von Beginn der Proteste an waren die Forderungen der Flüchtlinge weit über die der Abschaffung der Freßpakete hinausgegangen, was auch durchaus von der bürgerlichen Presse so wahrgenommen wurde.
Mittlerweile läßt sich jedoch feststellen, daß sich die Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit fast nur noch um die Frage Freßpakete versus Gutscheinsystem dreht. [ 1 ]
Dies stellt unseres Erachtens eine erhebliche Verengung des Blicks auf einen Teil des Gesamtsystems der gezielten Schlechterstellung und Entwürdigung von Flüchtlingen über die Instrumente der deutschen Ausländer-, Asyl-, Sozial- und Arbeitsgesetze dar, vor allem das 1993 erlassene und seitdem mehrmals verschärfte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist hier zu nennen. Hier spielt vielmehr ein ganzes Geflecht von sich ergänzenden Sondergesetzen für Flüchtlinge auf den unterschiedlichsten Ebenen zusammen und verdichtet sich zu einer umfassenden Entrechtung und Entmenschlichung: Es sind dies Arbeitsverbote und Enteignungen neben Zwangsarbeit, Bildungsentzug, Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht), Lagerunterbringung nebst Wohnverbot außerhalb der Lager, medizinische Minimalversorgung, Kontrolle und Kriminalisierung bei gleichzeitiger Beschneidung der Rechtswege.
Wir denken, daß es für die Auseinandersetzung mit den unerträglichen Lebensbedingungen von Flüchtlingen nötig ist, sich die einzelnen Punkte (nochmals) vor Augen zu führen.
Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragen, unterliegen für die Dauer der Unterbringung in sog. Erstaufnahmeeinrichtungen, d.h. bis zu 3 Monate, einem generellen Arbeitsverbot. Danach sind sie wie andere Nicht-EU-BürgerInnen auch, mit einem de-facto Arbeitsverbot gemäß Arbeitserlaubnisverordnung (AEVO)[ 2 ] konfrontiert: Jeder Arbeitsplatz, den ein Flüchtling findet, wird zunächst für Deutsche und EU-BürgerInnen ausgeschrieben. Wenn keiner der "bevorrechtigten Arbeitnehmer" diesen Arbeitsplatz will, dürfen Flüchtlinge ran, so lange, bis nach einem halben Jahr, die Stelle wieder ausgeschrieben wird. Die Residenzpflicht (s.u.) mindert ebenso die Chancen bei der Jobsuche, wie die meist zu kurzfristigen Aufenthaltsgenehmigungen. Was bleibt sind Schwarzarbeit[ 3 ], die Flüchtlinge oft in prekäre Arbeitsverhältnisse zwingt und (Zwangs-) Arbeitsdienste im Heim. Die gesetzlichen und de-facto Arbeitsverbote stehen einer Verpflichtung zu "gemeinnütziger" Zwangsarbeit "insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung" der Lager offenbar nicht entgegen. Wer diese mit lächerlichen 2 DM/h bezahlte Arbeit verweigert, wird mit einer Kürzung des Taschengelds bestraft. Die Renovierungsarbeiten in der Singener Flüchtlingsunterkunft, die das Landratsamt vollmundig als Zugeständnis an die protestierenden Flüchtlinge präsentiert, sollen auch durch Zwangsarbeit geleistet werden.
Flüchtlinge sind erheblich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die Einschränkung beginnt unmittelbar nach ihrer Einreise. Falls sie mit dem Flugzeug ankommen, werden sie zunächst auf einem "extraterritorialen" Gebiet innerhalb des Flughafengeländes untergebracht, das sie so lange nicht verlassen werden, bis sie ein Asylverfahren in Gang gesetzt haben oder abgeschoben werden. Erwachsene und Kinder müssen so u.U. monatelang in gefängnisartiger Umgebung zubringen[ 4 ].
Schaffen es Flüchtlinge, nach Deutschland einzureisen und Asyl zu beantragen, werden sie ohne Rücksicht auf Familienbande oder persönliche Kontakte in ein Bundesland (zwangs-)verteilt und von dort wiederum auf einen bestimmten Stadt-/Landkreis. Eine nachträgliche selbstbestimmte Umverteilung ist schier unmöglich; die Verlegung politischer AktivistInnen in entlegene Unterkünfte ist dagegen eine übliche Strafmaßnahme und wurde auch den protestierenden Flüchtlingen in Singen und Konstanz angedroht.
Im übrigen sind Flüchtlinge für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens gezwungen, in "Gemeinschaftsunterkünften" wie den Lagern in der Bohlingerstraße und der Gustav-Schwab-Straße sprich Sammellagern zu leben; außerhalb dieser Lager herrscht Wohnverbot. Dies dient keineswegs - wie mensch vermuten könnte - einer billigeren Unterbringung (im Gegenteil[ 5 ]) sondern einer besseren Kontrolle und einem erleichterten Zugriff im Fall einer Abschiebung.
Grundsätzlich werden Flüchtlinge in Gemeinschaftszimmern, nie einzeln untergebracht. Viele Räume sind überbelegt, es gibt keine Privatsphäre, beides Gründe für Lagerkoller und Spannungen unter den Flüchtlingen. Die Körperpflege soll durch wenige Duschen und Toiletten für je 40 und mehr Menschen abgedeckt sein. Jede, die einmal eine Sammelunterkunft besucht hat, weiß, wie unerträglich die Lebensbedingungen dort sind.
Die wenigen Flüchtlinge, die legal arbeiten können, kriegen sog. "Aufwandsentschädigungen", Wuchermieten in Höhe von bis zu 400 DM / Monat für ein Bettgestell im Sammellager, aufgebrummt.
Flüchtlinge, die noch im Asylverfahren stehen, dürfen sich ohne Genehmigung ausschließlich innerhalb ihres Landkreises bewegen. Übertreten sie dessen Grenze, und werden dabei erwischt, werden sie mit empfindlichen Geldbußen bestraft. Wollen Flüchtlinge ihren Landkreis verlassen, müssen sie eine Genehmigung beim Landratsamt einholen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt und die oft genug verweigert wird. In Singen müssen Flüchtlinge 15 DM für eine solche Genehmigung bezahlen. Besuch von Bekannten und Verwandten ist erschwert, eine Arbeitsaufnahme jenseits der Landkreisgrenze unmöglich. Die überwiegende Zahl der festgestellten "Delikte" bei den auch im Raum Konstanz immer wieder vorkommenden Razzien in den Lagern oder den Schleierfahndungen auf Bundesstraßen und Autobahnen bezieht sich auf diese Residenzpflichtverletzungen. Rassistische Kontrollen gehören gerade für nicht deutsch aussehende Flüchtlinge am Singener und Konstanzer Bahnhof zum Alltag.[ 6 ].
Bedingt durch die Arbeitsverbote, haben Flüchtlinge auch keine Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu machen. Weil keine Deutschkurse bezahlt werden, sind viele Flüchtlinge allein aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Studieren ist sowieso verboten. In Mecklenburg-Vorpommern wurde Flüchtlingskindern sogar der Schulbesuch von der Landesregierung untersagt.
Anders als deutsche SozialhilfeempfängerInnen können Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in Deutschland von Rechts wegen ihrer sämtlichen Barvermögen und Vermögensgegenstände beraubt werden. [ 7 ] Der Sozialhilfesatz wurde gegenüber Deutschen um 15 % abgesenkt (440 DM statt 520 DM) und soll in der Regel - bis auf das Taschengeld in Höhe von von 80 DM - in Form von Sachleistungen ausgezahlt werden. Freßpakete sind eine Form dieser Sachleistungen.
Durch das Sachleistungsprinzip, das stets bedingt, daß unnötige Dinge geliefert werden und andere benötigte Dinge fehlen, sowie den deutlichen Minderwert der Sachleistungen (hier gehen Transport, Lohnkosten und Profit der Lieferfirma weg), reduziert sich die Gesamtversorgung von Flüchtlingen auf etwa 50 % des Minimums das deutschen LeistungsbezieherInnen zugemutet wird.
Kleidungszuschuß und einmalige Beihilfen (ca. 80 DM/Monat) entfallen für Flüchtlinge ebenso, wie Leistungen für den besonderen Bedarf für Schwangere und Wöchnerinnen (einmalig ca. 2500 DM); die Gebraucht-Kleiderkammern des Roten Kreuzes sollen in Konstanz die Lücke schließen.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde 1994 durch ein Spargesetz der Anspruch auf Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuß kassiert, was einen der gewichtigsten Eingriffe in die Sozialversorgung von Flüchtlingen darstellte.
Die Krankenversorgung für Flüchtlinge wurde mit dem AsylbLG auf eine Minimalversorgung reduziert (Behandlung nur bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, Entbindungen) und das Grundrecht der freien Arzt- und Krankenhauswahl abgeschafft. [ 8 ] Auf die Versorgung mit Hilfsmitteln (Brillen, Gehstock, Rollstuhl, Prothesen) besteht ebensowenig ein Rechtsanspruch wie auf alle Formen der psychotherapeutischen Hilfen. Eine Versorgung mit Zahnersatz ist nur möglich, soweit dies "im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar" ist.
Da Flüchtlinge i.d.R. nicht selbständig über Krankenscheine verfügen, hat die Heimleitung hier eine weiteren Hebel, um Flüchtlinge durch die Verweigerung eines Krankenscheins unter Druck zu setzen.
Im Ermessen der Gesundheitsbehörde liegt es sogar, Zwangsuntersuchungen durchzuführen (z.B. AIDS - Test für alle neu ankommenden Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern), was gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstößt.
Seit der Verschärfung des Asylrechts 1993 gelten für Flüchtlinge verkürzte Rechtswege, und absurd kurze Rechtsmittelfristen[ 9 ]. Zudem wurden viele Strafvorschriften verschärft. Selbst geringfügige Straftaten können bereits zur Ausweisung führen. Das Taschengeld von 80 DM im Monat läßt die Rechtsanwaltskosten von ca. 500 DM pro Asylverfahren und Instanz unerschwinglich werden. Prozeßkostenhilfe wird aber in der Regel verweigert, da das Asylverfahren kaum jemals "hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet." - hier schließt sich der Kreis wieder.
Da Flüchtlinge schon bei der Einreise regelmäßig erkennungsdienstlich behandelt werden, ist die polizeiliche Fahndung nach nach erfolglosen Asylverfahren untergetauchten Flüchtlingen bereits vorbereitet und eingeplant. Razzien, rassistische Kontrollen auf Bahnhöfen, in Zügen oder in grenznahen Gebieten sowie ein bundesweites System von Abschiebeknästen tun ein übriges, um untergetauchte Flüchtlinge nach und nach aus Deutschland zu entfernen.
Die Funktion, die dieses System nicht nur indirekt für die Abschreckung sondern auch ganz konkret für die Abschiebung von Flüchtlingen hat, tritt am deutlichsten beim sog. "Projekt X" zu Tage: Seit 1998 sorgt es in Niedersachsen für die "erfolgreiche" Erledigung von Asylverfahren. Flüchtlinge, denen die für die Abschiebung notwendigen Reisepapiere fehlen, oder die ihr Herkunftsland nicht benennen, damit sie nicht abgeschoben werden können, werden wieder in Sammellager eingewiesen. Zur Schikane gehört, daß sie bis zu dreimal in der Woche verhört werden. Die sozialen Leistungen werden auf das "unabweisbare Maß" reduziert und das "Taschengeld" ganz gestrichen. D.h. kein Geld für Telefonate, Busfahrten, Briefmarken oder einen Anwalt, nur Essen und Schlafen. Unter diesem Druck beschließen viele Betroffene unterzutauchen oder weiterzufliehen. Bis Sept. 1999 wurden 154 Flüchtlinge in das Projekt eingewiesen. Bei 36 wurde die Identität geklärt, 14 sind "kontrolliert ausgereist" und 62 sind untergetaucht. Das Modell wird Schule machen!
Alle die oben aufgeführten Punkte zeigen, wie wesentliche Grundrechte (das Recht der freien Wahl des Wohnortes, Freiheit der Berufswahl, freier Zugang zu Bildung, freie Arztwahl usw.), die für Deutsche selbstverständlich sind und nach dem Grundgesetz auch für Flüchtlinge gelten müßten, für diese Gruppe von Menschen in Deutschland außer Kraft gesetzt wurden.
In Singen und Konstanz sind der Hungerstreik und der Paketboykott vorbei - der Protest geht aber weiter! Seit Anfang Juli streiken 1500 Flüchtlinge der Flüchtlingsheime in Leipzig und fordern die gleichen Punkte wie die Singener und Konstanzer Protestierenden. Die Konstanzer Karawanengruppe beteiligt sich an verschiedenen überregionalen Kampagnen gegen die systematische Entrechtung von Flüchtlingen. Auf dem bundesweiten Karawanekongress in Jena, der Ostern diesen Jahres stattfand, wurde eine deutschlandweite Kampagne gegen die Residenzpflicht ins Leben gerufen, zu der wir - neben den Freßpaketprotest - angefangen haben, zu arbeiten. Zu beiden Themen sammeln wir auf unseren Ständen und Mahnwachen Unterschriften.
Damit diese Proteste längerfristig weitergehen können, sind wir auf Eure Solidarität angewiesen.
Informiert Euch (z.B. auf der Karawane-Homepage im Internet: http://www.linksrhein.de/archiv/c/index.htm)! Unterstützt die laufenden Kampagnen! Laßt Euch bei Karawaneaktionen sehen! Spendet für die Protestaktionen! Spendenkonto: Stichwort "Karawane", Inhaber A. Schack, Kontonr. 103993536, Spardabank Baden-Württemberg, BLZ 60090800.
[ 1 ]Auch die Kreistags-Grünen scheinen die zwar erträglicheren, aber nach wie vor diskriminierenden Magazin- oder Gutscheinsysteme einer Gleichstellung von Flüchtlingen mit deutschen SozialhilfeempfängerInnen vorzuziehen.(vgl. Konstanzer Anzeiger 31.5.00)
[ 2 ] genauer: Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer
[ 3 ] Wer ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit eine Beschäftigung ausübt, kann mit einer Geldbuße von 1000 DM belegt werden.
[ 4 ]Einmal am Tag werden sie mit Bussen zu einem umzäunten und von Hunden bewachten Freigelände auf dem Rollfeld gefahren. Über 18 Selbstmordversuche im letzten Jahr sprechen eine deutliche Sprache.
[ 5 ] Das Lagersystem verursacht gemäß einer Untersuchung des BM für Gesundheit von 1983 ca. 30-50% mehr Kosten als die dezentrale Unterbringung in Wohnungen.
[ 6 ] Im Kreis Konstanz z.B. Mitte April in der Flüchtlingsunterkunft Bohlinger-Strasse in Singen
[ 7 ] Deutsche haben dagegen einen Selbstbehalt von bis zu 2500 DM
[ 8 ] Die Durchführung liegt im Ermessen der Länder und kann auch in der Praxis abweichen
[ 9 ] Im Flughafenverfahren gibt es eine 3tägige Frist fär das Einlegen von Rechtsmittel nach einer Ablehnung des Asylantrags. Bei der Ablehnung eines Asyl-Folgeantrags als "offensichtlich unbegründet", erfährt der Flüchtling oft erst im Vollzug seiner Abschiebung von der Ablehnung.
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