
Das Amtsgericht Eschweiler...
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...empfängt seine BesucherInnen sehr herzlich...
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"Jedem das Seine" mußten die deportierten Jüdinnen und Juden - aber auch AntifaschistInnen - lesen, als sie in das KZ Buchenwald geführt wurden. Dieser Zynismus war Teil der Vernichtungsstrategie der Nazis. Auch beim Amtsgericht in Eschweiler wird diese historische Tatsache bekannt sein...
Hoffnungslos mit solidarischen AntifaschistInnen überfüllt war der Gerichtssaal, in dem am 05.12.2001 gegen einen Aachener Studenten verhandelt wurde, der sich am Rande einer Demonstration gegen das neonazistische "Bildungswerk Deutsche Volksgemeinschaft" in Eschweiler-Dürwiß im September 1999 vor fotografierenden Faschisten "vermummt" haben soll. Das veranlaßte den Staatsanwalt bereits nach wenigen Minuten dazu, mit Blick aufs Publikum und Verweis auf die "schlechte Luft" das Fenster aufzureißen. Aber auch sonst machte der Angeklagte in seiner Prozeßerklärung die (unfreiwillige?) Nähe zwischen der Aachener Staatsanwaltschaft und den militanten Neonazis der "Anti-Antifa" deutlich. Der Staatsanwalt tat in den folgenden zwei Stunden alles, um die Möglichkeit der Unfreiwilligkeit zu widerlegen. So sprach am Ende auch der Rechtsanwalt des Angeklagten von einem maßlosen politischen Verfolgungswillen der Aachener Staatsanwälte gegen die GegnerInnen von Neonazis. Das Theater fand seinen Höhepunkt, als Richter Hauffe sich nicht entblödete, den Antifaschisten tatsächlich zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Jedem das Seine... Unter lautstarken Unmutsäßerungen verließen die BesucherInnen den Gerichtssaal. Der Angeklagte kündigte an, in Berufung bzw. Revision zu gehen.
Die Prozeßerklärung des Angeklagten:
Am 4. September 99 haben Eschweiler Bürgerinnen und Bürger, Antifaschistinnen und Antifaschisten im Stadtteil Dürwiß gegen das Braune Haus demonstriert. Damals war in diesem Gebäude das sogenannte "Bildungswerk Deutsche Volksgemeinschaft" und ein Versand für Nazi-Equipment ansässig. Diese Nazis haben inzwischen Eschweiler verlassen. Hinterlassen haben sie ein Grüppchen von Neonazis, vor allem im Raum Eschweiler, Stolberg und Düren - die sich inzwischen zu einer Gruppe namens "Kameradschaft Aachener Land" ausgedehnt haben. Diese Neonazigruppe nach dem Modell der sogenannten "Freien Kameradschaften" gesellt sich um u.a. Rene Laube aus Langerwehe, Michael Büttgen aus Düren, Thorsten Cosmann aus Stolberg - alle genannten gingen im Braunen Haus ein und aus - und Michael Schlee und seinen Sohn Thomas aus Eschweiler. Schlee senior stand noch kürzlich vor Gericht, weil er bei Stolberg ein Wehrsportcamp organisiert hatte. Inzwischen hat der langjährige Neonazi-Aktivist sich bei Weisweiler ein Grundstück samt Haus und Wald gekauft... Über das Gewaltpotential dieser "Kameradschaft" muß ich wohl nicht mehr Worte verlieren.
Ok. Der Aufstand der Anständigen ist vorbei, reihenweise werden wieder Nazi-Gegnerinnen und -Gegner vor die Gerichte gezerrt. Alleine derzeit laufen im Bereich der Aachener Staatsanwaltschaft unter Herrn Hammerschlag mehr als zehn Strafverfahren gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten. Ermittelt wird wegen Delikten wie Besuch einer Ratssitzung, Benutzen der falschen Fahrbahnhälfte oder - in diesem Fall - Tragen einer Sonnenbrille! Lächerlich? Sicher. Aber der politische Verfolgungswille ist offensichtlich!
Nun gut. Ich soll mich vermummt haben. Warum vermummen sich Antifaschistinnen und Antifaschisten, wenn sie vor ein Nazizentrum ziehen? Warum vermummen sie sich, wenn vom Dach dieses Hauses und in den umliegenden Straßen Faschisten mit Videokameras lauern? Ich werde diese Frage nicht beantworten. Fragen Sie all die, die auf sogenannten "Todeslisten" der "Anti-Antifa" stehen! Fragen Sie den niedergeschossenen Berliner Buchhändler, der an den Nazi-Schläfer Kay Diesner geraten ist! Fragen Sie die Jugendlichen in sogenannten "National befreiten Zonen"! Fragen Sie die Inititatoren der sogenannten "Wehrmachtsausstellung", auf die bereits Bombenanschläge verübt worden sind!
Übrigens: Neonazi Schlee mit seinem Wehrsportcamp ist wegen der schlampigen Ermittlungen der Aachener Staatsanwälte freigesprochen worden. Mal schauen... Übrigens: Auch die "Kameradschaft Aachener Land" veröffentlicht Namen und Adressen von Antifaschisten. Fotos haben sie offenbar keine. Ich für meinen Teil bin froh darüber! Ob Sie das auch sind, wird sich zeigen...
Wenn der Staatsschutz der Aachener Polizei unter Herrn Pabich oder die Staatsschutz-Abteilung der Aachener Staatsanwaltschaft unter Herrn Hammerschlag den Faschisten beim Datensammeln helfen möchten, muß ich das so zur Kenntnis nehmen. Ich hoffe, das Gericht tut das nicht.
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!
Pressemitteilung des AStA der FH Aachen:
Eschweiler: Skandalöses Urteil gegen Antifaschisten
Am 05.12.2001 hat das Amtsgericht Eschweiler ein skandalöses Urteil gegen einen Aachener Antifaschisten gefällt. Der Student, der sich am Rande einer Demonstration [...] unkenntlich gemacht haben soll, wurde wegen "Vermummung" zu einer Geldstrafe verurteilt.
Nach unserer Meinung völlig zu Recht hatte der Angeklagte auf das Bedrohungspotential verwiesen, das von militanten Neonazis ausgeht [...] die während der Demonstration nachweislich Fotoaufnahmen gemacht hatten.
Während der Gerichtsverhandlung wurde der unbedingte Wille der Staatsschutzabteilung bei der Aachener Staatsanwaltschaft deutlich, ein Urteil gegen den willkürlichen herausgegriffenen Antifaschisten zu fällen. Weder wurde die auch in der Aachener Region allgegenwärtige Bedrohung durch Neonazis ernstgenommen, noch war eine Einsicht zu erkennen, daß offenbar eine Bagatelle vorliegt, wie sogar der Richter einräumte.
[...] Der Angeklagte verwies darauf, daß die Staatsanwaltschaft de facto Arbeit für die Neonazis verrichtet, die ebenfalls "Anti-Antifa" zu ihren zentralen Betätigungsfeldern zählen.
Wir sehen die Gefahr, daß das [...] Demonstrationsrecht unterhöhlt wird, wenn Menschen damit rechnen müssen, daß bei einer Demonstrationsteilnahme zukünftig mit Repressalien durch Neonazis zu rechnen ist.
Deshalb halten wir das Urteil des Eschweiler Amtsgerichts für einen juristischen und politischen Skandal!
Die "Eschweiler Zeitung" sagt:
Student verurteilt: Vermummt aus Furcht vor Nazis?
Eschweiler. Farbbeutel zerplatzen an der Hauswand, laut schallt es durch die Jülicher Straße: "Nazis raus!" Dies war vor zwei Jahren, als der Neonazi Manfred Rouhs seinen rechtsradikalen Verlag in Dürwiß betrieb und Eschweiler damit ins Blickfeld der Medien rückte. Inzwischen hat der "braune" Verlag die Indestadt verlassen. Dennoch gab es jetzt ein juristisches Nachspiel: Zu 15 Tagessätze von je 20 Mark wurde ein 28-jähriger Aachener am Mittwoch im Eschweiler Amtsgericht verurteilt. Er hatte sich mit Sonnenbrille, Kappe und Tuch bei der Demonstration verhüllt und damit gegen das so genannte Vermummungsverbot verstoßen.
Im Mittelpunkt der Verhandlung, die viele Zuschauer anlockte, stand die Frage, ob sich der Student vor der Polizei verbergen wollte oder verhindern wollte, dass ihn Rechtsradikale fotografieren und auf so genannte Todeslisten im Internet setzen. Wie der Angeklagte und der Organisator der Kundgebung vom 4. September 1999 unisono betonen, habe jemand aus dem "braunen" Haus fotografiert. "Die Demonstranten wollten sich also nur vor Repressalien schützen", so der 49-jährige Angestellte, der die Veranstaltung angemeldet und die Vorgespräche mit der Polizei geführt hatte. Er selbst sei seit Jahren immer wieder massiven Bedrohungen ausgesetzt.
Der Einsatzleiter der Polizei konnte sich in der Verhandlung nicht im Detail an die Vorgespräche im Aachener Präsidium erinnern. Er wisse jedoch, dass Vermummung grundsätzlich nicht erlaubt werde, so der 54-Jährige. Das Versammlungsgesetz gebe schließlich klare Linien vor. "Dennoch glaube ich, dass Demonstranten Repressalien ausgesetzt sind." Für Irritation sorgte ein Polizeibericht, aus dem man Verständnis für die Vermummung habe herauslesen können.
Der Staatsanwalt verwies auf das Versammlungsrecht. In einem Polizeivideo sei der Angeklagte klar zu erkennen. Für ihn sei es dem 28-Jährigen darum gegangen, sich vor der Polizei unkenntlich zu machen. "Andere Demonstranten haben sich auch unverhüllt beteiligt: Ist der Angeklagte nicht manns genug, sein Gesicht zu zeigen?" Er forderte eine Strafe von 40 Tagessätze von je 20 Mark.
In seinem Plädoyer bezeichnete der Verteidiger das Verfahren als eine Farce: "Ich muss mich fragen, ob die Polizei und Staatsanwaltschaft nichts anderes zu tun haben, als sich mit so etwas zu beschäftigen." Er verwies darauf, dass der Angeklagte, wie in dem Video zu sehen sei, seine Maskierung vor der Kamera der Polizei heruntergezogen habe. Zudem gehe es nicht zu wie in einem Sandkasten, wo einer zum anderen Feigling sage. "Hier geht es um eine politische Auseinandersetzung, bei der Menschen massiv bedroht werden", hob der Verteidiger hervor. Es sei das gute Recht eines jeden Menschen, sich zu schützen und vor den Kameras der Rechtsradikalen zu verbergen.
Amtsrichter Herbert Hauffe entschied schließlich nach dem Versammlungsrecht und "verdonnerte" den Angeklagten zu 15 Tagessätzen. In seiner Urteilsbegründung sagte er jedoch auch, dass er sich frage, warum sich das Gericht mit so einem "Pippifatz" beschäftigen müsse. Keine der Parteien habe eine Einstellung des Verfahrens beantragt.
Der verurteilte 28-Jährige kündigte nach der Verhandlung an, dass er in Berufung gehen werde.
Und schließlich noch die "junge Welt":
Geldstrafe für "Pipikram"
Das Amtsgericht Eschweiler hat am Mittwoch einen Aachener zu einer Geldstrafe von 300 DM verurteilt. Udo Berg (Name von der Redaktion geändert) soll 1999 vermummt an einer Demonstration gegen ein Neonazi-Schulungszentrum in Eschweiler-Dürwiß teilgenommen haben (jW berichtete). Der Antifaschist machte keine Aussagen dazu, ob er Teilnehmer der Demo war. Dennoch folgte das Gericht dem Staatsanwalt, der Berg auf einem Polizeivideo erkannt haben will. In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, der 28jährige habe klar gegen das Vermummungsverbot verstoßen. Er wäre auf den Filmaufnahmen jene Person, die in verschiedenen Szenen unterschiedlich vermummt zu erkennen sei. Dennoch nannte der Richter das Verfahren "Pipikram".
Zuvor hatte der Anwalt des 28jährigen der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, "offensichtlich einem politischen Auftrag" zu folgen. Menschen, die sich bei antifaschistischen Aktionen das "Notwehrrecht" nehmen, um nicht auf Todeslisten der Neonazis zu landen, sollten wohl verunsichert werden. Zeugen hatten bestätigt, daß sich die Demonstranten erst vor dem von den Neonazis genutzten Anwesen vermummt hatten, da diese sie aus dem Haus heraus fotografierten. Bei der Vorführung des Beweisvideos hatten Gericht und Staatsanwalt, wie schon beim ersten Prozeßtag im August 2000, das Lied "Deutschland verrecke" der Punkband Slime mitanhören müssen. Udo Berg und rund 20 Sympathisanten hatten noch vor der Urteilsbegründung aus Protest den Gerichtssaal verlassen. Der 28jährige will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
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