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antifaschistische nachrichten aus hochschule, aachen und rest der welt

Bei dem im Zeitungstext verharmlosend als "Zeltlager" dargestellten Neonazi- Treffen in einem Waldgelände bei Stolberg waren seinerzeit auch verschiedene Waffen sichergestellt worden, so daß wohl eher von einem Wehrsportlager zu sprechen ist. Bei dem Organisator ("45 Jahre alter Mann aus Eschweiler") han- delte es sich um Michael Schlee, der in der Vergangenheit für DVU und NPD in Erscheinung getreten ist. Seinen spektakulärsten Auftritt hatte er 1989, als er ein Mitglied der "Grünen" mit einer Eisenstange niederschlug.
Der "Anwalt Nahrath" aus Berlin war Mitglied der inzwischen verbotenen "Wiking Jugend", die ihren Sitz auf dem Anwesen von Vater Nahrath in Stolberg-Büsbach hatte. Er ist ein bundesweit profilierter Neonazi-Anwalt, der zuletzt auch einen der Mörder von Guben (dort hatten Neonazis 1999 einen algerischen Asylbewer- ber zu Tode gehetzt) vertreten hatte.
Über Gründe für die schlechte Arbeit der Aachener Staatsanwaltschaft läßt sich nur spekulieren. AntifaschistInnen jedenfalls sehen sich regelmäßig mit sehr engagierten VertreterInnen der oftmals völlig an den Haaren herbeigezogenen Anklage konfrontiert.


Stolberg / Aachen. Wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung mussten sich am Mittwoch ein 45 Jahre alter Mann aus Eschweiler und eine 19-Jährige Frau aus Aachen vor dem Landgericht Aachen verantworten. Aber nur für kurze Zeit.

Denn gegen Mittag verwarf die 2. kleine Jugendstrafkammer die Berufung der Staatsanwaltschaft. Was war geschehen? In der Anklage hieß es, das Duo habe bei einem im August 1998 veranstalteten Zeltlager mit sechs Jugendlichen, einem Kind und einigen Erwachsenen zwischen Vicht und Zweifall eine Sammlung von Liedertexten ausgelegt. Diese sollen sie, so die Anklage, aus einem von der Bun- desprüfstelle für jugendgefährdende Schriften auf den Index gesetzten Liederbuch fotokopiert haben. In dem finden sich auch Stücke aus der Feder von Nazi-Größe Rudolf Hess.

Am Lagerfeuer sollen einige der Lieder bei Gitarren-Klang angestimmt worden sein - zum Beispiel das 1932 von Hans Baumann komponierte Lied: "Es zittern die morschen Knochen" mit dem Refrain "Denn heute gehört uns Deutschland und morgen die ganze Welt." Einen erstinstanzlichen Prozess hatte es bereits im vergangenen September vor dem Amtsgericht Aachen gegeben. Hier aber war das Verfahren mittels Urteil eingestellt worden. Es hieß unter anderem, die Anklage der Staatsanwaltschaft sei nicht konkret genug und die Delikte zum Teil verjährt. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin vorsorglich sofort Beschwerde ein, der Ende Oktober eine Berufungsbegründung folgte.

Ein Umstand, den die Verteidigung aus Berlin - Anwalt Nahrath ist gebürtiger Stolberger - am Mittwoch in Gerichtsreport der Verhandlung monierte. Fristgerecht sei eben nur eine Beschwerde eingegangen, nicht die Berufung. Insofern sei dieselbe unzulässig.

Überdies bemängelte die Verteidigung erneut die fehlende Konkretisierung der Anklage. So werde etwa nicht deutlich, für welche Organisation oder Partei das Lied "Es zittern die morschen Knochen" ein Kennzeichen sei. Von schlampiger Arbeit der Staatsanwaltschaft war die Rede, deren Anklageschrift ihren "Informationspflichten" nicht beikomme und somit eine ordnungsgemäße Verteidigung unmöglich mache.

In der Tat sah auch Richter Böhm frühzeitig Probleme für den Prozess. Zumal die asservierten Liedertexte irgendwo auf ihrem Weg zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht "verloren gegangen" sind, die Angeklagten zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nichts sagen wollen und sich nach Akteninhalt kaum Zeugen an die Zeit vor drei Jahren genau erinnern konnten.

Dem Vorschlag des Richters, das Verfahren einzustellen - im Fall des angeklagten Mannes gegen Zahlung einer Geldbuße - wollte die Staatsanwaltschaft dennoch nicht folgen. Oberstaatsanwalt Knorr, Sitzungsvertreter der Anklagebehörde: "Das ist mir in diesem Stadium noch zu früh. Ich kenne die Akten nicht und will erst einmal mit der Verhandlung anfangen. Eine spätere Einstellung des Verfahrens schließe ich damit nicht aus."

Bis dahin kam er jedoch nicht mehr. Kurz nach der Beratung über die zahlreichen Anträge der Verteidigung verwarfen die Richter die Berufung der Staatsanwaltschaft und bestätigten damit das Urteil des Amtsgerichts.

Etwas entschlossener hatten AntifaschistInnen bereits vor zwei Jahren auf das Treiben von Michael Schlee ("Fortführung der Wiking-Jugend-Aktivitäten") geantwortet. Dessen Kopierladen in Eschweiler wurde mit Steinen und Eiern eingedeckt. Der wirtschaftliche Schaden scheint gesessen zu haben: seither ist es entschieden ruhiger um Schlee...