-->aktuell
antifaschistische nachrichten aus hochschule, aachen und rest der welt

Im Anschluß an die folgende Presseerklärung von FreundInnen des Gefangenen haben wir ergänzend seine Hungerstreik-Erklärung sowie einen Pressekommentar abgedruckt. Selbstverständlich schließen wir uns der Forderung nach der sofortigen Freilassung von Kurt an. Im weiteren fordern wir die sofortige Einstellung aller (zahlreichen) Ermittlungsverfahren, die in Aachen wegen antifaschistischer Aktivitäten gegen das Treiben der Nazi-Burschenschaften laufen.

Aachener Antifaschist in Untersuchungshaft

Am Freitag, den 27. Juli wurde Kurt K. während eines privaten Wohnungsumzugs auf offener Straße von mehreren Polizeibeamten festgenommen. In Handschellen wurde er während der Hauptgeschäftszeit etwa 500 m durch die Fußgängerzone geführt und im Aachener Polizeipräsidium in Untersuchungshaft genommen. Als Grund für die Verhaftung wird ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs bei nicht gemeldetem Wohnsitz angegeben.

Eine Verhaftung wegen Landfriedensbruch ist sehr ungewöhnlich, da im Falle einer Verurteilung lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist. Auch der andere Grund - seit den Protesten gegen die Volkszählung im Jahre 1987 weigert sich Kurt, eine polizeiliche Meldeadresse anzugeben - rechtfertigt sicher keine Inhaftierung. Kurt hat kontinuierlich in Aachen gewohnt und sich gegen Rassismus, Neonazismus und gesellschaftlichen Rechtsruck engagiert. Dem polizeilichen Staatsschutz dürfte sein Aufenthalt ohne Frage bekannt gewesen sein. Dieser Haftgrund ist also lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die maximal eine Geldbuße von rund 100 DM rechtfertigt.

Zusammenfassend: Eine Verhaftung auf solch dünner Grundlage mag nach deutschem Recht möglich sein, maßlos überzogen erscheint sie gleichwohl.

Aber es kam noch schlimmer: Obwohl bereits am Montag nach der Verhaftung die Anwältin Kontakt zum Haftrichter aufnahm und eine Kaution anbot, muß er mindestens bis zum Haftprüfungstermin am Freitag, den 10. August in U-Haft bleiben. Damit hat der Haftrichter sein "persönliches Ermessen", innerhalb von 14 Tagen einen Haftprüfungstermin anzusetzen, auf das Äußerste ausgeschöpft.

Der Vorwurf des Landfriedensbruchs bezieht sich auf die vermeintliche Teilnahme von Kurt an antifaschistischen Protesten gegen eine öffentliche Veranstaltung der Aachener Burschenschaften in der Gaststätte Sandhäuschen am 18. April 1998.

Diese "Podiumsdiskussion" richtete sich gegen die von einem breiten Bündnis in Aachen getragene Ausstellung "Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944". Sowohl die Zusammensetzung des Podiums als auch die gesamte Agitation der Aachener Burschenschaften gegen die Ausstellung bestätigten eindeutig die ultra-rechte Ausrichtung der Beteiligten. Federführend war damals die für ihre offene Zusammenarbeit mit neonazistischen Gruppen bekannte "Libertas Brünn". Im Vorfeld hatte die örtliche Presse bereits auf die Kontakte und Überschneidungen der Burschenschaft "Libertas" zu Jungen Nationaldemokraten, NPD und auch anderen militanten Neonazis hingewiesen.

Gegen das öffentliche Auftreten von Neonazis in Aachen hat es spontane Proteste gegeben. Am Sandhäuschen führten AntifaschistInnen eine friedliche Blockade des Veranstaltungsortes durch, die letztlich auch zur Absage der "Podiumsdiskussion" führte. Am Rande der Proteste soll es zu kleineren Sachbeschädigungen gekommen sein. Nun wird versucht, Kurt als "Verantwortlichen" für die spontanen Proteste darzustellen und zu verurteilen. Das ist wie der gesamte Komplex der Haftgründe völlig an den Haaren herbeigezogen.

Das Verfahren gegen Kurt ist nicht das einzige in der Sache. Obwohl hier - bereits zwei Jahre bevor der Bundespräsident den "Aufstand der Anständigen" als moralische Verpflichtung ausgerufen hat - Menschen gegen den Neonazismus aktiv geworden sind, hat die Aachener Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun als gegen AntifaschistInnen zu ermitteln - eine sehr fragwürdige Vorgehensweise.

Aus Protest gegen das völlig überzogene Vorgehen von Polizei und Justiz verweigert Kurt seit Donnerstag, dem 02. August die Aufnahme des ohnehin nicht sonderlich guten Essens.

----------

Hierzu die Erklärung von Kurt aus dem Knast:

Aachen, Donnerstag, 02.08.01

Seit nunmehr 7 Tagen befinde ich mich in U-Haft, ab sofort bin ich nicht mehr bereit, dieses Spielchen, bei dem ausschließlich die Justizbehörden die Regeln bestimmen (wollen), ohne Einbringung von eigenen Spielelementen weiterhin mitzuspielen.

Konkret: Ziel des Spiels ist jetzt, die Forderung nach meiner sofortigen (und bedingungslosen) Freilassung durchzusetzen. Die Auswahl der Mittel und Wege hierzu bestimmen ausschließlich diejenigen, die sich diese Forderung zu eigen machen.

Als erstes und mildestes Mittel – das mir in Anbetracht des unbeschreiblichen Speiseplans zugegebener Weise nicht allzu schwer fällt – trete ich ab sofort in einen unbefristeten Hungerstreik.

Ziel des Spiels ist immer noch meine sofortige Freilassung, die Ausgangslage die folgende: Vor mehr als 3 Jahren fand aus Anlaß der anstehenden Eröffnung der "Wehrmachtsausstellung" am Vorabend, den 18.04.98, eine gegen diese Ausstellung gerichtete Veranstaltung der Burschenschaft "Libertas Brünn" statt. Diese Versammlung soll ich "zu verhindern, zu stören oder ihre Durchführung zu vereiteln" versucht haben. Unabhängig davon, ob dem so war, ein durchaus berechtigtes Anliegen, handelt es sich doch bei der Burschenschaft "Libertas Brünn" nachweislich um ein wichtiges Bindeglied zwischen offen militant auftretenden (Neo)Nazis und legalen Strukturen (wie z.B. der NPD oder der JN). (Dies zeigte sich auch mehr als deutlich bei der Zusammensetzung der Teilnehmer einer ebenfalls von besagter Burschenschaft am nächsten Tag durchgeführten Kundgebung)

Wegen der vorstehenden Vorwürfe ("...verhindern, stören, vereiteln") soll ich nun angeklagt werden, und da ich mich nicht den Auflagen des Meldegesetzes unterworfen habe – d.h. "unangemeldet" in Aachen wohnhaft bin – wurde vom Amtsgericht ein Haftbefehl gegen mich erlassen. Ein Verstoß gegen das Meldegesetz ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, mit einer Geldbuße (unter 100,- DM) bedroht, als Maßregelung dafür, daß mensch sich nicht auf den Datenschutz verlassen will, sondern seine Daten selbst geschützt hat. Aber wahrlich kein Grund für einen Haftbefehl.

Also unterstellt das Gericht, ich wolle mich dem drohenden Verfahren entziehen, konstruiert "Fluchtgefahr" und erläßt Haftbefehl. "Gut so", wird sich der zuständige Richter gedacht haben (der zur Zeit in Urlaub ist und dem ich Dauerregen, Streik des Hotelpersonals und heftige Turbulenzen beim Rückflug wünsche), vollkommen überzogen, unberechtigt und unverhältnismäßig würde als Einschätzung der Sache eher gerecht.

Wieso, vor was oder vor wem sollte ich flüchten? Vor einem eventuellen Strafverfahren, bei dem mir nichts ehrenrühriges, sondern konsequent antifaschistisches Handeln vorgeworfen wird?

Vor einer eventuellen Verurteilung, die bei realistischer Sicht der Dinge lediglich in einer "überschau- und zahlbaren" Geldstrafe bestehen wird? Das entbehrt, nicht zuletzt in Anbetracht des Angebots einer angemessenen Kautionsgestellung, ebenfalls jeglicher Plausibilität.

Bliebe noch der Gedanke, ich könne flüchten vor solch behördlicher Überheblichkeit und Ignoranz, gepaart mit Schikane und unverhohlener Dreistigkeit. Aber nicht doch, der begegnet mensch doch immer und überall, die ist systembedingt, Flucht sinnlos, in Anbetracht der derzeitigen politischen Weltlage wüßte ich (leider) ohnehin nicht wohin.

[Außerdem gibt es genügend Gründe hierzubleiben, private (seid herzlich gegrüßt, wenn ihr euch angesprochen fühlt!) und politische, will heißen, gegen all die Schweinereien, gegen Ausbeutung, Unterdrückung, Krieg, Folter, Faschismus, Rassismus und... und... und zu kämpfen, ein weltumspannendes menschenverachtendes System, in dem die BRD nicht Rädchen sondern Getriebe ist. Und genau in diesem Getriebe will ich zumindest Sandkorn sein, wenn ich es schon nicht zerschlagen kann!]

So, und nun zurück zum Spiel (das leider immer noch nicht das unsrige ist). Spielt mit, bestimmt die Regeln, zeigt Phantasie, ich will hier raus, bedingungslos, sofort, nicht hungern bis ich durch die Gitter passe.

YA BASTA
VENCEREMOS
BIS BALD!

Kurt

----------

Hier noch ein Kommentar aus der Aachener Internetzeitung RegioBlick:


(Der RegioFLOP) Antifaschist in U-Haft

Drei Jahre auf der "Flucht" sind genug! Oder alles nur ein Justiz-Flop...?

Aachen (mk) - Die Teilnahme an einer Demonstration der Antifa vor drei Jahren hat für einen Antifaschisten ein unschönes Nachspiel. Denn seit fast zwei Wochen sitzt Kurt K. in Untersuchungshaft. Vorgeworfen wird dem 45-Jährigen Landfriedensbruch in Tateinheit mit Beleidigung und Nötigung. Da er nicht polizeilich gemeldet ist, wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen und am 27. Juli vollstreckt.

Vorgeworfen wird dem Urgestein der Aachener Antifa "Anführerschaft" bei der Blockade eines Lokals. In diesem hatten Burschenschafter der Kaiserstadt - u.a. die völkisch-nationale Brünner Burschenschaft Libertas - am 18. April 1998 zur Podiumsdiskussion gegen die Ausstellung "Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 - 1944" geladen. Referenten waren General a.D. Franz Uhle-Wettler und Franz Seidler, im rechten Lager willkommene Kritiker der "Wehrmachtsausstellung". Laut Regionalpresse war es vor der Tür zu "sporadischen Verbalduellen" zwischen "vermummten Autonomen" und Burschen sowie Rangeleien mit Polizei und Unbeteiligten gekommen. Ein Teilnehmer der spontan organisierten Demo spricht indes von "eher harmlosen Aktionen". Mindestens ein weiteres Verfahren gegen einen Blockierer gebe es.

Anders als in diesem Fall war es der Staatsanwaltschaft bei Kurt K. nicht möglich, ordnungsgemäß den gegen ihn vorliegenden Strafbefehl zuzustellen. Denn seit der Volkszählung 1987 weigert er sich aus persönlichen Datenschutzgründen, wie er erklärte, eine polizeiliche Meldeadresse anzugeben. Die Staatsanwaltschaft Aachen befürchtete deshalb drohende Fluchtgefahr und erließ 1999, wie ihr Sprecher Robert Deller bestätigte, den Haftbefehl. In der Innenstadt sei der Gesuchte dann erstmals am 27. Juli "normalen Polizeibeamten" - so Polizeisprecher Paul Kemen - aufgefallen und festgenommen worden. Antifaschisten wollen weder daran, noch an einen Zufall glauben. Für sie "dürfte dem polizeilichen Staatsschutz Kurts Aufenthalt ohne Frage bekannt gewesen sein".

Die Anwältin des 45-Jährigen betrachtet seine Inhaftierung als im "höchsten Maße unverhältnismäßig". Die Begründung des Haftbefehls hält Maria Bürger-Frings für "konstruiert", denn ihr Mandant habe ständig gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in Aachen gelebt. Kurt K., der nicht zum ersten Mal mit der Justiz aneinander geraten ist, habe sich bislang freiwillig allen gegen ihn eingeleiteten Verfahren gestellt, um sich artikulieren zu können. Die Anwältin fragt sich, ob es sich bei alldem nur um eine "Arbeitsentgleisung" oder einer "Art Sommerlochspaß" der Behörden handelt. Anträge auf Haftaufhebung und die angebotene Kautionszahlung hat das Gericht bislang abgelehnt.

Trotz seines unfreiwilligen Aufenthalts und seiner zu Haftbeginn schlechten psychischen Verfassung scheint Kurt K. seinen Humor nicht ganz verloren zu haben. Er trat am 2. August, was ihm "in Anbetracht des unbeschreiblichen Speiseplans nicht allzu schwer fällt", "in einen unbefristeten Hungerstreik", teilte er in einer Erklärung mit. Der zuständige Richter habe ihm "unterstellt", er wolle sich "dem drohenden Verfahren entziehen", um ihn zur Fahndung ausschreiben zu können. Diesem Richter, "der zur Zeit in Urlaub ist", wünsche er "Dauerregen, Streik des Hotelpersonals und heftige Turbulenzen beim Rückflug". Trotzdem Kurt K. den Hungerstreik nun abgebrochen hat, verlangt er weiterhin seine "bedingungslose, sofortige" Freilassung.

Ein am 28. Juli beantragter Haftprüfungstermin findet am Freitag um 9 Uhr statt. Das "Autonome Antifaprojekt an den Aachener Hochschulen" und Freunde des Eingesperrten rufen zeitgleich zu einem Treffen vor dem Gericht am Adalbertsteinweg auf - "um Kurt hoffentlich wieder in Freiheit empfangen zu können." Damit rechnet auch die Anwältin des Inhaftierten, auch wenn die Haftentlassung wohl nur unter Meldeauflagen zu erreichen ist.