GEGEN RASTERFAHNDUNG UND RASSISMUS!!!

Meldungen aus anderen Städten


heise-verlag/ c't
23.01.2002
Berliner Landgericht stoppt Rasterfahndung

Das Landgericht Berlin hat nach Beschwerden mehrerer Betroffener die Rasterfahndung im Land Berlin gestoppt. Es hob am heutigen Dienstag entsprechende Beschlüsse des Amtsgerichts Berlin Tiegarten aus dem September und Oktober wieder auf. Nach den Terroranschlägen in den USA hatten alle Bundesländer zum Mittel der Rasterfahndung gegriffen, um in Deutschland vermutete Schläfer der Al Qaida zu finden.

In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rasterfahndung nicht erfüllt gewesen seien. Der Antragsteller, das Berliner Polizeipräsidium, habe nicht darlegen können, dass eine "gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder des Landes oder für Leben, Leib und Freiheit einer Person" bestehe. Deshalb könne die Polizei auch nicht die Übermittlung personenbezogener Daten verlangen, um sie mit anderen Datenbeständen abzugleichen. Das Landgericht verwies dabei ausdrücklich auf Erklärungen der Bundesregierung aus dem Herbst 2001, in denen darauf hingewiesen wurde, dass keine Anzeichen für bevorstehende Gewalttaten in Deutschland bestünden. Daran habe sich nach Aussagen der Bundesregierung auch nichts geändert, nachdem der Bundestag am 18. November die Entsendung von Soldaten nach Afghanistan beschlossen hatte. Die mögliche Existenz von Schläfern rechtfertige nicht die Einleitung der Rasterfahndung in Deutschland, betonte das Gericht. Weil der Datenabgleich stets in das informationelle Selbstbestimmungsrecht polizeirechtlich nicht Verantwortlicher eingreife, erlaube der Gesetzgeber den Zugriff auf fremde Datenbestände nur bei dringendem Anlass.


asta uni siegen
15.12.2001
NRW: Gerichtsverfahren gegen die Rasterfahndung mit guten Erfolgsaussichten

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 2. Oktober 2001, eine Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen durchzuführen, um potenziellen terroristischen "Schläfern" auf die Spur zu kommen, hatten sich mehrere Studierende der Siegener Gesamthochschule mit juristischen Mitteln gewehrt. Nachdem sowohl das Amtsgericht wie auch das Landgericht Düsseldorf die Beschwerden der Siegener Studierenden zurückgewiesen hatten, wurde eine weitere Beschwerde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erhoben.

In einem jetzt an das OLG zugestellten Schriftsatz räumt nun auch der Antragsgegner, das Polizeipräsidium Düsseldorf, das landesweit mit der Durchführung des Datenabgleichs beauftragt ist, ein, dass die Rasterfahndung einen "tiefgreifende[n] Grundrechtseingriff" darstelle. Die Polizei gibt zu, dass der in Nordrhein-Westfalen erfasste Personenkreis "sehr weitläufig beschrieben" worden sei. Auch bezüglich des Sinns der Maßnahme nimmt die Behörde durchaus kritisch Stellung. Wörtlich heißt es: "Fraglich mag ein Erfolg der Rasterfahndung sein. Denn erstmals ging und geht es nicht um das Auffinden von Personen, die durch Verhaltensmuster erkannten Störern gleichen, sondern um solche, die sich genauso unauffällig und störungsfrei wie die Mehrzahl der Bürger verhalten. Und selbst wer nach Alter, Geschlecht und Herkunft und nach Reisefreudigkeit, Studiengang und Ausbildung den New Yorker Attentätern gleicht, kann - wenn er 'weiterschläft' - kaum als Störer qualifiziert werden."
Dass die gegenwärtig von Siegen aus geführte Beschwerde von grundsätzlicher Bedeutung ist, wird zum Schluss des Schriftsatzes eingeräumt. Dort schreibt der Polizeipräsident: "Der Polizei selber ist an einer möglichst rechtsstaatlichen Praxis gelegen. Insoweit kommt einer Sachentscheidung des Senats eine über den Fall hinausgehende Bedeutung zu." Der AStA rechnet damit, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf zu dem Ergebnis kommen wird, dass die Rasterfahndung in NRW rechtswidrig war. Alle gerichtlichen Möglichkeiten werden voll ausgeschöpft, bis hin zur Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht."


referentInnenrat humboldt-uni berlin
20.11.2001
Berlin: Klage gegen Rasterfahndung gescheitert

"Jeder fünfzigste Studierende an der HU kriminalisiert - das nehmen wir nicht hin!"

Die erneute Rasterfahndung in Berlin wertet der ReferentInnenrat der Humboldt-Universität als wiederholten und bewussten Angriff auf unsere Grundrechte. Der RefRat wird diese diskriminierende Praxis nicht akzeptieren, sondern die nächsten Wochen dazu nutzen, die Studierenden über das Thema aufzuklären und zur Solidarität mit den verfolgten Menschen aufzurufen.
In diesem Zusammenhang wird sich der RefRat auch an die diplomatischen Vertretungen der betroffenen Staaten wenden, um sie über die Repressionen gegen ihre StaatsbürgerInnen zu informieren.
Wir fordern die Universitätsleitung mit Nachdruck dazu auf, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und einen weiteren Missbrauch der Daten zu verhindern und ein deutliches Zeichen gegen - das die Weltoffenheit der Universität bedrohende - Vorgehen von Polizei und Justiz zu setzen. Wenigstens das ist sie ihren Studierenden schuldig!
Wie angekündigt hatte der ReferentInnenrat versucht, die rassistischen Fahndungsmethoden des LKA mittels eines Gerichtsbeschlusses vorläufig zu stoppen. Dies ist nicht gelungen. Die Universität hat noch vor dem Bescheid des Verwaltungsgerichts 660 Datensätze weitergeleitet, ohne darüber den zuständigen Datenschutzbeauftragten zu informieren. Es handelt sich dabei um ein Vorgehen, das im Gegensatz zu bestehenden Rechtsnormen steht und erst im Nachhinein durch den ablehnenden Gerichtsbeschluss legalisiert worden ist - offenbar ist die Universitätsleitung durch inneren oder äußeren Druck von ihrer bisherigen, an den datenschutz- rechtlichen Bestimmungen orientierten Position abgerückt.
Heike Toewe, Referentin für Lehre und Studium: "Dieses Mal wurden 660 Datensätze weitergeleitet, das bedeutet 30% der ausländischen männlichen Studierenden und damit 2% der gesamten Studierendenschaft sind betroffen. Es wird damit deutlich, daß das LKA in seiner Fahndungswut längst jeden Bezug zur Verhältnismäßigkeit verloren hat."
Der Co-Referent, Hendrik Süß: "Schlimm genug, daß eine deutsche Behörde an einem 9. November die Rasterung auch israelischer Studierender anordnet - aber dass sich selbst die eigene Uni-Leitung nicht schützend vor die Betroffenen stellt, ist einfach ungeheuerlich!"


referentInnenrat humboldt-uni berlin
13.11.2001
Berlin: ReferentInnenrat verklagt Präsidenten der HU

Anlässlich der Ausdehnung der Kriterien der Rasterfahndung und der damit verbundenen erneuten Herausgabe von Datensätzen sieht sich der ReferentInnenrat gezwungen, Jürgen Mlynek, den Präsidenten der Humboldt-Universität zu verklagen, weil dieser die Daten der Studenten ohne deren Wissen an das Landeskriminalamt weiterleitet und bewußt nicht nach seinen Möglichkeiten gegen das entsprechende Gerichtsurteil vorgehen will. Die StudentInnenschaft der HU hat deshalb u.a. einen Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Verfügung gegen die HU-Leitung gestellt., um die Datenherausgabe bis auf weiteres zu verhindern. Der ReferentInnenrat der HU verurteilt die Ausdehnung der sogenannten Rasterfahndung und fordert die Hochschulen und andere betroffene Einrichtungen auf, die verfolgten Menschen zu schützen.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am 24. Oktober seine rassistische Anordnungspraxis fortgesetzt und die Kriterien der sogenannten Rasterfahndung auf rund 30 Herkunftsnationalitäten ausgedehnt. Am 9. November erhielten die Berliner Hochschulen die Aufforderung des Landeskriminalamts, den ausgeweiteten Beschluß bis zum 14. November umzusetzen. Damit fallen nun ausgerechnet am Jahrestag der Pogromnacht u.a. auch israelische Staatsbürger ins Raster. Die Studierenden- vertreterInnen erwarten von den Hochschulleitungen, daß sie der Empfehlung von Datenschutzbeauftragten folgend endlich Beschwerde gegen die Gerichtsbeschlüsse einlegen. Besondere Sorgen machen den Studierenden weiterhin die ganz realen Folgen der rassistischen Ausgrenzungspraxis. Dazu gehören das Schüren von Angst, Verfolgungsdruck und Unsicherheit bei den Betroffenen ebenso wie die Verstärkung von Stereotypen bei "Nicht-Betroffenen". Studierende berichten von Schwierigkeiten an Hochschule und Arbeitsplatz. Rainer Schultz, Referent für Internationalismus: "Die immer wieder betonte Weltoffenheit und liberale Freiheit der Hochschulen gerät endgültig zur Farce. Ist es nicht nur eine Frage der Zeit, bis deutsche Behörden alle männlichen Ausländer rastern, dann - wie bereits in NRW - alle männlichen Studenten überhaupt, und schließlich die persönlichen Daten aller Menschen?"


pds-pressemitteilung
31.10.2001
Bundesweite Rasterfahndung außer Kontrolle?

Zur Antwort der Regierung auf eine PDS-Anfrage zu Ausmaß und Ergebnissen der bundesweiten Rasterfahndung nach den Anschlägen von New York und Washington erklärt die innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestags- fraktion, Ulla Jelpke: Über vier Wochen nach Beginn der bundesweiten Rasterfahndung gegen mutmaßliche "Schläfer" und andere potentielle Attentäter verweigern die Behörden jede Auskunft über Umfang, Betroffene und Ergebnisse der Fahndung.

Die beiden einzigen Antworten der Regierung auf 23 eingereichte Fragen sind: - die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einen Verdächtigen, Said Bahaji, und weitere Unbekannte wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Bahaji selbst und zwei weitere Personen sind bereits in Haft; - zur Durchführung der Rasterfahndung ist beim BKA eine Verbunddatei errichtet, in die die Länder ihre Fahndungsdaten eingeben und von der aus ein Abgleich mit anderen Dateien erfolgen soll. Alles andere wird im Dunkeln gehalten, nicht beantwortet, ist noch unklar usw. Keine Antwort gibt es auf Fragen wie: - wie viele Personen bundesweit überprüft werden; - welche Suchkriterien vereinbart sind; - wie viele in der ersten Stufe als potentielle Verdächtige erfaßt wurden; - wie viele Polizeibesuche im Wohnumfeld, am Studien- oder Arbeitsplatz von Betroffenen nun zu befürchten sind und - wie lange die Überprüfungen dauern werden. Alles im Dunkeln lassen, scheint die Devise zu sein. Eine parlamentarische oder öffentliche Kontrolle der Rasterfahndung wird offensichtlich nicht gewünscht. Das zeigt: Der polizeiliche Erfolg dieser Fahndung ist bisher minimal, wenn nicht gleich Null. Grundrechte und demokratische Grundregeln aber werden schon jetzt reihenweise verletzt.


frankfurter rundschau
19.10.2001
Studenten gegen Rasterfahndung

Berlin. Studentenvertreter aus ganz Deutschland haben den sofortigen Stopp der Rasterfahndung gefordert.

Es sei durch nichts zu rechtfertigen, Tausende ausländische Studenten unter Generalverdacht zu stellen, damit rassistische Vorurteile zu schüren und den Datenschutz massiv auszuhöhlen, kritisierte Carmen Ludwig am Donnerstag in Berlin. Nach Angaben der Sprecherin des Freien Zusammenschlusses von StudentInnenschaften haben Kommilitonen inzwischen in Duisburg, Münster, Essen, Siegen und Gießen Beschwerde gegen die Rasterfahndung eingelegt. Vertreter der Humboldt-Uni hatten zuvor bereits den Berliner Polizeipräsidenten wegen Volksverhetzung verklagt. Die Rasterfahndung, so die Studenten, dürfe laut Gesetz nur dann eingesetzt werden, wenn eine Gefahr bereits eingetreten ist oder aber unmittelbar bevorsteht. Dies sei aber selbst nach Angaben von Politikern derzeit nicht der Fall: So habe unter anderen Bundeskanzler Gerhard Schröder mehrfach betont, es lägen keine Hinweise für geplante Attentate vor.


frankfurter rundschau
18.10.2001
Juristen kritisieren Daten-Sammelwut

Berlin/Münster. Der heftigen Kritik von Studierenden-Ausschüssen an der laufenden "Rasterfahndung" gegen ausländische Kommilitonen schließen sich auch Rechtsprofessoren an: Nach Ansicht von Thomas Hoeren, Juraprofessor an der Universität Münster, erweckt das Vorgehen der Sicherheitsbehörden den Eindruck, "dass die Gunst der Stunde genutzt wird, um die Daten zu bekommen, derer man schon immer habhaft werden wollte". Laut Hoeren, der am Institut für Informationsrecht lehrt, komme den Ermittlern "ein gewisser Überrumpelungseffekt und die Scheu", sich nach den Terror-Attentaten in den USA "auf datenschutzrechtliche Bestimmungen zu berufen, nur gelegen".

Hoeren mahnt in einer Stellungnahme für den Hochschulnetzwerkbetreiber DFN dazu, jede Aufforderung an Hochschul-Verwaltungen, komplette Datenbestände zum Abgleich bei der Polizei herauszugeben, in Ruhe zu prüfen und die Begründung zu studieren. Bei Auskunftsverlangen zur konkreten Strafverfolgung sei eine richterliche Anordnung notwendig, bei der Kontrolle zwecks Verhinderung künftiger Straftaten gälten genaue landesrechtliche Vorschriften. In jedem Falle müsse die Ermächtigungs- grundlage genannt werden.
Mehrere ASten in Nordrhein-Westfalen gewähren den gegen die Rasterfahndung klagenden Kommilitonen Rechtsschutz und Finanzmittel. Studierende aus Siegen haben beim Landgericht Düsseldorf Eilanträge gegen die Herausgabe ihrer Daten eingereicht. Die Hochschule speichert neben Namen, Geburtsdaten und Adressen auch Angaben zum Studienverlauf. Das Düsseldorfer Amtsgericht hat der Landesregierung Anfang Oktober grünes Licht für die Rasterfahndung gegeben. Begründet wird sie mit Gefahrenabwehr.
Doch daran zweifeln auch Sicherheitsexperten. So bezeichnet der an der Humboldt-Universität Berlin lehrende Staatsrechtsprofessor Martin Kutscha die Rasterfahndung als puren Aktionismus. Millionen von Datensätzen würden erhoben, die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt, ohne dass eine nennenswerte Chance auf Erfolg bestünde.
"Ich bin Araber, und das ist auch gut so"; hieß der Titel der Presseerklärung, mit der kürzlich der ReferentInnenrat der Berliner Humboldt-Universität an die Öffentlichkeit getreten ist. Die Studierendenvertretung protestierte damit gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten, der alle Berliner Universitäten aufforderte, sämtliche personenbezogene Daten ihrer arabischen Studierenden dem Landeskriminalamt (LKA) für ihre "Rasterfahndung" gegen angebliche Terrorverbindungen offen zu legen.
Das Berliner Landeskriminalamt hat bereits am 17. September alle größeren Hochschulen zur Herausgabe der Daten von Studierenden 15 verschiedener Staatsangehörigkeiten aufgefordert. Während die Universitäten Technische Universität (TU) und Humboldt-Universität (HU) den Gerichtsbeschluss über die Zulässigkeit dieser Anfrage abwarteten, hat die FU die vom LKA angefragten Daten sofort zur Verfügung gestellt.
"In Berlin sind mehr als 800 junge Menschen auf Grund ihrer Herkunft einem Pauschalverdacht ausgesetzt und Opfer rassistischer Diskriminierungen", befürchten die Studierendenvertrete. Sie wollen verhindern, dass arabische Kommilitonen stigmatisiert werden.
Erste Anzeichen dafür sind schon bekannt geworden. So wurden arabische Studenten bei der Jobsuche diskriminiert, und manche überlegen sich, ob sie im neuen Semester wieder in die Universität gehen sollen. Sie fürchten Ablehnung und sogar Hass ihrer deutschen Kommilitonen. "Eine Rasterfahndung, die als zentrales Verdächtigungsmerkmal die Staatsangehörigkeit wählt, trägt zur Verschärfung rassistischer Ressentiments bei", lautet die Kritik der Studentenvertreter.


frankfurter rundschau
16.10.2001
Studenten fürchten neuen Rassismus

Die Rasterfahndung gegen mutmaßliche Terroristen an den Hochschulen schürt nach Ansicht des Vereins Türkischer Studenten an der Universität Kassel Rassismus und Vorurteile.

Kassel. Die Rasterfahndung gegen mutmaßliche Terroristen an den Hochschulen schürt nach Ansicht des Vereins Türkischer Studenten an der Universität Kassel Rassismus und Vorurteile. Die meisten der als verdächtig geltenden Merkmale seien so allgemein, dass sie auf viele ausländische Studierende zuträfen, erklärte der Vorsitzende des Vereins, Sükrü Tasdemir, am Montag. Ins Visier genommen würden alle jungen religiösen Männer arabischer Herkunft, die technische Studiengänge absolvieren, finanziell unabhängig sind, Kreditkarten besitzen, mehrere Sprachen beherrschen und häufig auf Reisen sind.
"Wir kritisieren die Pauschalverdächtigungen und wollen in keiner Weise dulden, dass die Menschenwürde der arabischen Kommilitonen derart missachtet wird", sagte Tasdemir. Es sei zu befürchten, dass eine "diffuse Feindschaft gegen den Islam" heranreife. Der Schritt zu einer allgemeinen Fremdenfeindlichkeit sei dann nicht mehr weit. Die Universitäten müssten aber auch in Zukunft ein Ort der internationalen Begegnung bleiben.
Seit dem 25. September läuft in Hessen die Rasterfahndung gegen mögliche islamistische Gewalttäter. Dazu hat das Bundeskriminalamt (BKA) ein Täterprofil entwickelt. Die hessischen Hochschulen, Meldebehörden und das Luftfahrtbundesamt sind verpflichtet, Daten zum Abgleich mit diesem Profil zur Verfügung zu stellen. Die Ermittlungen führt das Landeskriminalamt. Über die Anzahl der betroffenen Menschen ist bislang nichts bekannt.


weser-kurier
15.10.2001
Mehr Kontrolle über ausländische Studenten

Berlin/Hannover. Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Klaus Landfried, hat eine Regelüberprüfung ausländischer Studienbewerber und Kontrollen der Internet-Aktivitäten an den Studieneinrichtungen befürwortet.

Der von den Universitäten gestellte Zugang zum Internet dürfe nicht für kriminelle oder terroristische Handlungen missbraucht werden. Daher seien Stichproben der Ermittler im elektronischen Datenverkehr "sicherlich keine unzulässige Maßnahme". Wer vom Campus aus zu Hass und Gewalt aufrufe, der verwirke seine Freiheitsrechte und werde dem Strafrecht zugeführt. Ebenso wie Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) warnte er aber vor einer Diskriminierung ausländischer Studenten aus Furcht vor Terroranschlägen wie in den USA.
Gegenüber der "Neuen Presse" (Hannover) sagte Bulmahn: "Ich bin überzeugt, dass diejenigen falsch liegen, die glauben, dass wir durch Abschottung der Hochschulen die Innere Sicherheit erhöhen." Eine Abschottung sei verheerend für Wissenschaft und Forschung, für Arbeitsplätze und Wirtschaftsentwicklung. "Wir brauchen eine stärkere Internationalisierung, keine neue Ausländerfeindlichkeit." Derzeit liege der Anteil ausländischer Professoren nur bei fünf Prozent. Jungen ausländischen Akademikern solle eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis zugesichert werden, wenn sie nach dem Examen einen Arbeitsplatz haben. Zur Jobsuche sollten sie ein Jahr in Deutschland bleiben dürfen. Darüber sei sie sich mit Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) einig. Ausländische Studenten sollten genauso streng überprüft werden wie Einwanderer, sagte Bulmahn.
In Niedersachsen sollen islamische Extremisten in ihre Heimatländer abgeschoben werden. "Diese Extremisten brauchen wir in Deutschland nicht. Sie sollen so schnell wie möglich raus", sagte Ministerpräsident Sigmar Gabriel dem Nachrichtenmagazin "Focus". Deshalb wolle er in einer gemeinsamen Initiative mit Bayerns Regierungschef Edmund Stoiber (CSU) das Ausländerrecht ändern lassen: Dann sollen islamische Extremisten auch abgeschoben werden können, wenn sie in Deutschland noch keine schweren Straftaten begangen haben. Auf der Verbotsliste von Gabriel und Stoiber stehen laut "Focus" die Organisationen Kalifatstaat, Hamas, Dschihad und Milli Görüs. Gegen sie sollen schnellstmöglich Verbotsanträge beim Bundesinnenministerium gestellt werden. Die Gruppen hätten "jahrelang schmalos unsere liberale Verfassung ausgenutzt und zum Krieg gegen Ungläubige aufgerufen", erklärte Gabriel. Bei der Durchsicht des vom Verfassungsschutz zusammengetragenen Materials habe er "vor Wut die Faust geballt".


mitteldeutscher rundfunk (mdr)
11.10.2001
Halle: Keine Rasterfahndung an Universität

An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) wird es nach den Worten von Rektor Wilfried Grecksch keine Rasterfahndung geben. Für die Herausgabe von persönlichen Daten gebe es derzeit keine gesetzlichen Grundlagen, sagte er am Donnerstag in der Saalestadt. Er sei zudem der Auffassung, dass die Behörden auch ohne die Hilfe der Universität an die benötigten Informationen kommen. Innenminister Manfred Püchel (SPD) äußerte sich erstaunt über die ablehnende Haltung des Uni-Rektorats und verwies auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe der Daten.

An der MLU lernen, lehren und forschen zahlreiche Ausländer aus allen Kulturkreisen. "Wir schätzen sie und brauchen ihre Kompetenz", sagte Grecksch. Ohne sie wären einige Fachgebiete wie bei den Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften nicht zu halten. Nachdrücklich sprach sich der Rektor gegen einen Generalverdacht gegenüber Bürgern der arabischen und islamischen Welt aus. Das Rektorat unterstütze in dieser Hinsicht die ausländischen Studenten und Wissenschaftler. Sollte es wirklich zu einer Rasterfahndung per Gesetz kommen, werde er sich dafür einsetzen, dass die Kollegen aus dem Ausland so behandelt werden, "wie es einem Menschen geziemt".

AKTUELL:

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg will nun doch Daten für die Rasterfahndung übermitteln. Das teilte Rektor Grecksch am Abend mit. Zwar seien Zweifel nicht gänzlich ausgeschlossen worden, doch schließe sich die Hochschule den Ausführungen des Datenschutzbeauftragten an, wonach der Gerichtsbeschluss zur Rasterfahndung nicht geändert werden müsse. Die Universität werde die weitere Verarbeitung der Daten aufmerksam beobachten. Zuvor hatte die Nachricht, wonach die Universität keine Daten ausländischer Mitarbeiter oder Studenten erfassen oder herausgeben wird, für große Verwirrung gesorgt. Laut Medienberichten wollte die Hochschule die Zuarbeit zur Rasterfahndung verweigern, weil es dafür zurzeit keinen rechtlichen Rahmen gebe. Das Land könne auch außerhalb der Universität, zum Beispiel bei Ausländerbehörden, an die entsprechenden Informationen gelangen.
Innenminister Püchel (SPD) hatte daraufhin am Rande einer Sitzung in Magdeburg erklärt, dass auch die Universität einem Amtsgerichtsbeschluss zufolge verpflichtet ist, der Rasterfahndung zuzuarbeiten. Der Sprecher des Landeskriminalamtes zeigte sich im Gespräch mit MDR ONLINE ebenfalls ausgesprochen verwundert über diese mutmaßliche Aussage Greckschs. Bisher habe die Universität keine Daten geliefert, das sei richtig, aber die Aufforderung sei auch erst eine Woche alt.
Die Otto-von Guericke-Universität in Magdeburg übermittelte die Daten bereits in der vergangenen Woche. Auch Rektor Pollmann kündigte an, die Vorgänge sorgfältig zu beobachten. Auskünfte über die Auswahlkriterien der Abfrage geben beide Hochschulen nicht. Pollmann sagte ebenfalls, dass diese Maßnahme durchaus rechtliche Zweifel zulasse. Der Gedanke sei aber unerträglich, dass durch Unterlassung geeigneter Maßnahmen weiteren Anschlägen Vorschub geleistet werden könnte. Beide Universitäten kündigten an, Diskriminierungen und pauschalen Verdächtigungen ausländischer Studenten und Mitarbeiter entgegenzutreten.


berliner zeitung
04.10.2001
Studenten kritisieren Vorgehen der Beamten als diskriminierend

Bereits eine Woche vor dem bundesweiten Start der Rasterfahndung zum Aufspüren potenzieller Terroristen hat das Berliner Landeskriminalamt Personaldaten von Universitäten, öffentlichen Einrichtungen und Firmen erhalten.

Das bestätigten am Dienstag mehrere Unis, Ämter und Firmen auf Anfrage. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte unmittelbar nach dem richterlichen Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten am 21. September Hochschulen und öffentliche Einrichtungen angewiesen, die erforderlichen Personalunterlagen herauszugeben.
Die Technische Universität, an der nach eigenen Angaben mehr als 5000 ausländische Männer und Frauen studieren, hatte daraufhin rund 400 Namen weitergeben müssen. Von der Humboldt-Universität erhielt die Polizei 23 Namen. Die Freie Universität gab keine Auskunft über die Anzahl der weitergegebenen Personaldaten. Insgesamt sollen der Polizei rund 900 Namen gemeldet worden sein, die den amerikanischen Kriterien in einigen Details entsprechen.
Die Innenverwaltung, die vom Bundeskriminalamt den FBI-Kriterienkatalog erhalten hatte, interessiert sich bei der Rasterfahndung nach so genannten Schläfern vor allem für Männer aus zwölf arabischen Ländern sowie Afghanistan, Pakistan und Iran. Als Kriterien gelten Zugehörigkeit zum islamischen Glauben, arabische Herkunft, finanzielle Unabhängigkeit, das Studieren an einer Universität sowie ausgezeichnete Fremdsprachen- kenntnisse. Überprüft werden auch Männer, die oft ein Visum beantragt haben, oft reisen oder in der Reisebranche arbeiten, eine Flugausbildung haben aber bislang als Kriminelle nicht auffielen.
Nicht nur Hochschulen und Universitäten wurden zur Datenübermittlung verpflichtet, sondern auch Unternehmen wie die Bewag, die Wasserbetriebe, die Gasag, die Flughafengesellschaft, die Deutsche Bahn, die BVG, Reinigungsfirmen und Sicherheitsfirmen sowie Betriebe in denen bestimmte chemische, biologische und radiologische Stoffe entwickelt, gelagert oder verarbeitet werden. Die betroffenen Unternehmen waren in der vergangenen Woche von der Polizei und der Innenverwaltung zu äußerster Verschwiegenheit verpflichtet worden.
Die Rasterfahndung und die damit verbundene Datenspeicherung sorgt bei Studentenvertretungen für heftigen Widerstand. Oliver Stoll vom Referentenrat der Humboldt-Universität sagte der deutschen Presseagentur, dass sein Gremium gegen den gerichtlichen Beschluss Beschwerde eingelegt habe und seit mehreren Tagen auf Antwort warte. Gleichzeitig sei gegen den Polizeipräsidenten wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz und Volksverhetzung in Form von Schüren von Hass gegen religiöse Gruppen erstattet worden. Stoll kritisierte die Informationspolitik der Innenverwaltung, die nicht über die Umstände der Rasterfahndung aufklärt.
Studenten berichteten, dass sie wegen ihres Aussehens oder ihrer Herkunft bereits Jobs verloren haben. Manche Kommilitonen überlegen, ob sie ihr Studium zum Semesterbeginn überhaupt wieder aufnehmen sollen. Nach Stolls Informationen versuchen Studentenvertretungen, die Betroffenen zu beruhigen. In der TU sind spezielle Veranstaltungen geplant. Aus der Wissenschaftsverwaltung hieß es, dass Anlaufstellen für besorgte Studenten eingerichtet werden sollen.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat die Fahndung nach mutmaßlichen Terroristen kritisiert. Der Vorsitzende, Nadeem Elyas, berichtete von Anrufen, in denen Familienmitglieder von grundlosen Hausdurchsuchungen und Vernehmungen berichteten. Besonders häufig sollen Beschwerden aus Berlin kommen.


neue ruhr zeitung (nrz)
04.10.2001
Wachsendes Unbehagen

Ausländische Studenten sind verunsichert und befürchten Nachteile bei Aufenthaltsgenehmigung und späterer Jobsuche. Die Rasterfahndung der Polizei nimmt notgedrungen auch viele Menschen ins Visier, die sich später als unschuldig erweisen.

"Das ist schon ein komisches Gefühl, zu wissen, man ist Afghane und allein deshalb verdächtig." Der 26-jährige Aarash Dadfar aus Afghanistan macht sich wie viele moslemische Studenten Sorgen um seine Zukunft in Deutschland. Seit Tagen beliefern die Hochschulen die Rasterfahndung mit Daten von tausenden männlichen Studenten. Als verdächtige Merkmale gelten in Berlin unter anderem islamische Religionszugehörigkeit, das Studium eines technischen Faches und "keine Auffälligkeiten im allgemeinkrimi- nellen Bereich".
Die Beschreibungen treffen auf zahllose Studenten zu, die aus Ländern von Marokko bis Pakistan stammen. "Die Suche nach potenziellen Terroristen in Deutschland hat mit der Rasterfahndung ungeahnte Dimensionen angenommen," sagt auch ein Student des Referenten-Rates an der Humboldt-Universität in Berlin. Die Furcht vor einem Abbau von Grundrechten und vor Rassismus ist spürbar. Die Kriterien für die Rasterfahndung sollen eigentlich geheim bleiben. Dennoch ist zum Beispiel in Berlin ein Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten bekannt geworden, wonach moslemische, vielreisende, mehrsprachige und finanziell unabhängige Studenten überprüft werden.
Die Humboldt-Universität hat eine zusätzliche Beratungsstelle für mögliche Betroffene aus arabischen und anderen Ländern eingerichtet. "Viele wissen nicht, wer von der Rasterfahndung betroffen ist und was später mit den übermittelten Daten geschieht," sagt der studentische Rechtsberater. "Dass sie eine Beschwerde gegen die Übermittlung ihrer Daten einreichen können, wissen die meisten auch nicht." Außerdem könnten sie Einsicht in ihre Akte verlangen und "den Prozess einigermaßen begleiten". Allerdings schrecken viele Studenten davor zurück, ihre Rechte einzufordern, denn sie haben Angst um ihre Aufenthaltserlaubnis. "Das ist teilweise eine unbegründete Angst, aber das muss man verstehen", so der HU-Referent. Die Menschen machten sich Sorgen um ihr Studentenvisum, wenn sie sich "quer" stellten oder auf ihre Datenschutzrechte pochten.
"Viele ausländische Studenten wissen nicht, wie es weitergehen soll", sagt Eva Schuhmacher, die ausländische Mitstudenten an der Humboldt-Universität berät. Bei ihr meldeten sich junge Menschen, die in der Zeitung über die Rasterfahndung gelesen hätten und sich Sorgen um ihre Zukunft machten: "Zum Beispiel haben sie Angst, keine Wohnung oder keinen Job zu kriegen." Manche fürchteten, dass Arbeitgeber jetzt Angst vor radikal-islamischen "Schläfern" hätten. Nadeem Elyas, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, kritisierte die Fahndungsmethoden und warnt vor einem Generalverdacht gegen Moslems.
Der afghanischstämmige Germanistik-Student Aarash Dadfar fühlt sich angesichts der Debatte um verschärfte Kontrollen von Ausländern an die Zeit seiner Einreise erinnert. Seine Familie und er hätten bereits vor 20 Jahren, als Deutschland ihnen Asyl gewährte, Fingerabdrücke abgeben müssen.


tageszeitung (taz)
04.10.2001
Erst durchgerastert, dann auf Jobsuche

Laut Berliner Studentenvertretern werden arabische Studierende seit Beginn der Rasterfahndung massiv diskriminiert. Niedersachsen will Polizeirechte erweitern.

Wenige Tage nach Beginn der Rasterfahndung zum Aufspüren islamischer Terroristen liegen konkrete Erkenntnisse darüber vor, wer mithilfe welcher Daten überprüft wird. In Berlin wurde der Wortlaut des richterlichen Beschlusses bekannt, auf dessen Grundlage die Universitäten um Herausgabe der Daten gebeten wurden: "Gerastert" werden männliche Studierende aus zwölf arabischen Ländern plus Afghanistan, Iran und Pakistan. Weitere Kriterien: "kriminell unauffällig" mit legalem Aufenthaltsstatus, unter besonderer Berücksichtigung von "finanzieller Unabhängigkeit", "Mehrsprachigkeit", "reger Reisetätigkeit" sowie "Flugausbildung". Abgeglichen werden Daten des Landeseinwohneramtes, der Hochschulen, von Gas- und Stromunternehmen, Sicherheitsdiensten, Flughäfen sowie "Einrichtungen mit Bezug zur Atomenergie".
Aus Hamburg wurde bekannt, dass bereits vor zehn Tagen die Daten von mehr als 10.000 Studierenden in die Rasterfahndung eingegeben wurden. In Niedersachsen, wo die polizeirechtliche Grundlage für eine Rasterfahndung noch geschaffen werden muss, kündigte der Sprecher des Verfassungs- schutzes, Rüdiger Hesse, an, verstärkt islamistische Hochschulgruppen beobachten zu wollen. Man werde "ganz systematisch das Netz an Informanten ausbauen", so Hesse.
In Niedersachsen sollen mit Einführung der Rasterfahndung auch die Befugnisse der Polizei drastisch erweitert werden: Nach Auskunft des Innenministers Heiner Bartling (SPD) soll den Ermittlern unter anderem gestattet werden, schon im Vorfeld möglicher Verbrechen Telefone abzuhören, Post zu lesen oder Überwachungsvideos zu speichern. Auch soll die Rasterfahndung nicht erst nach Vorlage eines richterlichen Beschlusses zulässig sein, sondern bereits auf Antrag des Innenministeriums.
An den Universitäten sowie unter Vertretern der Muslime reagiert man zunehmend mit Sorge auf die Fahndung. Der sächsische Wissenschaftsminister Hans Joachim Meyer (CDU) warnte vor einem Verlust der Weltoffenheit an deutschen Hochschulen. Selbst in Zeiten notwendiger Verbrechensabwehr dürfe es keinen "Generalverdacht geben, auch nicht gegen Studenten etwa aus arabischen Ländern", erklärte Meyer.
In Berlin hat die Rasterfahndung offenbar in Windeseile zu tiefgreifenden Begleiterscheinungen für muslimische Studierende geführt: Arabische wie "arabisch aussehende" Studenten berichteten immer wieder, über die Studentenvermittlung, aber auch bei der privaten Jobsuche keine Stellen mehr zu bekommen, erklärte Oliver Stoll vom ReferentenRat der Humboldt-Universität der taz. Es sei "überhaupt nicht abzusehen", welche Ausmaße die durch die Rasterfahndung ausgelöste Diskriminierung noch annähme, so Stoll. "Es gibt Studenten, die fühlen sich nicht mehr sicher." Die ersten hätten bereits angekündigt, am 15. Oktober nicht zum Start des neuen Semesters zu erscheinen. Auch der Zentralrat der Muslime übte massive Kritik an den Fahndungsmethoden. Es hätten sich bereits Familien beschwert, weil ihre Häuser grundlos durchsucht und sie mitten in der Nacht zu Vernehmungen abgeholt worden seien, sagte der Ratsvorsitzende Nadeem Elyas.


frankfurter rundschau (fr)
04.10.2001
Grobmaschige Suche nach "Schläfern"

Mit einem äußerst grobmaschigen Täterprofil hat die bundesweite Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen begonnen. Schon wurden Zweifel an der Ergiebigkeit dieser Kriterien laut. Sie sollen im Laufe der Aktion verfeinert werden, um, wie es in der Anordnung zur Rasterfahndung heißt, bislang nicht identifizierte Unterstützer zu finden, die "jederzeit zur Begehung vergleichbarer terroristischer Anschläge aufgerufen werden können".

In den Computerabgleichen wird derzeit nach männlichen Personen zwischen 18 und 35 Jahren geforscht, die sich zum Islam bekennen und in der Bundesrepublik studieren oder studierten. Damit orientiert sich das Schema der Rasterfahndung nach den der FR vorliegenden Informationen weitgehend an den bisherigen Erkenntnissen über die drei mutmaßlichen Attentäter, die nach US-Angaben die zwei Flugzeuge in die Türme des World Trade Centers steuerten und sich davor in der Bundesrepublik aufhielten. Zu den nun gerasterten Persönlichkeitsmerkmalen gehören auch "ledig" und "keine Kinder" sowie ein "legaler Aufenthalt" in Deutschland, der keinen Beschränkungen durch Asyl- oder Duldungsauflagen unterliegt. Der Abgleich der Datensätze soll auf die Zeit zwischen 1996 und 2001 eingegrenzt werden.
Polizeiintern gilt die nun angelaufene Fahndung durchaus als Möglichkeit, nutzbringende Erkenntnisse zu sammeln. Allerdings werden intern auch Zweifel an der Ergiebigkeit der grobmaschigen Kriterien geäußert. Beispielsweise könne sich schon die Abklärung der islamischen Religionszugehörigkeit als problematisch erweisen, da diese teilweise von den Meldebehörden nur unter "sonstige Religionszugehörigkeit" erfasst werde.
Um eine ständige Verfeinerung des Täterprofils zu erreichen, sollen Ermittlungserkenntnisse "mit Vorrang" von der Koordinierungsgruppe des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Landeskriminalämter (LKA) ausgewertet werden.


asta uni münchen
02.10.2001
Rasterfahndung an der Uni

München: Rasterfahndung angelaufen. AStA sieht Verletzung der Persönlichkeitsrechte und rassistische Vorverurteilung.

Im Zuge der heute bundesweit angelaufenen Rasterfahndung nach § 98a StPO haben auch die Hochschulen begonnen, den Polizeibehörden Daten von Studierenden mit islamischer Religionszugehörigkeit oder einem islamischen Herkunftsland zu übermitteln.
Der AStA, die Vertretung aller Studierenden, sieht darin sowohl eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte unserer KommilitonInnen, als auch eine rassistische Vorverurteilung.
Die Auswahlkriterien verdächtigen alle Studierenden islamischer Religionszugehörigkeit als potenzielle Gewalttäter. Dies leistet den schon vorhandenen rassistischen Vorurteilen gegenüber ausländischen Studierenden Vorschub und untergräbt die leider instabile Grundlage der interkulturellen Solidarität. Trotz des immensen Aufwands wird eine Rasterfahndung letztlich Terror nicht verhindern können, mit diesem Mittel wird das "gute Deutsche Volk" von vorgeblichen "Volksschädlingen" differenziert und beide werden katalogisiert.
Ähnlich wie bei den, in der Polizeiarbeit beliebten, "Gewalttäterdateien" wird eine Personengruppe konstruiert, auf die zukünftig schon beim geringsten Vorfall zurückgegriffen werden kann. Nachdem schon Berlusconi bei seinem Staatsbesuch in Berlin Globalisierungsgegner mit Terroristen gleichsetzte, ist auch zu befürchten, dass die Rasterfahndung nicht auf unsere ausländischen Freunde beschränkt bleibt, sondern auf viele politisch Andersdenkende ausgeweitet wird.
Die Rasterfahndung ist zudem ein juristisch sehr umstrittener Vorgang, wie Prof. Dr. J. Welp von Institut für Kriminalwissenschaften betont. Besonders die unklare Unterscheidung von Beweis- und Rasterdaten, die Konsistenz des Katalogtatensystems und die Interpretation der Subsidiaritätsbedingungen sind rechtlich sehr problematisch. Sie stellt einen Massengrundrechtseingriff dar, der jeder Verhältnismäßigkeit entbehrt.
Sollte sich die Rasterfahndung wider Erwarten als erfolgreich herausstellen, werden nicht nur Daten - besser als es der Stasi jemals gelungen ist - ausgewertet und gespeichert. Der Erfolg wird auch Motivation sein, dieses Mittel zu Lasten der Grundrechte weiter auszubauen. Gerade weil sich die Behörden im Einklang mit dem unaufgeklärten "gesunden Volksempfinden" fühlen, werden sie versuchen, einen Überwachungsstaat, gemäß ihrer eigenen bürokratischen Logik, zu installieren.
Der AStA der Universität München verurteilt die rassistische Vorverurteilung ausländischer Studierender nachdrücklich und warnt vor dem Aufbau eines orwellschen Überwachungsstaats.


associated press (ap)
01.10.2001
Rasterfahndung nach Terroristen eröffnet

Studenten protestieren gegen Datenlieferung von Universitäten. Juristische Schritte angekündigt.

Eine bundesweite Rasterfahndung nach potenziellen islamistischen Terroristen ist am Montag angelaufen. Unter anderem werden Hochschul-Datenbanken durchforstet. Studentenvertretungen protestierten gegen die Weitergabe der Daten von Studenten arabischer Herkunft und islamischen Glaubens.
Erstmals sollen die Ergebnisse der Datensuche unter den Ländern ausgetauscht und abgeglichen und an das Bundeskriminalamt weitergegeben werden, falls Ermittlungen angebracht erscheinen. Die Rasterfahndung wurde in den 70er Jahren entwickelt. Dabei werden Personen auf eine Kombination verschiedener Merkmale hin untersucht. Ausgewertet werden überwiegend Datenbanken, die nicht kriminalistischen Zwecken dienen, wie jene von Einwohnermeldeämtern, Universitäten und Elektrizitätswerken.
Wie eine AP-Umfrage ergab, waren Universitäten in Hamburg, Hessen und Bayern bereits dabei, die angeforderten Daten zusammenzustellen. Man sehe die Notwendigkeit, erklärte die Leitung der Universität Hamburg. Nach AP-Informationen konzentriert sich die Überprüfung auf Männer eines bestimmten Alters, unabhängig von ihrer Nationalität. Ein Sprecher der Technischen Universität Darmstadt erklärte, zusammengestellt würden Daten von Studenten technischer oder naturwissenschaftlicher Fächer aus islamischen Ländern. Die Universität München bestätigte, dass um die Überlassung von Namen, Semesterdaten und Anschriften männlicher ausländischer Studenten gebeten worden sei, die in den vergangenen fünf Jahren immatrikuliert waren.
Der Freie Zusammenschluss von Studentenschaften und die Ausschüsse der Studentenschaft (ASten) mehrerer Unis protestierten in einer in Bonn verbreiteten Resolution dagegen und appellierten an die Hochschul- leitungen, sich nicht an einem "rassistisch motivierten Vorgehen der Polizeibehörden und Nachrichtendienste" zu beteiligen. Dagegen werde mit allen möglichen Mitteln, auch juristisch, vorgegangen werden.


frankfurter rundschau (fr)
27.09.2001
Gesucht: Arabische Ingenieurstudenten ohne Makel

Frankfurt: AStA protestiert gegen Rasterfahndung an den Hochschulen nach islamischen Kommilitonen.

Hochschulen und städtische Meldebehörde geraten ins Visier des Landeskriminalamtes (LKA). Im Zuge der Rasterfahndung werden sich die Ermittler in den nächsten Tagen bei diesen Stellen Daten von arabischen Staatsangehörigen besorgen und nach Verbindungen zu islamistischen Terrororganisationen durchleuchten. Studentenvertreter sprechen von einem "ungeheuerlichen Generalverdacht gegen muslimische Kommilitonen".
Wulfila Walter vom Bündnis 90 /Die Grünen, AStA-Vorsitzender an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, meint gar, die Schnüffelei habe mit rechtsstaatlichen Kriterien nichts zu tun. Damit widerspricht er dem hessischen Datenschutzbeauftragten, dessen Sprecherin Ulrike Müller die Prozedur für "rechtlich zulässig" hält und auf den Beschluss des Amtsgerichtes Wiesbaden verweist, wonach die Rasterfahndung vom Paragraphen 26 des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes gedeckt wird.
Während Uni-Sprecher Ralf Breyer mitteilt, bislang habe sich das LKA nicht gemeldet - "Es besteht deshalb kein Handlungsbedarf" -, kündigt Walter für den heutigen Freitag ein AStA-Flugblatt an, das die Studentenschaft in einem kritischen Kontext über die geplanten polizeilichen Maßnahmen informieren werde. Erste Proteste linker Gruppen hat es bereits gegeben, nachdem das Berliner Landeskriminalamt Daten über 400 Studierende an der Technischen Universität gezogen hat.
Zielscheibe der Rasterfahnder hierzulande wird auch die Datenbank der Fachhochschule am Nibelungenplatz sein, wenngleich "noch keine Anfrage vorliegt", wie Pressesprecherin Gaby von Rauner sagt. Die FH hat einen Ausländeranteil von mehr als 20 Prozent, verfügt über eine islamische Gemeinde und bietet Studiengänge für Ingenieure an. AStA-Vorstand Sebastian Msechu hält die Datenbeschaffung für "lächerlich". Im Grunde sei jeder Student aus arabischen Ländern verdächtig, der über eine "perfekte Biographie" verfüge. "Wir müssen uns gegen den Generalverdacht wehren." Die Ermittlungen "bauen eine Stimmung auf, in jedem, der nicht deutsch aussieht, einen Feind zu sehen", kommentiert Msechu, ein Mitglied der Offenen linken Liste. Mit Beginn der LKA-Aktion werde man möglicherweise eine Vollversammlung einberufen.
Das Wiesbadener Gerichtsurteil sichert dem LKA ebenso den Zugriff auf den Großrechner der Kommunalen Informationsverarbeitung Hessen in Gießen. Die Anlage speichert auch die Meldedaten des Frankfurter Bürgeramtes. Behördenleiter Rainer Orell erläutert, es sei kein Problem nach Nationalitäten geordnete Namenslisten abzufragen. Das Amt habe keine Statistik über die Zahl der in Frankfurt gemeldeten Einwohner aus arabischen Ländern. Grundsätzlich gelte: "Die Daten befinden sich alle in einem Topf."
Hans Beilstein, Sprecher des Landeskriminalamtes, mag über Strukturen der Rasterfahndung nicht reden. Man durchforste "Datenbestände öffentlicher Stellen nach einem bestimmten Personenprofil". Dem Vernehmen nach gilt das Interesse vor allem arabischen Studenten der Ingenieurwissenschaften, die einen vorbildlichen Lebenswandel pflegen. "Die werden sie nicht beim Schwarzfahren erwischen", meint Norbert Glück, Leiter der Einsatzabteilung im Präsidium. Der Polizeidirektor braucht die dünne Personaldecke nicht noch weiter zu strapazieren, denn das LKA benötigt für die Rasterfahndung keine Amtshilfe. "Wir machen das in eigener Regie", sagt Hans Beilstein.


taz berlin
20.09.2001
Generalverdacht Araber

Berlin: Innensenator Körting (SPD) veranlasst Überprüfung aller Studenten arabischer Herkunft. Technische Universität verweigert vorerst Herausgabe der Daten. Grüne und PDS kritisieren "Generalverdacht".

In Berlin hat die Polizei nicht mehr nur Islamisten, sondern alle Studenten bestimmter Herkunftsländer im Visier. Auf Anweisung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat das Landeskriminalamt die Berliner Universitäten um Herausgabe der Daten von arabischen Studenten aufgefordert. Allein an der Technischen Universität (TU) sind 400 Studenten betroffen, wie der Leiter des Präsidialamtes, Janko Jochimsen, der taz bestätigte.
Grundlage der Überprüfung sei eine Liste von 12 Herkunftsländern, sagte Jochimsen. Genauere Angaben zu den betroffenen Ländern wollte er nicht machen. Letztlich seien sie aber alle im Zusammenhang mit den Attentaten in den USA "einschlägig bekannt". Eine ähnliche Anfrage an die Freie Universität (FU) wollte der Leiter der Rechtsabteilung, Helmut-Johannes Lange, weder bestätigen noch dementieren.
Auf der gestrigen Sitzung des Innenausschusses hatte Innensenator Körting noch erklärt, man dürfe Menschen nicht allein wegen ihrer Herkunft stigmatisieren. Körting wies aber auch darauf hin, dass die Bundesländer auf der Sitzung der Innenministerkonferenz über die Möglichkeit einer Rasterfahndung gesprochen hätten. Nachdem Hamburg bereits offiziell eine solche Rasterfahndung in die Wege geleitet hat, führt nun auch die Berliner Polizei Ermittlungen gegen Menschen durch, die nicht auf einen konkreten Verdacht zurückgehen, sondern einzig auf Kriterien wie die staatliche Herkunft.
Die Innenverwaltung selbst wollte gestern nicht dazu Stellung nehmen, ob es sich bei den Ermittlungen um eine Rasterfahndung handelt. "Die Berliner Polizei führt präventivpolizeiliche Ermittlungen zur Gefahrenabwehr durch", sagte Körtings Sprecherin Svenja Schröder-Lomb. Dazu gehörten auch die Gespräche mit den Universitäten. Schröder-Lomb betonte, dass es sich dabei um eine Ermittlung der Berliner Behörden und nicht der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt. Bislang allerdings ist die Polizei mit ihrer groß angelegten Ermittlung nicht weit gekommen. Wie der Leiter des TU-Präsidialamtes mitteilte, habe man die Herausgabe der geforderten Daten verweigert. Begründung: Die Anfrage beziehe sich nicht auf individuelle Personen. Stattdessen hat die Universität den ganzen Fall dem Landesdatenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka übergeben. Der hält es in einer ersten Stellungnahme allerdings für denkbar, dass die Vorgehensweise der Ermittler rechtmäßig sei.
Beim grünen Koalitionspartner haben die Ermittlungen gestern großen Ärger hervorgerufen. "Ein solches Vorgehen ist genau der Generalverdacht, den wir bislang immer ausschließen wollten", sagte Sibyll Klotz, Spitzenkandidaten der Grünen für die Abgeordnetenhauswahl. Auch PDS-Spitzenkandidat Gregor Gysi forderte den Innensenator auf, "alles zu unterlassen, was dazu führt, dass Menschen wegen ihrer Herkunft unter Generalverdacht gestellt werden".
Begrüßt wurde die Überprüfung aller Studenten einer bestimmten Herkunft dagegen vom innenpolitischen Sprecher der CDU, Roland Gewalt. "Es scheint, als ob Körting entsprechenden Forderungen der Union folgen will", sagte Gewalt der taz. "Man wird in Deutschland an der Rasterfahndung nicht vorbeikommen, um Terroristen aufzuspüren, die als so genannte Schläfer hier geparkt werden."


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aktuell

Eine weitere ausführliche Sammlung von Texten zu diesem Thema hat das ReferentInnenreferat (AStA) der Berliner Humboldt-Universität zusammengestellt. >>>