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Halle: Keine Rasterfahndung an Universität
An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) wird es nach den Worten von Rektor Wilfried Grecksch keine Rasterfahndung geben. Für die Herausgabe von persönlichen Daten gebe es derzeit keine gesetzlichen Grundlagen, sagte er am Donnerstag in der Saalestadt. Er sei zudem der Auffassung, dass die Behörden auch ohne die Hilfe der Universität an die benötigten Informationen kommen. Innenminister Manfred Püchel (SPD) äußerte sich erstaunt über die ablehnende Haltung des Uni-Rektorats und verwies auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe der Daten.
An der MLU lernen, lehren und forschen zahlreiche Ausländer aus allen Kulturkreisen. "Wir schätzen sie und brauchen ihre Kompetenz", sagte Grecksch. Ohne sie wären einige Fachgebiete wie bei den Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften nicht zu halten. Nachdrücklich sprach sich der Rektor gegen einen Generalverdacht gegenüber Bürgern der arabischen und islamischen Welt aus. Das Rektorat unterstütze in dieser Hinsicht die ausländischen Studenten und Wissenschaftler. Sollte es wirklich zu einer Rasterfahndung per Gesetz kommen, werde er sich dafür einsetzen, dass die Kollegen aus dem Ausland so behandelt werden, "wie es einem Menschen geziemt".
AKTUELL:
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg will nun doch Daten für die Rasterfahndung übermitteln. Das teilte Rektor Grecksch am Abend mit. Zwar seien Zweifel nicht gänzlich ausgeschlossen worden, doch schließe sich die Hochschule den Ausführungen des Datenschutzbeauftragten an, wonach der Gerichtsbeschluss zur Rasterfahndung nicht geändert werden müsse. Die Universität werde die weitere Verarbeitung der Daten aufmerksam beobachten.
Zuvor hatte die Nachricht, wonach die Universität keine Daten ausländischer Mitarbeiter oder Studenten erfassen oder herausgeben wird, für große Verwirrung gesorgt. Laut Medienberichten wollte die Hochschule die Zuarbeit zur Rasterfahndung verweigern, weil es dafür zurzeit keinen rechtlichen Rahmen gebe. Das Land könne auch außerhalb der Universität, zum Beispiel bei Ausländerbehörden, an die entsprechenden Informationen gelangen.
Innenminister Püchel (SPD) hatte daraufhin am Rande einer Sitzung in Magdeburg erklärt, dass auch die Universität einem Amtsgerichtsbeschluss zufolge verpflichtet ist, der Rasterfahndung zuzuarbeiten. Der Sprecher des Landeskriminalamtes zeigte sich im Gespräch mit MDR ONLINE ebenfalls ausgesprochen verwundert über diese mutmaßliche Aussage Greckschs. Bisher habe die Universität keine Daten geliefert, das sei richtig, aber die Aufforderung sei auch erst eine Woche alt.
Die Otto-von Guericke-Universität in Magdeburg übermittelte die Daten bereits in der vergangenen Woche. Auch Rektor Pollmann kündigte an, die Vorgänge sorgfältig zu beobachten. Auskünfte über die Auswahlkriterien der Abfrage geben beide Hochschulen nicht. Pollmann sagte ebenfalls, dass diese Maßnahme durchaus rechtliche Zweifel zulasse. Der Gedanke sei aber unerträglich, dass durch Unterlassung geeigneter Maßnahmen weiteren Anschlägen Vorschub geleistet werden könnte. Beide Universitäten kündigten an, Diskriminierungen und pauschalen Verdächtigungen ausländischer Studenten und Mitarbeiter entgegenzutreten.
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