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Quelle: Pressegruppe des 12. Antifa-Workcamps Donnerstag, den 27. 7. 2000
Jährlich werden zwischen 20000 und 30000 Asylsuchende aus Deutschland abgeschoben. Auch Asylbewerber aus Kamerun erwartet die Ablehnung politischen Asyls und folglich die Androhung oder Durchführung der Abschiebung.
![]() In dieser Situation befindet sich Alain-Georges Dongmo aus Kamerun, der 1997 in Deutschland Asyl suchte, da ihm aufgrund politischer Aktivitäten die Inhaftierung drohte. Er beteiligte sich vor seiner Flucht an Demonstrationen der SDF (Social Democratic Front), in der er auch Mitglied war. Protestiert wurde gegen den Wahlbetrug des kamerunischen Präsidenten Paul Biya und der Regierungspartei. Orderungen für das Wahlrecht aller Bürgerinnen und Bürger sowie den Regierungswechsel wurden formuliert. In Kamerun werden Oppositionelle von Sicherheitsbehörden verfolgt, mißhandelt und ohne Gerichtsverhandlung inhaftiert. Die Situation in den Gefängnissen ist aufgrund der fehlenden Versorgung mit Lebensmitteln und Medizin sowie Misshandlungen gegenüber den Häftlingen oft lebensbedrohlich.
Abschiebung bedroht die Freiheit der Person, denn Haftbefehle drohen in Deutschland umgehend
denen, die sich der Abschiebung entziehen. Abschiebehaft droht. Abschiebungen bedrohen das
Recht auf Leben und Unversehrtheit der Person, da regelmässig Fälle bekannt werden, in denen
Flüchtlinge durch die menschenunwürdige und lebensbedrohliche Behandlung durch den
Bundesgrenzschutz (BGS) verletzt oder getötet werden. Abschiebung bedroht die freie
Meinungsäußerung, da die Flüchtlinge nach der Abschiebung den Fluchtursachen wieder
ausgesetzt sind und politische Aktivität mit gesteigerten Repressionen verbunden ist.
Abschiebung treibt die Menschen in die Illegalität.
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