TATblatt


Innsbruck: Widerstand gegen Schwarz-Blau unter Repression

Am 4. Februar 2000 wurde in Wien die neue schwarz-blaue Regierung angelobt. In ganz Österreich kam es an diesem Tag zu Protestkundgebungen gegen diese rechts-rechte Regierung. Auch in Innsbruck taten mehr als 900 Personen ihren Unmut über die neue Regierung und deren verwerfliches, menschenverachtendes Programm kund. Nach dieser angemeldeten Demonstration zogen rund 50 Jugendliche zur FPÖ-Zentrale in der Innenstadt. Vor der Zentrale kam es zu einer Sitzblockade, der Durchgang zur Altstadt wurde für kurze Zeit blockiert. Obwohl die Stimmung absolut friedlich war und PassantInnen ungestört durch den Durchgang gehen konnten zog die Polizei mehr und mehr Beamte zusammen.

Willkürlich begann die Polizei mit Verhaftungen von Personen die am Boden saßen - insgesamt wurden vier Personen, teilweise unter Gewaltanwendung, verhaftet und ca. 9 Stunden lang vernommen bzw. auf der Wache festgehalten. Den vier wird "Widerstand gegen die Staatsgewalt", "versuchte schwere Körperverletzung" sowie eine Reihe von Verwaltungsübertretungen (Störung der öffentlichen Ordnung, usw...) vorgeworfen, auch gegen andere DemonstrantInnen wurden Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen ausgesprochen.

Ungewöhnlich schnell agierte die Polizei bei den Verwaltungsstrafen. Bereits wenige Wochen nach dem Vorfall erhielt ein Demonstrant eine Geldstrafe von über 9000,- wegen "Lärmerregung" und "Störung der öffentlichen Ordnung". Die Verhandlung gegen die vier Verhafteten wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, da bei der Vorverhandlung am 23. März weitere Beweismittel und ZeugInnen beantragt wurden. Angeklagt sind einige, gemeint sind wir alle! Darum ist es wichtig, daß die vier Jugendlichen nicht alleine gelassen werden. Besonders in Zeiten wie diesen ist Solidarität dringend notwendig. Jegliche Unterstützung, moralische wie natürlich auch finanzielle ist nötig. Angesichts der Tatsache, daß bereits ein Aktivist 9000,- für eine Bagatelle hat hinlegen müssen, ist zu erwarten, daß die Strafe für die vier Verhafteten um einiges höher ausfallen wird.

Ein Spendenkonto wurde bereits eingerichtet.

Kontonummer: 33.808.353
BLZ: 36000
Raiffeisen Bank

Kontakt:

Solikomitee 4. Februar, Pf 705, 6021 Innsbruck, Austria

Anarchist Black Cross Innsbruck, c/o LOM, Postlagernd, 6024 Innsbruck, Austria
(e-mail: abcibk@hotmail.com)
 
 

Widerstand gegen Schwarzblau in Tirol und die Folgen
Prozess wegen "Widerstands gegen die Staatsgewalt" und "Körperverletzung"

contact@widerstandtirol.cjb.net

Im Folgenden ein Bericht von der Verhandlung gegen die vier jungen Menschen, welche nach der Demonstration vom 04.02. in Innsbruck die FPÖ besuchen wollten und wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" festgenommen wurden. Wenn jemand diese Vorfälle beobachtet oder gar fotografiert hat oder jemanden kennt, der/die .... - unbedingt sofort melden!!!

Am 23.3.00 fand in Innsbruck die Verhandlung gegen die vier am 4. 2.00 bei einer Demo gegen schwarz-blau festgenommenen Personen statt. Die Anklage lautete: "Widerstand gegen die Staatsgewalt" und "versuchte schwere Körperverletzung". Bei einem wurde der Antrag, seine Bewährung von 14 Monaten zu widerrufen, gestellt und ein anderer mit einem Nachtragsstrafantrag, wegen eines Vorfalls vom 21.11.99, konfrontiert. Ihm wurde wegen Alkohol am Steuer der Führerschein entzogen und eigentlich wartete er auf die Geldstrafe der BH-Innsbruck, jedoch wurde er mit der Nachricht "Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung" ziemlich überrascht.

zum Vorfall am 21.11. 1999 in Hall:

Drei Beamte wollten gesehen haben, wie der erste Angeklagte wild tobend einen Beamten mit einem Schlag in den Magen zu Boden streckte. "Er hat geschlagen und getreten" jammerte der Hüne. Auf geheuchelte Krokodilstränen wartete man vergeblich. Da keinE einzigeR EntlastungszeugIn vorhanden war, blieb den Angeklagten nichts anderes übrig als die Tat zu gestehen [?; Anm.], zum Vorfall am 4.2.00 bekannte er sich wie die anderen nicht schuldig.

zu den Vorfällen nach der Demonstration am 4. 2. In Innsbruck vor der FPÖ-Zentrale:

Der Vorfall wurde von den Angeklagten ziemlich einstimmig geschildert: Der erste Angeklagte (einziger Vermummter und doppelt angeklagt) hatte sich nach der Umgehung einer Polizeisperre wieder vor die FP-Zentrale begeben und wurde dort von einem Beamten des Mobilen Einsatzkommandos zur Ausweisleistung aufgefordert. Er erklärte den Beamten, keinen Ausweis bei sich zu haben und sich eigentlich entfernen zu wollen. Als ihn der Beamte hinderte, setzte er sich auf den Boden und verschränkte die Füße. Gleich darauf setzte sich ein weiterer Angeklagter ebenfalls im Schneidersitz dazu, die beiden hakten sich mit den Armen ein und wurden von der Polizei umringt.
Laut der Aussage der Beamten war die Ausweisaufforderung aufgrund polizeifeindlichen Parolen und des Tragens einer Sturmmaske und einer roten Fahne. Außerdem solle der Beschuldigte einen ca. 4 Meter breiten Gehsteig und so den FußgängerInnenverkehr blockiert haben. Die Staatsanwältin wollte "1000 Gründe" für eine Ausweiskontrolle erkannt haben, der Richter sagte nichts dazu.

Ein anwesender Bekannter der "FPÖ-Besucher" wollte wissen, warum die drei verhaftet würden, die Antwort war kurz und bündig: "Vermummungsgesetz!" (...Anm.: ein solches existiert in Österreich... zumindest noch... nicht! ...). Dadurch wurde auch dieser Passant, mittlerweile der vierte Angeklagte, für die Beamten interessant. Nachdem er über einen Mülleimer gezerrt und halb ausgezogen wurde, verhaftete man ihn. Von den Polizisten wurde ausgesagt, daß sie den amtshandelnden Kollegen den Rücken freihalten müssten. Das hört sich ungefähr so an: "Er wollte die anderen Beamten wegzerren, ich wollte meinen Kollegen den Rücken freihalten. Der hat sofort treten angefangen, i hab mi schützen müssen!" Aha.

Auch wollte für jeden Angeklagten nur ein Beamter zuständig gewesen sein. Jedenfalls blieb, während der vierte Angeklagte verhaftet wurde, für den zweiten Angeklagten genügend Luft, um sich zwischen die Beine der Beamten zu drängen und sich bei den beiden am Boden sitzenden einzuhaken. Als der dritte Angeklagte die Beamten aufforderte, die Knie aus dem Rücken des ersten Angeklagten zu entfernen, fing er plötzlich und aus unerklärlichen Gründen an, aus der Nase zu bluten.....

Die Polizisten schilderten nun, daß nach der Trennung der drei am Boden sitzenden, diese sofort mit gezielten Tritten gegen die Beamten loslegten. Nur durch rasches Reagieren, wie Luftsprünge und Schritte zurück, konnten Verletzungen verhindert werden.

Diese Behauptungen wurden von den Angeklagten bestritten. In Ihrer Version war ein solches Handeln unmöglich, da sie von den "Ordnungshütern" nach der Trennung, als "Unterlage" verwendet wurden. Einem wurde sogar öfters in den Oberschenkel gezwickt. Die Fotos aus dem Internet, die der Anwalt der Angeklagten vorlegte, sprachen für sie, wurden jedoch von der Staatsanwältin als mögliche Fotomontagen hingestellt.

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Verteidiger Mag. Matthias Kapferer, er wird lediglich mit Soli-Beiträgen bezahlt, beantragte die Ladung von 15 Augenzeugen und wird die Originalbilder nachreichen. Die Staatsanwältin wird weitere Beamte vorladen und ein eventuelles Stapo-Video ausforschen. Die Beamten gaben verschiedene Versionen der Verhaftungen von sich.

Die Erkenntnis, was einen Menschen in Österreich erwartet, wenn er sich politisch engagiert, hat den Widerstandswillen der vier kein bißchen angekratzt. WIDERSTAND MUSS WEITERGEHEN!

Widerstand in Tirol
Organisationskomitee "Widerstand gegen Schwarz-Blau"
contact@widerstandtirol.cjb.net


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