STAATSGRENZE Kurznachrichten - Rassismus |
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Seiteninhaltsverzeichnis:
England: Torte für die Innenministerin des konservativen Schattenkabinetts
Anne Widdecombe, die Home Secretary des Schattenkabinetts der Conservative
Party, wurde am 27.April um 13.15. anlässlich einer Buchpräsentation
von Agent Orange vom Campsfield High Command der Biotic Baking Brigade,
eine Torte ins Gesicht geklatscht. Anne Widdecombe ist für ihre rassistischen
Ausfälle und ihre Hetze gegen Flüchtlinge und MigrantInnen bekannt.
Infos: http://www.ncadc.demon.co.uk/
ai-Bericht über Misshandlungen
Amnesty International berichtet, dass in 27 Ländern Europas AsylwerberInnen
und Angehörige ethnischer Minderheiten misshandelt werden. In vielen
Ländern werden Gefangene geschlagen, sexuell missbraucht, zum Schein
hingerichtet oder mit Elektroschocks misshandelt. In 14 Staaten gibt es
politische Gefangene.
In Österreich gibt es laut ai "Verdachtsmomente polizeilicher
Misshandlungen". Hauptprobleme sind die Verhängung von ungesetzlicher
Haft, gepaart mit exzessiver Gewalt. Ebenso ist ein Missbrauch der Ausweispflicht
zu konstatieren. Ausländische StaatsbürgerInnen werden damit
bewusst diskriminiert. ai fordert einen Schutz für Menschen, die eine
Beschwerde wegen Misshandlung vorbringen. Diese werden oft mit "Gegenanzeigen"
eingeschüchtert. Alarmierend ist für ai "der rassistische Beigeschmack"
von Amtshandlungen. Menschen nichtweißer Hautfarbe werden oft als
Menschen zweiter Klasse gesehen. (Standard)
Belgien: Visumpflicht für SlowakInnen
Um die Einwanderung von slowakischen Roma einzudämmen, hat Belgien die Visumspflicht für SlowakInnen eingeführt. Vor Belgien haben bereits Großbritannien, Irland, Dänemark und Finnland den Visumszwang für SlowakInnen eingeführt. (Presse)
Frankreich: Rassistischer Mord?
Ein Polizist der französischen Stadt Lille hat einen mutmaßlichen Autodieb algerischer Herkunft erschossen. Der Polizist wurde inzwischen vom Dienst suspendiert und steht unter Mordverdacht. Bei anschließenden Demonstrationen gegen die rassistische Polizeigewalt wurden 61 Menschen festgenommen, die laut Polizeiangaben 20 Autos in Brand gesteckt haben und Anschläge auf öffentliche Gebäude und U-Bahnstationen verübt haben sollen. (Standard)
Im Zuge der Diskussion um die Einführung der Green Card tritt die CSU für eine weitere Verschärfung der Einreisebestimmungen ein. Ein sogenanntes Zuwanderungsbegrenzungsgesetz soll unter anderem das Asylgesetz ersetzen. Auch der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Hans-Peter Repnik, meint die Frage eines Zuwanderungsgesetzes müsse "mit der Asylfrage gemeinsam diskutiert werden". (Standard)
Neues Sozialhilfegesetz im Burgenland
Das Burgenland hat rückwirkend per 1.Jänner ein neues Sozialhilfegesetz beschlossen. Für Menschen ohne österreichische StaatsbürgerInnenschaft bedeutet das z.B., dass sie den Anspruch auf Sozialhilfe verlieren, wenn sie im letzten Halbjahr kurzfristig (urlaubsbedingt) abwesend waren; diese Regelung gilt auch für den Fall, dass die betreffende Person schon jahrelang im Burgenland lebt. AsylwerberInnen verlieren ihren automatischen Anspruch auf Sozialhilfe, was SOS-Mitmensch für rechtswidrig hält. (Standard)
Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes schreibt eine Novellierung des Kärntner Minderheitenschulgesetzes vor: Laut Bundesverfassung haben slowenische Kinder das Recht von der ersten bis zur vierten Schulstufe auch in ihrer Muttersprache unterrichtet zu werden. Derzeit wird lediglich in den ersten drei Schuljahren zweisprachiger Unterricht erteilt; in der vierten Klasse wird Slowenisch wie eine Fremdsprache angeboten.
BH wollte Kleinkind deportieren
Einem eineinhalbjährigen türkischen Kind, dessen Eltern seit den siebziger Jahren in Österreich leben und über eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung verfügen, stellte die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung einen Ausweisungsbescheid zu. Das Kind wurde in der Türkei geboren und kam erst im Alter von einigen Wochen nach Österreich. Nach österreichischem Recht hätten die Eltern für das Kind im Ausland einen Einwanderungsantrag stellen und auf eine Quotenplatz warten müssen. Als der Fall bekannt wurde, überprüfte die Gendarmerie sofort die Wohnverhältnisse der Familie um festzustellen, ob es sich um eine "ortsübliche Unterkunft" handelt, die Voraussetzung für eine Niederlassungsbewilligung ist, die das Kind nun bekommen soll. Über eine Ausweisung will der zuständige Abteilungsleiter jetzt nicht mehr sprechen. (Standard)
Drei Viertel der in Österreich lebenden Menschen ohne österreichische StaatsbürgerInnenschaft fühlen sich "abgelehnt", erhob eine Studie der Paul-Lazarsfeld-Gesellschaft für Sozialforschung. Mehr als die Hälfte der Befragten wurden eigenen Angaben zufolge schon einmal beschimpft. Der Alltagsrassismus der ÖsterreicherInnen äussert sich im Normalfall durch Raunzen, Beschimpfen oder Gesprächsverweigerung. (Standard)
Am 1.Mai jährt sich zum ersten Mal der Tod von Marcus Omofuma. Er wurde bei seiner Abschiebung von österreichischen Polizisten am ganzen Körper mit Klebebändern gefesselt. Laut dem Gutachten eines bulgarischen Gerichtsmediziners ist Marcus Omofuma erstickt. Ein Prozess gegen die drei beschuldigten Polizisten ist nach wie vor nicht in Sicht. Ein zweites, österreichisches Gutachten sieht den Erstickungstod nicht für erwiesen und spricht von einer "durch wiederkehrende Infekte der oberen Atemwege verursachte Herzschwäche" als Ursache für Omofumas Tod. Vermutlich wird das Gericht ein drittes Gutachten anfordern. Der Vorwurf gegen die drei Beamten lautet "Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge".
Fluchthilfe soll künftig mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Die Höchststrafe für besonders "brutale Formen" der Fluchthilfe soll von fünf auf zehn Jahre verdoppelt werden, kündigte Innenminister Strasser an. 1998 erhielten fünf Personen wegen "ausbeuterischer Schlepperei" Gefängnisstrafen. Nach dem Fremdengesetz (Menschenschmuggel) wurden 292 Personen verurteilt. (Standard)
Geplante rechtswidrige Abschiebung Ks konnte verhindert werden!
Als „offensichtlich unbegründet“ stufte die erste Instanz den Asylantrag des Nigerianers K. ein. Die zweite Instanz (Bundesasylsenat) brauchte zwei Verhandlungen inkl. eines siebenstündigen Kreuzverhörs, um dieses „offensichtlich unbegründet“ zu bestätigen. Im September letzten Jahres wurde K. für einen Monat in Schubhaft gesperrt. Im November wurde er ein zweites Mal inhaftiert und musste mehr als die Höchstdauer von sechs Monaten in Haft verbringen, was nur durch eine Ausnahmeregelung möglich war. Während der Haft wurde K. der nigeriansichen Botschaft vorgeführt, was rechtswidrig ist. (§21 Abs2 Asylgesetz normiert: "Die Übermittlung personenbezogener Daten an den Herkunftsstaat ist nicht zulässig.") Daraufhin stellte K. einen neuen Asylantrag wegen des nun erhöhten Verfolgungsrisikos für den Fall einer Rückkehr nach Nigeria. Über diesen Antrag wurde noch nicht einmal in erster Instanz entschieden, als die BPD Wr.Neustadt K. bereits abschieben wollte (das Flugticket war schon gekauft).Zahlreiche Interventionen und viel Pressearbeit konnten die Abschiebung verhindern. K. wurde aus der Schubhaft entlassen und noch am selben Tag am Bahnhof von St.Pölten wieder von der Polizei kontrolliert. K ist nicht der erste Asylwerber, der vor der Entscheidung im Asylverfahren der Botschaft des Herkunftslandes vorgeführt wurde, das gleiche passierte im November auch einem Asylwerber aus dem Iran. Und er ist auch nicht der/die einzige AsylwerberIn, der im PGH St. Pölten saß. Nach Angaben eines Wachebeamten sind dort Flüchtlinge aus dem Iran, Irak und Afghanistan inhaftiert, die seit Jänner nicht betreut werden, angeblich gab es in den letzten Tagen Versuche der Selbstverstümmelung aus Verzweiflung.
Berlin: Hungerstreik gegen Schubhaft
61 Tage war Soja Schatz aus Protest gegen ihre Abschiebehaft in Hungerstreik, bis sie endlich aus der Schubhaft entlassen wurde. Den RichterInnen und Ärzten war klar, dass Soja Schatz ihren Hungerstreik nicht abbrechen würde. Trotzdem dachten sie wochenlang nicht daran sie zu entlassen und wurden erst durch das Attest einer unabhängigen Ärztin unter Druck gesetzt, die Sojas Gesundheitszustand als lebensgefährlich einstufte. Vier weitere Frauen befanden sich ebenfalls wochenlang in Hungerstreik: Von ursprünglich fünf hungerstreikenden Frauen, sind somit inzwischen vier entlassen: Anastasia Poljakova (19 Jahre alt) nach 29 Tagen Hungerstreik am 22. März aus gesundheitlichen und formalen Gründen. Natalja Bazarja (33 Jahre alt) am 13. April, aus formalen Gründen, denn sie saß offensichtlich aufgrund einer Schlamperei der Ausländerbehörde monatelang in Haft. Dana Wlasenko (24 Jahre alt) nach 52 Tagen Hungerstreik - aus gesundheitlichen Gründen am 14. April. Lyudmyla Orlova (22 Jahre alt), befindet sich weiterhin im Abschiebegegefängnis Kruppstraße. Psychisch und körperlich am Ende, versuchte sie ihren Hungerstreik nach 48 Tagen abzubrechen. Schon die Aufnahme von Obstsäften nach wochenlangem Wasserverzehr verursachte ihr schwerste Magen-Darm-Probleme. Anstatt sie wenigstens jetzt in ein Krankenhaus zubringen, in dem sie kontrolliert und vorsichtig aufgebaut werden könnte, bleibt sie sich selbst überlassen. Auch die während des Hungerstreiks häufigen Blutkontrollen hörten schlagartig auf. Das den Abschiebegefangenen verbleibende letzte Mittel des Hungerstreiks war in der Vergangenheit gelegentlich erfolgreich. Da sich die Hungerstreiks in Berliner Abschiebegefängnissen häufen, versuchen die Verantwortlichen mit allen Mitteln, die um ihre Freiheit kämpfenden Abschiebegefangenen zu diskreditieren und zu brechen. Dies geschieht offensichtlich unter Inkaufnahme von schweren Gesundheitsschädigungen bis zum drohenden Tod. Auf Kosten der hungerstreikenden Ukrainerinnen wird ein Exempel statuiert.
Antirassistische Besetzung in Irland
Elf Mitglieder der irischen Anti-Racist-Campaign (ARC) besetzten am 28. März das Büro des irischen Premierministers Bertie Ahern, um gegen die rassistische Behandlung von AsylwerberInnen zu demonstrieren. ARC (http://flag.blackened.net) fordert für AsylwerberInnen das Recht, in Irland zu arbeiten und zu wohnen und die Abschaffung von Grenzkontrollen. Bertie Ahern plant in Irland nach australischem Vorbild für Flüchtlinge Lager einzurichten. In Australien dürfen AsylwerberInnen diese Lager erst verlassen, wenn sämtliche Verfahren und andere Prozeduren abgeschlossen sind. Die Besetzung wurde nach ca. eineinhalb Stunden beendet. Alle BesetzerInnen wurden vorübergehend festgenommen, inzwischen jedoch wieder freigelassen.
KLM deportiert wieder in den Kongo
Nachdem fast ein Jahr lang keine Fluglinie auf Grund des Bürgerkrieges Deportationen in den Kongo durchgeführt hat - Swissair und Sabena waren die letzten, die die Abschiebungen gestoppt haben - hat die niederländische Fluglinie KLM jetzt wieder damit begonnen. KLM (oder deren Tochterfluglinie NorthWest) fliegen Abzuschiebende von Amsterdam nach Nairobi und von dort mit Kenya Airways weiter nach Kinshasa Da Fluglinien sehr auf ihr Image bedacht sind und KLM schon einmal auf Proteste gegen Deportationen reagiert hat, besteht Hoffnung, dass KLM diese Maßnahme zurück nimmt, wenn es lautstarke Proteste gibt. Weitere Infos: http://www.xs4all.nl/~ac/klm/
Vor zwei Jahren wollte der damalige Innenminister alle Nachbarstaaten per Gesetz zu sicheren Drittstaaten erklären, was bedeutet hätte, dass Österreich alle am Landweg eingereisten AsylwerberInnen problemlos in die Nachbarländer, durch die sie eingereist waren, zurückschieben hätte können. Auch die Verordnung, die Schlögl als Ersatz für das Gesetz, das er wegen zu großer Proteste wieder aufgab, durchführen wollte, kam nicht zustande. Im Fall eines aus der Slowakei nach Österreich eingereisten pakistanischen Asylwerbers entschied der Verwaltungsgerichtshof jetzt, dass eine Abschiebung in die Slowakei wegen zu kurzer Fristen nicht gesetzeskonform ist. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtshof nur Slowenien für einen sicheren Drittstaat hält, was hoffentlich bedeutet, dass wenigstens ein wenig Sand in die staatliche Abschiebemaschinerie gestreut wurde. (Quelle: Kurier)
"Einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung und kein Gnadenrecht" fordert die neue UNHCR-Repräsentantin in Österreich Karola Paul. In Österreich kommen nur rund 30% der AsylwerberInnen in Bundesbetreuungseinrichtungen unter. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Im Gegensatz zu Deutschland, wo alle AsylwerberInnen zumindest eine Zeit lang Anspruch auf Unterbringung und Verpflegung haben, ist in Österreich neben Bedürftigkeit auch ein Identitätsausweis Voraussetzung für die Bundesbetreuung, wie der zuständige Beamte des Innenministeriums bei einer UNHCR-Pressereise durch Oberösterreich und Bayern bekanntgab. (Quelle: Standard)
Flüchtlingsschiff sank vor der australischen Küste
Vor ca. einem Monat hat ein Schiff mit ca. 220 Flüchtlingen die indonesische Insel Java in Richtung Australien verlassen. Wie jetzt bekannt wurde hat das Schiff Australien nie erreicht. Aussagen des Einwanderungsministers Philip Ruddock lassen vermuten, dass sein Ministerium von dem Schiff wusste und bis heute keine Anstrengungen unternommen hat das Schiff zu suchen. Bei vermissten Privatjachten werden im Normalfall sofort Such- und Rettungsaktionen eingeleitet. Flüchtlinge vor dem Ertrinken zu retten sieht der Minister anscheinend nicht als seine Aufgabe an. Das Schiff ist vermutlich bei den der australischen Nordküste vorgelagerten Christmas Inseln gesunken.
Kongress der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen
Von 21. April bis 1. Mai findet in Jena (Deutschland) ein Kongress der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen gegen Deportation, sozialen Ausschluss und Isolation statt. Am 27. April wird sich der Kongress ausschließlich mit der Situation von Frauen beschäftigen. Der Kongress wird sowohl die Situation von weiblichen Flüchtlingen in ihren Herkunftsländern als auch diejenige in Deutschland, die meist aus einer fatalen Mixtur von Rassismus und Sexismus besteht, untersucht. Kontaktadresse für den 27.April:
Martina Hammel, Moltkestr. 5, D-64295 Darmstadt, Germany, Telefon: +49-6151-313720, Fax: +49-6151-665648, Email: m_hammel@hrz1.hrz.tu-darmstadt.de
Leute für die Einladungen oder anderwertige Unterstützung notwendig sind, um ihnen einen Besuch des Kongresses zu ermöglichen, sollen sich an eine der folgenden Adressen wenden:
Infos und Vorbereitungsmaterialien:
http://www.seeseiten.de/user/linksrhein/archiv/c/index.htm
http://www.nadir.org/nadir/kampagnen/karawane-kongress/
England: Wieder ein Todesopfer der Festung Europa
Ein weiblicher Flüchtling unbekannter Herkunft starb, als er von dem LKW, in dem er sich versteckt hatte, stürzte. Die Polizei vermutet, dass die Frau auf der Verbindungskuppel zwischen zwei Anhängern stand und den Halt verlor als der LKW von einer Kreuzung wegfuhr. Die Frau wurde von den Hinterrädern überrollt. Die Frau erlag ihren Verletzungen im Krankenhaus. Der (österreichische) Lenker des LKW erlitt einen Schock.
Aufgebrachte BewohnerInnen des irischen Dorfes Rosslare drohten bei einer Versammlung den Hafen zu blockieren, wenn die Regierung ihren Plan, ein Hotel des Ortes in ein Flüchtlingsheim umzuwandeln, verwirklicht. Die Flüchtlinge werden vom lokalen Mob mit AIDS, TBC, Kriminalität und Bettelei in Verbindung gebracht. Lokale PolitikerInnen zeigten zum Teil Verständnis für die "Ängste" der DorfbewohnerInnen, andere versuchten Verständnis für das Projekt zu gewinnen, indem sie an die Millionen IrInnen erinnerten, die in aller Welt Aufnahme gefunden haben, als sie von der Armut ihrer Heimat flohen. (Irish Times)
Mehr als 2000 Menschen, darunter mindestens 1500 MigrantInnen, protestierten am 1. April gegen die Entscheidung der Behörden 3000 AntragstellerInnen der Legalisierungsaktion von 1998 keine permanente Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Insgesamt hatten 12.000 MigrantInnen in Neapel einen Antrag gestellt. Die DemonstrantInnen forderten Arbeitsbewilligungen oder als Alternative eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen. Die abgewiesenen AntragstellerInnen müssen, aufgrund der fehlenden rechtlichen Absicherung,. seit zwei Jahren unter miesesten Bedingungen arbeiten, um überleben zu können.
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